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Experten-Antwort

Ablehnung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

von Markus S30.03.2011 | 15:12
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe folgendes Problem! Ich bin letztes Jahr zum zweiten mal an der Bandscheibe operiert worden (LWS), hab auch eine Reha gemacht und im Januar wieder angefangen zu arbeiten. Bereits nach zwei Wochen hatte ich wieder so große Schmerzen, bedingt durch das lange stehen, tragen und ständiges bücken, das ich seitdem wieder krankgeschrieben bin. Ich arbeite als angelernter Koch und ich hatte im November schon den Antrag während der Reha gestellt. Gestern kam jetzt die Ablehnung, mit der Begründung, das die Voraussetzungen gierfür nicht vorliegen, und das Arbeitsamt für die Vermittlung einer "zumutbaren" Beschäftigung" zuständig ist. Mich wundert einfach, das die Begründungen der Ablehnung eigentlich genau die Gründe sind, warum ich den Antrag überhaupt gestellt habe...Z.B. die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher (...) Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist! Liegt meiner Meinung nach vor! Was kann ich tun und wenn ich Widerspruch einlege, welche Schritte muss ich tun bzw. was muss ich beachten? Vielen Dank schon im vorraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Markus S,

selbstverständlich haben Sie das Recht gegen die Ihrer Auffassung nach fehlerhaften Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers Widerspruch zu erheben.

In der schriftlichen Widerspruchsbegründung sollten Sie erläutern aus welchen Gründen die getroffene Entscheidung fehlerhaft ist. Eine ärztliche Stellungnahme, welche Ihre Ausführungen unterstützt ist hierbei sinnvoll. Alternativ können Sie auch die im Bescheid benannte Stelle aufsuchen und dort Ihren Widerspruch aufnehmen lassen

Neben Ihrem Rentenversicherungsträger stehen Ihnen bei Fragen zum Themenbereich Rehabilitation die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation mit deren Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Seite.

Unter der Internetseite

http://www.reha-servicestellen.de/internet/vdr/rhss.nsf/RHSSSearch?OpenForm

ist die für Sie zuständige Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger zu finden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Anitaam 30.03.2011 | 17:04
Einfach Widerspruch einlegen, gut begründen und auch eine Begründung Ihrer Ärzte beifügen. Aber verwechseln Sie nicht Berufs- und Erwerbsfähigkeit!
Markus Sam 30.03.2011 | 17:13
Hierbei ging es ja nicht um eine Rente sondern um eine Umschulung.Hab ich denn bessere Chancen wenn ich mich gesundheitsbedingt arbeitslos melde und dann die Umschulung übers Arbeitsamt beantrage?
Nixam 30.03.2011 | 18:44
Etwas stimmt mit Ihren Schilderungen nicht. Haben Sie nun einen Ablehnungsbescheid erhalten oder eine Bewilligung Vermittlung leidensgerechter Arbeitsplatz? Wurden Ihnen nun Hilfen in Aussicht gestellt, für den Fall daß Sie einen einstellungswilligen Arbeitgeber finden oder haben Sie komplett eine Ablehnung erhalten? Ich meine: Sie haben eine Bewilligung in der Hand: Vermittlung leidensgerechter Arbeitsplatz Das heißt: Sie müssen sich um einen leidensgerechnten Arbeitsplatz mit Hilfe des Arbeitsamtes bemühen. Und wenn Sie diesen haben, und der Arbeitgeber Lohnzuschüsse oder Gelder für eine behinderungsgerechte Arbeitsplatzumgestaltung benötigt, können Sie diese über den RV-Träger beantragen. Das ist KEINE ABLEHNUNG!!!! Das ist eine Bewilligung!!!! Zwar keine Umschulung, aber immerhin eine -zunächst - pauschale Zusage von behinderungsbedingten Hilfen bei der leidensgerechten Arbeitsplatzvermittlung! Rufen Sie mal bei Ihrem Sachbearbeiter bei der Deutschen Rentenversicherung und lassen Sie sich das mal erklären. Viele Grüße Nix
Markus Sam 30.03.2011 | 20:23
Ich habe einen Bescheid bekommen, in dem steht, das meinem Antrag nicht entsprochen werden kann aus dem oben schon angesprochenen Gründen! Des weiteren steht da, das meine Erwerbsfähigkeit nicht erheblich gemindert ist weil ich in der Lage bin, eine zumutbare Beschäftigung auszuüben! Mehr gibt es zu dem Bescheid nicht zu sagen, weil nicht mehr drinsteht...
Elisabetham 30.03.2011 | 21:47
Ich denke in deiner Situation brauchst du eine Beratung. Ein Sozialverein berät und auch die Servicestellen der DRV. Diese Stellen schreiben auch Widersprüche. Ich denke , dass du möglicherweise eine med. Reha von der DRV beantragen solltest. Da erhältst du möglicherweise Auskunft über eine Tätigkeit, die du krankheitsbedingt noch ausführen kannst. Möglicherweise ist es sogar möglich, dass es dir besser geht. Kündige niemals. du musst dir erst einmal Klarheit verschaffen, was dir zusteht.
abgelehntenummeram 13.04.2011 | 16:01
Hallo erstmal :-) Auch ich habe einen Antrag zur "Teilhabe am Arbeitsleben" gestellt und hatte letzte Woche einen Termin bei der DRV zu einem Beratungsgespräch. Eine Umschulung wurde aus folgendem Grund abgelehnt - da ich keinen Berufsabschluss habe kann nicht Umgeschult werden Auch ich wurde schon 2 mal an den Bandscheiben operiert und hatte letztes Jahr noch eine Beckenfraktur. Nur weil ich keinen Abschluss habe soll ich die nächsten 25 jahre jetzt von irgendwelchen Hilfsarbeiter Jobs leben falls es die für jemanden wie mich überhaupt gibt , oder besser noch 25 Jahre vom Amt leben? Das kostet doch bei weitem mehr als eine Umschulung. Umschulungen gibt es nur für Menschen die einen Beruf haben , die anderen die nüscht haben kriegen auch nichts.Das ist doch total unlogisch :-(. Ich werde dagegen sooft Widerspruch einlegen bis es die DRV nervt und sie sich um mich kümmern.
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