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Experten-Antwort

Ablehnung medizinische Reha- 4 Jahres-Frist

von brettchen06.01.2020 | 18:45
1744 Ansichten
6 Antworten

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Liebes Expertenteam, mein Antrag zur medizinischen Reha wurde abgelehnt. Begründung, die 4-Jahresfrist wurde nicht eingehalten. Ich bin im Besitz eines Schwerbehindertenausweises 50%. Ist es richtig, dass schwerbehinderte Menschen "nur" eine 2-Jahresfrist bis zur nächsten Reha vorgeschrieben haben? Ich möchte Widerspruch einlegen und frage mich, wie ich die Begründung formuliere. Es handelt sich um eine rezidivierende Depression. Ich möchte mit der Reha vermeiden, wieder langfristig krankgeschrieben zu werden. liebe Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.01.2020 | 07:26

Hallo "Brettchen",

gesetzlich ist vorgesehen, dass eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen zur Rehabilitation erbracht werden. Dies gilt nicht, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind.

Sie haben ja bereits einen Reha-Antrag gestellt, der aufgrund der sogenannten 4-Jahresfrist abgelehnt wurde. Üblicherweise wird bei Reha-Anträgen, die vor Ablauf der 4-Jahresfrist gestellt werden automatisch geprüft, ob Leistungen zur medizinischen Rehabilitation aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind. Scheinbar hielt der für Sie zuständige Rentenversicherungsträger dies für nicht erforderlich.

Das Sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind ist in diesem Zusammenhang unerheblich.

Sollten Sie also einen Widerspruch einlegen wollen, sollte diesem aktuelle ärztliche Aussagen / Unterlagen beigefügt sein, aus denen die medizinische Notwendigkeit einer Reha-Leistung vor Ablauf dieser 4-Jahresfrist hervorgeht.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

KSCam 06.01.2020 | 19:20
Es gibt die 4 Jahresfrist, eine 2 Jahresfrist existiert höchstens in Ihrem Wunschdenken. Es muss halt begründet werden warum jetzt schon wieder eine Reha unbedingt nötig ist, die Schwerbehinderung dürfte da nicht ausschlaggebend sein. Aber das ist eh eine ärztliche Entscheidung.
Pauliam 07.01.2020 | 06:02
Ich empfehle ihnen in diesem Fall, einfach über eine Akutkrankenhauseinweisung in eine Klinik zu gehen. Eine psychosomatische Klinik ist inhaltlich quasi das gleiche wie eine psychosomatische Reha, oft merkt man Vorort den Unterschied nicht. Da wo ich war ( Schön Kliniken) sitzen die Rehapatienten mit den Krankenhauspatienten an einen Tisch, machen quasi die gleichen Anwendungen, alles gleich. Nur bei den Akutpatienten fehlt die Testung ob man noch erwerbsfähig ist.
brettchenam 07.01.2020 | 15:35
Vielen Dank für die Auskünfte und Tipps.
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