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Zur Experten-Antwort springenHallo "Brettchen",
gesetzlich ist vorgesehen, dass eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen zur Rehabilitation erbracht werden. Dies gilt nicht, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind.
Sie haben ja bereits einen Reha-Antrag gestellt, der aufgrund der sogenannten 4-Jahresfrist abgelehnt wurde. Üblicherweise wird bei Reha-Anträgen, die vor Ablauf der 4-Jahresfrist gestellt werden automatisch geprüft, ob Leistungen zur medizinischen Rehabilitation aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind. Scheinbar hielt der für Sie zuständige Rentenversicherungsträger dies für nicht erforderlich.
Das Sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind ist in diesem Zusammenhang unerheblich.
Sollten Sie also einen Widerspruch einlegen wollen, sollte diesem aktuelle ärztliche Aussagen / Unterlagen beigefügt sein, aus denen die medizinische Notwendigkeit einer Reha-Leistung vor Ablauf dieser 4-Jahresfrist hervorgeht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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