Guten Abend.
Trotz 2 Reha Massnahmen, die zu dem Ergebnis kamen, dass aus körperlichen Gründen bei fortschreitender chronischer Erkrankung eine halbe EM Rente zu befürworten wäre und der Gutachter nach erfolgtem Antrag das auch selbst an Beurteilung abgab, wurde Rente abgelehnt. Es wurde eine Arbeitsfähigkeit von mehr als 6 Std laut Prüfung der Unterlagen u eigenen medizinischen Recherchen festgestellt. Die behandelnden Ärzte wurden jedoch scheinbar nie angeschrieben.
Auf welchen Grundlagen finden solche Entscheidungen statt, wenn sowohl Reha Ärzte als auch der von RV beauftragte Gutachter sowie man selbst u die behandelnden Ärzte doch ein anderes Bild des ihnen bekannten Patienten haben ?
Wie ist solch eine Entscheidung nach zuvollziehen?
Oouooouooooh, das kost teuer Geld!
Akteneinsicht fordern, dann wissen Sie die Gründe
Akteneinsicht wurde beantragt. Man fragt sich jedoch trotzdem, wie es überhaupt zu solchen Entscheidungen kommen kann, wo quasi alle den Patienten gesehenen u beurteilenden Stellen (Reha, Gutachter, Arztbefunde) quasi genau das Gegenteil sagen.
Hallo Kalle,
auch wenn Sie verständlicherweise nun eine Antwort wünschen, die Ihnen schlüssig erklärt, weshalb Ihre EM-Rente nicht bewilligt wurde, kann diese Antwort auch in einem Forum nicht gegeben werden.
'Pauschal' kann man dazu nur sagen, dass jeder Antrag individuell bearbeitet wird und das gesamte sozialmedizinische Bild, das dann vom Versicherten gewonnen wird, zu einer Entscheidung führt.
Hier werden die Berichte der Reha-Klinik genauso mit berücksichtigt wie die ärztlichen Befunde, die Sie selbst von Ihren behandelnden Ärzten noch mit eingereicht haben (?). Die Ärzte werden nicht zwingenderweise noch gesondert angeschrieben, wenn die Unterlagen ausreichend eindeutig sind.
Auch könnte es sein, dass zwar Ihre Fachärzte, die Sie in Ihrer Praxis ca. fünf-10 Minuten untersuchen, zwar meinen, die Diagnosen sind ausreichend für eine Erwerbsminderung, während aber eben die Gutachter zu dem Schluss gekommen sind 'nö, insgesamt betrachtet kann auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch mit diesen Einschränkungen noch über sechs Stunden täglich gearbeitet werden'.
Sie können nun also zunächst einmal nur die Zusendung der Akte abwarten und dann Ihren Widerspruch, den Sie hoffentlich schon fristwahrend eingereicht haben, mit Gegenargumenten begründen.
Viel Erfolg und alles Gute!
Da spielen viel Dinge eine Rolle.
Das Geburtsjahr entscheidet z.b. über BU Rente oder EMR.
Das man Widerspruch einlegen kann, ist auch bekannt um dann einen neutralen Gutachter zu bekommen.
So war das bei mir auch der Fall. Nach 5 Gutachten meiner Ärzte und Rehas lehnte die RV meine Rente ab. Nach dem Widerspruch und einem neutralen Gutachten ging dann alles sehr schnell zur vollen EMR.
Mann muss nur die Nerven haben das alles durchzustehen.
Gruß Klaus
Nicht der Wunsch nach einer EM-Rente ist Vater des Gedankens sondern die Einschätzung des Sozialmedizinischen Dienstes der Rentenversicherung.
Die Frage hat gar nichts mti "Wunsch" zu tun. Wenn 2 Reha Massnahmen und der von RV beauftragte Gutachter zusätzlich zu den eh behandelnden Ärzte das gleiche, nämlich eben eingeschränkte BIld, von dem Patienten haben, ist es doch sonderbar, wenn der Sozialmedizinische Dienst der im übrigen ja die betreffende Person niemals sah, absolut anderer Meinung ist . Dies würde ja im Umkehrschluss bedeuten, ALLE die den Patienten vorher GESEHEN u beurteilt haben, liegen dann falsch. Und das ja UNABHÄNGIG voneinander... daher hat das wohl nichts mit "Wunschdenken" zu tun, wenn man dies hinterfragt...
Die Frage hat gar nichts mti "Wunsch" zu tun. Wenn 2 Reha Massnahmen und der von RV beauftragte Gutachter zusätzlich zu den eh behandelnden Ärzte das gleiche, nämlich eben eingeschränkte BIld, von dem Patienten haben, ist es doch sonderbar, wenn der Sozialmedizinische Dienst der im übrigen ja die betreffende Person niemals sah, absolut anderer Meinung ist . Dies würde ja im Umkehrschluss bedeuten, ALLE die den Patienten vorher GESEHEN u beurteilt haben, liegen dann falsch. Und das ja UNABHÄNGIG voneinander... daher hat das wohl nichts mit "Wunschdenken" zu tun, wenn man dies hinterfragt...
Und wer glauben Sie, kann das im Forum beantworten, der nicht in die Entscheidung der für Sie zuständigen Sozialmediziner involviert ist?
Hier sind weder Mediziner noch Hellseher unterwegs.
Reichen Sie einen medizinisch fundierten Widerspruch ein und warten sie die Entscheidung ab, mehr kann man Ihnen in einem Forum nicht raten.
Woher wissen Sie denn, was in den Gutachten der Rehaärzte steht, wenn Sie die Akteneinsicht noch überhaupt nicht hatten?
Vermutlich separat angefordert ?! Noch vor der Ablehnung?!
Trotz 2 Reha Massnahmen, die zu dem Ergebnis kamen, dass aus körperlichen Gründen bei fortschreitender chronischer Erkrankung eine halbe EM Rente zu befürworten wäre und der Gutachter nach erfolgtem Antrag das auch selbst an Beurteilung abgab, wurde Rente abgelehnt. Es wurde eine Arbeitsfähigkeit von mehr als 6 Std laut Prüfung der Unterlagen u eigenen medizinischen Recherchen festgestellt. Die behandelnden Ärzte wurden jedoch scheinbar nie angeschrieben.
Auf welchen Grundlagen finden solche Entscheidungen statt, wenn sowohl Reha Ärzte als auch der von RV beauftragte Gutachter sowie man selbst u die behandelnden Ärzte doch ein anderes Bild des ihnen bekannten Patienten haben ?
Wie ist solch eine Entscheidung nach zuvollziehen?
Es ist eigentlich alles gesagt und braucht hier nicht weiter ausdikutiert werden.
Was vielleicht sein könnte und was xy erlabt hat hilft im konkreten Einzelfall nicht weiter.
Was bleibt? Einzig der Widerspruch mit entsprechender individueller ärztlichen Begründung.