Hallo
Habe eine 1 Jährige Weiterbildung finanziert durch
die Bundesagentur für Arbeit
erfolgreich absolviert.
Zu der beruflichen Ausbildung gehörte auch ein 2 Monatiges
Pflichtpraktikum das während dieser Zeit absolviert werden mußte. Die Rentenversicherung lehnt diese 2 Monate als Anrechnungzeit für die Rente ab.
Ist das rechtens?
Vielen Dank im voraus
13.09.2008, 19:51
von
biketom
15.09.2008, 08:29
Experten-Antwort