Mein Reha-Antrag wurde abgelehnt. Ich reichte Widerspruch ein und wurde von einem Gutachter der DRV untersucht. Nun lehnte die DRV wiederum ab mit folgender Begründung:
"Die DRV erbringt nur dann Leistungen zur med. Reha, wenn die Erwerbsfähigkeit hierdurch wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann oder wenn bei einer bereits geminderten Erwerbsfähigkeit deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.
Unter Berücksichtigung der von Ihnen vorgetragenen Einwände sowie der vorliegenden med. Unterlagen wurde festgestellt, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Für die bei Ihnen festgestellten Einschränkungen ist eine ambulante Behandlung angezeigt. "
Ich bekomme Krankengeld und werde bald ausgesteuert.
Bedeutet die Ablehnung der DRV, dass ich nicht mehr erwerbsfähig bin und ich eigentlich einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen sollte und dieser dann auch erfolgreich ist?