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Experten-Antwort

Ablehnung Reha - Antrag EM-Rente?

von Jennifer18.12.2010 | 21:05
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Reha-Antrag wurde abgelehnt. Ich reichte Widerspruch ein und wurde von einem Gutachter der DRV untersucht. Nun lehnte die DRV wiederum ab mit folgender Begründung: "Die DRV erbringt nur dann Leistungen zur med. Reha, wenn die Erwerbsfähigkeit hierdurch wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann oder wenn bei einer bereits geminderten Erwerbsfähigkeit deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann. Unter Berücksichtigung der von Ihnen vorgetragenen Einwände sowie der vorliegenden med. Unterlagen wurde festgestellt, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Für die bei Ihnen festgestellten Einschränkungen ist eine ambulante Behandlung angezeigt. " Ich bekomme Krankengeld und werde bald ausgesteuert. Bedeutet die Ablehnung der DRV, dass ich nicht mehr erwerbsfähig bin und ich eigentlich einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen sollte und dieser dann auch erfolgreich ist?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Die Ablehnung durch die DRV bedeutet, dass eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme nicht erforderlich ist. Die Krankheit kann durch eine ambulante Maßnahme zu Hause behandelt werden. In diesen Fällen ist die Krankenkasse der Kostenträger.

2. Die Ablehnung bedeutet auf jeden Fall nicht, dass Erwerbsunfähigkeit vorliegt.

3. Gegen jeden Ablehnungsbescheid besteht die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.

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13 Antworten

Schadeam 18.12.2010 | 22:02
Nein, das heißt nur, dass eine Reha nicht nötig ist, weil die Krankheiten genausogut auch ambulant zu Hause behandelt werden können. Auf das Vorliegen von EM kann man m.E. daraus nicht schließen.
Klemensam 19.12.2010 | 07:11
"Bedeutet die Ablehnung der DRV, dass ich nicht mehr erwerbsfähig bin und ich eigentlich einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen sollte und dieser dann auch erfolgreich ist?"# Nein, das bedeutet das Sie aus Sicht der RV keine Reha benötigen. Ihre Erkrankungen können durch normale Arztbesuche daheim kuriert werden. Bie diesen Feststellungen ist eine EM völlig ausgeschlossen. Natürlich können Sie jetzt gegen den ablehnenden Widersruchsbescheid nochj Klage vor dem Sozialgericht erheben. Ihre Chancen werden alleerdings werden alledings sehr gering sein und so eine Verfahren dauert Jahre... Es wäre sicher besser, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal und bei weiterer Verschlechterung ihrer Erkrankungen dann einen neuen Rehaanatrag stellen würden.
Klemensam 19.12.2010 | 07:11
"Bedeutet die Ablehnung der DRV, dass ich nicht mehr erwerbsfähig bin und ich eigentlich einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen sollte und dieser dann auch erfolgreich ist?"# Nein, das bedeutet das Sie aus Sicht der RV keine Reha benötigen. Ihre Erkrankungen können durch normale Arztbesuche daheim kuriert werden. Bie diesen Feststellungen ist eine EM völlig ausgeschlossen. Natürlich können Sie jetzt gegen den ablehnenden Widersruchsbescheid nochj Klage vor dem Sozialgericht erheben. Ihre Chancen werden alleerdings werden alledings sehr gering sein und so eine Verfahren dauert Jahre... Es wäre sicher besser, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal und bei weiterer Verschlechterung ihrer Erkrankungen dann einen neuen Rehaanatrag stellen würden.
Klemensam 19.12.2010 | 07:11
"Bedeutet die Ablehnung der DRV, dass ich nicht mehr erwerbsfähig bin und ich eigentlich einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen sollte und dieser dann auch erfolgreich ist?"# Nein, das bedeutet das Sie aus Sicht der RV keine Reha benötigen. Ihre Erkrankungen können durch normale Arztbesuche daheim kuriert werden. Bie diesen Feststellungen ist eine EM völlig ausgeschlossen. Natürlich können Sie jetzt gegen den ablehnenden Widersruchsbescheid nochj Klage vor dem Sozialgericht erheben. Ihre Chancen werden alleerdings werden alledings sehr gering sein und so eine Verfahren dauert Jahre... Es wäre sicher besser, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal und bei weiterer Verschlechterung ihrer Erkrankungen dann einen neuen Rehaanatrag stellen würden.
Klemensam 19.12.2010 | 07:11
"Bedeutet die Ablehnung der DRV, dass ich nicht mehr erwerbsfähig bin und ich eigentlich einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen sollte und dieser dann auch erfolgreich ist?"# Nein, das bedeutet das Sie aus Sicht der RV keine Reha benötigen. Ihre Erkrankungen können durch normale Arztbesuche daheim kuriert werden. Bie diesen Feststellungen ist eine EM völlig ausgeschlossen. Natürlich können Sie jetzt gegen den ablehnenden Widersruchsbescheid nochj Klage vor dem Sozialgericht erheben. Ihre Chancen werden alleerdings werden alledings sehr gering sein und so eine Verfahren dauert Jahre... Es wäre sicher besser, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal und bei weiterer Verschlechterung ihrer Erkrankungen dann einen neuen Rehaanatrag stellen würden.
Klemensam 19.12.2010 | 07:11
"Bedeutet die Ablehnung der DRV, dass ich nicht mehr erwerbsfähig bin und ich eigentlich einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen sollte und dieser dann auch erfolgreich ist?"# Nein, das bedeutet das Sie aus Sicht der RV keine Reha benötigen. Ihre Erkrankungen können durch normale Arztbesuche daheim kuriert werden. Bie diesen Feststellungen ist eine EM völlig ausgeschlossen. Natürlich können Sie jetzt gegen den ablehnenden Widersruchsbescheid nochj Klage vor dem Sozialgericht erheben. Ihre Chancen werden alleerdings werden alledings sehr gering sein und so eine Verfahren dauert Jahre... Es wäre sicher besser, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal und bei weiterer Verschlechterung ihrer Erkrankungen dann einen neuen Rehaanatrag stellen würden.
Nixam 19.12.2010 | 10:43
Zitat: Für die bei Ihnen festgestellten Einschränkungen ist eine ambulante Behandlung angezeigt. "
Was soll dasam 19.12.2010 | 13:05
Hallo Jennifer, ich verstehe den Sachverhalt ähnlich wie meine "Vorschreiber": Dein Krankheitsbild scheint nicht so schlecht zu sein, dass eine Erwerbstätigkeit ausgeschlossen ist. Laut DRV könntest du begleitet durch ambulante Maßnahmen einer Vollzeitstelle nachgehen. Den Rückschluß auf eine Rente sehe ich unberechtigt an. Da der Grundsatz gilt Reha vor Rente und diese aber abgelehnt wird, ist somit m.E. auch die Rente abgelehnt worden oder zumindest ein Rentenantrag aussichtslos. Melde dich doch einfach beim Rentenversicherungsträger, was du tun sollst. Ich sehe auch deinen Arzt in der Pflicht, denn er ist ja der Meinung, dass du nicht arbeitsfähig ist. Soll doch er dich aufklären, was du zu tun hast!! Mabuse
Nixam 19.12.2010 | 10:46
Zitat: Für die bei Ihnen festgestellten Einschränkungen ist eine ambulante Behandlung angezeigt. " Hallo Jennifer! Das steht doch im Bescheid, was zu tun ist. Eine ambulante Behandlung bei Ihrem Hausarzt ist angezeigt. Nehmen Sie den Bescheid und konfrontieren Sie Ihren behandelnden Arzt damit. Er soll die ambulante Behandlung fortführen. Das steht in dem Bescheid drin. Von einer Erwerbsminderung steht da garnichts drin. Viele Grüsse Nix
Nixam 19.12.2010 | 10:43
Zitat: Für die bei Ihnen festgestellten Einschränkungen ist eine ambulante Behandlung angezeigt. "
Klemensam 19.12.2010 | 15:06
Also wenn noch nicht mal eine Reha genehmigt wird , weil man aus Sicht der RV keine benötigt und zu gesund dafür ist ( ambulante Massanhme daheim reichen ja völlig aus ) , beantwortet sich die Frage ob EM vorliegt oder nicht doch von selber. Dann ist doch 100% und völlig klar, das in so einem Fall ein EM-Antrag völlig aussichtlos und reine Zeitverschwendung wäre. Erst wenn sich eine erhebliche Verschlechterung der bisherigen Erkrankungen und/oder ganz neue Erkrankungen einstellen würde, wäre ein EM-Antrag ein Thema. Nach der Aussteuerung sollte dann der erste Weg zur Agentur für Arbeit führen und dort ALG I beantragt werden ( sofern noch Anspruch darauf besteht ). Dort wird dann vom ärztlichen Dienst der AfA geprüft, ob Arbeitsfähigkeit ( im Sinne der AfA ! ) vorliegt oder niicht und dann wird eben ALG I gezahlt. Sie persönlich müssen sich natürlich in jedem Fall der Arbeitsvermittlung und dem Arbeitsmarkt - unter Berücksichtigung ihrer Einschränkungen natürlich - zur Verfügung stellen und dann geht - in der Regel - der ALG I Antrag auch durch. Gerade auch wenn wie bei ihnen eine Reha durch die RV aus den geschilderten Gründen vorher bereits abgelehnt wurde und damit keine EM besteht. Wenn die AfA sich nicht für zuständig erklärt ( was allerdings nicht zu erwarten ist ) , bleibt ihnen leider nur der Weg zum Sozialmat um dort Leistungen zu beantragen. Ganz ohne Geld werden Sie also auch nach der Aussteuerung aus der Krankenkasse sicher nicht dastehen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Querulantam 19.12.2010 | 22:18
Aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Querulant "Der Querulant (von lateinisch querulus – „sich Beschwerender“) bezeichnet einen Menschen, der sich leicht ins Unrecht gesetzt fühlt, der aus geringfügigem oder vermeintlichem Anlass Klage erhebt oder sich bei Behörden oder Institutionen beschwert. Speziell Personen, die bei Behörden oder vor Gericht ständig offensichtlich unbegründete Anträge stellen, werden als Querulanten bezeichnet. Der Querulant versucht starrsinnig und unbeeinflussbar durch maßgebende Belehrung, sein vermeintliches oder tatsächliches Recht zu erreichen. Sein Verhalten steht in keinem angemessenen Verhältnis zur Situation. Eine treffende Beschreibung für einen Querulanten ist: Er ist von Beruf dagegen, weil selbst ein Einschwenken auf die vom Querulanten geäußerte Meinung ihn nicht befriedigt. Der Querulantenwahn ist ein seelisches Leiden, das zur Einschränkung der Schuldfähigkeit im strafrechtlichen Sinne führen kann. Davon zu unterscheiden ist die Querulatorische Persönlichkeitsstörung als spezifische Form der Paranoiden Persönlichkeitsstörung."
Sozialrechtleram 19.12.2010 | 00:22
An Ihrer Stelle würde ich den Arzt wechseln und Klage gegen die Ablehnung erheben. Sie können auch Ihre Krankenkasse bitten den MdK einzuschalten, damit der ein Gutachten erstellt: Hierzu gehören Stellungnahmen für die Krankenkassen bei Fragen zur ... * Notwendigkeit, Art, Umfang und Dauer von Rehabilitationsleistungen bzw. -maßnahmen ... Sowas könnte bei einer Klage gegen die DRV helfen.
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