1. Die Ablehnung durch die DRV bedeutet, dass eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme nicht erforderlich ist. Die Krankheit kann durch eine ambulante Maßnahme zu Hause behandelt werden. In diesen Fällen ist die Krankenkasse der Kostenträger.
2. Die Ablehnung bedeutet auf jeden Fall nicht, dass Erwerbsunfähigkeit vorliegt.
3. Gegen jeden Ablehnungsbescheid besteht die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.