Die Aufforderung zum Rentenantrag und die jetzige Bewilligung einer medizinischen Reha-Maßnahme beruhen auf einer medizinischen Notwendigkeit. Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, können die Voraussetzung für den Begriff der Arbeitslosigkeit nicht erfüllen. Sollten Sie die Rehabilitation nicht antreten, rate ich Ihnen dringend, dies mit dem Jobcenter abzuklären. Sie unterliegen gesetzlich vorgeschriebenen Mitwirkungspflichten. Kommen Sie diesen nicht nach, versagt man Ihnen unter Umständen die Sozialleistung (Arbeitslosengeld). Eine „second option“ gibt es nur in der Form, dass sie sofort eine Beschäftigung aufnehmen und aus dem Arbeitslosengeldbezug ausscheiden.