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Ablehnung teilweiser Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit

von ANNA05.03.2010 | 21:28
1946 Ansichten
8 Antworten

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Ich bin 50 Jahre alt und bekomme nur noch ein paar Monate ALG I, aus gesundheitlichen Gründen musste ich meine letzte berufliche Facharbeitertätigkeit als Friseuse aufgrund meiner orthopädischen Erkrankung aufgeben, der Rentenversicherungsträger hat mir nun in seiner Rentenablehnung miteteilt, dass ich zwar meinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, allerdings als Rezeptionistin, Telefonistin oder Pförtnerin arbeiten könnte, hierzu meine Frage, wie kann ich diesen Widerspruch begründen, denn ich habe überhaupt keine EDV-Kenntnisse und kann aufgrund meiner orthopädischen Erkrankungen nicht länger Stehen. Für eine Rückantwort wäre ich dankbar. MfG Anna

Antworten der Moderation

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3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo "Anna",

begründen Sie Ihren Widerspruch damit, dass Sie Ihre Facharbeitertätigkeit aufgrund der orthopädischen Erkrankung aufgeben mussten und dies vom Rentenversicherungsträger auch so bestätigt wurde, indem er Ihnen bescheinigt, dass Sie diesen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Eine Verweisung auf die im Bescheid angegebenen Berufe des allgemeinen Arbeitsmarktes somit falsch ist.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Da Facharbeiter in der Regel "Berufsschutz" haben, war dies ein Vorschlag, wie ein Widerspruch möglicherweise begründet werden könnte. Natürlich kann "Anna" auch mit dem Ablehnungsbescheid zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle gehen, wo man ihr bei der individuellen Abklärung Ihrer Situation gerne behilflich sein wird. Am Besten vereinbart Sie einen Termin. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle kann Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Bei unserer ersten Antwort handelt es sich nur um einen Vorschlag, wie der Widerspruch eventuell begründet werden könnte. Ein Widerspruch soll, aber er muss nicht, begründet werden. Nur ohne Begründung wird der Rentenversicherungsträger allerdings nach "Aktenlage" entscheiden. Ob die von uns vorgeschlagene Begründung tatsächlich auch zum Erfolg führen wird, kann an dieser Stelle nicht versprochen werden. Eine Garantie können und wollen wir nicht aussprechen. Überall, wo ein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum gegeben ist, kann in diesem Forum keine abschließende Antwort gegeben werden. Ob "Anna" unserem Vorschlag folgt, bleibt letztlich Ihr überlassen.

5 Antworten

Cosiam 05.03.2010 | 21:36
PC-Kenntnisse kann man ziemlich schnell erwerben. Wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger (speziell an einen Rehafachberater). Im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden unter bestimmten Voraussetzungen z. B. auch PC-Kurse finanziert.
Realistam 06.03.2010 | 19:56
Es ist völlig ausreichend, wenn Sie die fehlenden Kenntnisse und Fähigkeiten innerhalb von drei Monaten erlernen können. Und da eine Friseuse im Allgemeinen kommunikationsfähig ist, dürfte eine wesentliche Grundvoraussetzung für eine Telefonistentätigkeit schon mal gegeben sein. Stehen müssen Sie in diesem Beruf auch kaum! MfG
Realistam 08.03.2010 | 14:30
Seit wann ist eine Verweisung von Facharbeitern auf Telefonistentätigkeiten unzulässig? Das ist mir ja ganz neu! MfG
Realistam 08.03.2010 | 21:19
Mir sind Fälle bekannt, in denen sogar Maurer, Dachdecker und Schlosser, (allesamt Facharbeiter (!)), mit dem Seegen diverser Landessozialgerichte erfolgreich auf die Tätigkeit eines Telefonisten verwiesen wurden. Es handele es sich dabei zwar nur um Anlerntätigkeiten, die keinerlei besonderen Vorkenntnisse erfordern. Die soziale Zumutbarkeit ergäbe sich aber aus den (angeblich) überdurchschnittlich hohen Verdienstmöglichkeiten. Ich persönlich halte diese Logik für eine Farce, die Gerichte offenbar nicht! MfG
Realistam 09.03.2010 | 14:49
Sofern die Fragestellerin nicht gerade einen Sprach- oder Hörfehler haben sollte, dürfte ein Widerspruch gegen die vorgeschlagene Telefonistentätigkeit von vornherein zum Scheitern verurteilt sein. (Nur meine ganz private Meinung, mit der ich dieses Thema nun auch abschließen möchte!) MfG
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