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Ablehnung von einem Antrag, der nicht gestellt wurde.

von Malik11.10.2019 | 16:19
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11 Antworten

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Guten Tag, ich habe vom Rentenversicherungsträger einen Bescheid bekommen, dass meinem Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht entsprochen werden könne. Dem Versicherungsträger lag ausschließlich ein ärztlicher Befundbericht vor, den Antrag selbst habe ich nicht (mehr) gestellt, da ich zwischenzeitig von der Krankenkasse aufgefordert worden bin, einen Antrag auf medizinische Reha zu stellen. Ist der Ablehungsbescheid rechtens? Mir ist die Maßnahme, die ich als Teilhabeleistung beantragen möchte, sehr wichtig, und ich habe Sorge, dass ich sie mit Verweis auf den erfolgten Ablehungsbescheid zu einem spätern Zeitpunkt (nach der medizinischen Reha) nicht mehr beantragen kann. Ich hoffe, das ist halbwegs verständlich. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine fachliche Auseinandersetzung kann man auch freundlich führen.

MfG

Ihr

Admin

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wir hoffen, TDW und W*lfgang haben ihr Kriegsbeil begraben und schließen den Thread.

@TDW: Wir löschen auch Einträge von W*lfgang

Friedvolle Grüße

Ihr Admin

9 Antworten

TCam 11.10.2019 | 16:29
Nein, definitiv eher nicht, denn.... ....wie kann ein Bescheid ergehen für etwas das gar nicht beantragt wurde. Aber das müssten Sie ja wissen, ob und was Sie beantragt haben.
Klugpuperam 11.10.2019 | 16:55
Legen Sie gegen die Ablehnung der Leistung zur Teilhabe Widerspruch ein und teilen mit, dass das Verfahren ruhend gestellt werden soll, bis die medizinische Rehabilitation durchgeführt wurde. DRV Bund?
Malikam 11.10.2019 | 17:11
Oh, vielen Dank, das ist sehr hilfreich. Ja, DRV Bund.
W°lfgangam 11.10.2019 | 19:17
Hallo Malik, Ihre Überschrift "Ablehnung von einem Antrag, der nicht gestellt wurde." hat zunächst mal nichts mit dem Inhalt Ihrer Frage zu tun. Letztendlich aber doch, wenn im Rahmen der Umdeutung des LTA-Antrags + der nachgeschobenen Reha-Antragsaufforderung der KK plötzlich ein EM-Rentenverfahren draus wird und Ihnen ihre Krankenkasse diesbezüglich im Genick sitzt "Sie müssen den EM-Antrag stellen, sonst wird das Krankengeld umgehend eingestellt". Warten Sie die nächsten Tage/Wochen ab, welche Schreiben Sie von der DRV und/oder KV erhalten, welche Folgewirkungen der ursprüngliche Antrag hat und ob Sie weiterhin völlig frei in Ihren Gestaltungsrechten sind ...'will weiter voll arbeiten und KK trägt das problemlos mit'. Gruß w.
W°lfgangam 13.10.2019 | 18:03
ihre Krankenkasse diesbezüglich im Genick sitzt "Sie müssen den EM-Antrag stellen, sonst wird das Krankengeld umgehend eingestellt".
Und wieder so ein Mist. Gesetzesgrundlage für die Aufforderung zum EM-Rentenantrag? Richtig, gibt es gar nicht im Gesetz! Hören Sie doch endlich auf solch einen Unsinn zu verbreiten, Sie machen sich lächerlich.
...Können Sie den Umkehrschluss aus meiner Aussage interpretieren = gesetzliche Folgewirkung -> wenn, dann, oder/nicht? Dann wohl nicht, sonst wären Sie schlauer ;-) Und das mit 'Dispositionsrecht' der KV lassen wir mal ganz beiseite ...aber so lächerlich wollten Sie sich hier sicher nicht präsentieren/oder doch?! Nebenbei: Hätten Sie für den Fragesteller überhaupt einen Rat? Gruß w.
Twdam 13.10.2019 | 19:37
Besser wäre es wenn Sie mal diesen User "W°lfgang" in diese Richtung ermahnen. Es ist ja bei weitem nicht das erste Mal das er einen anderen mit Worten wie "lächerlich" betitelt, nur weil man ihn auf seine fehlerhaften Aussagen hinweist. Leider passiert es sehr oft das er Unwissenheit mit Verschmähung kontert.
W°lfgangam 14.10.2019 | 20:59
Zitat von Twd anzeigenausblenden
Eine fachliche Auseinandersetzung kann man auch freundlich führen. MfG Ihr Admin
Besser wäre es wenn Sie mal diesen User "W°lfgang" in diese Richtung ermahnen. Es ist ja bei weitem nicht das erste Mal das er einen anderen mit Worten wie "lächerlich" betitelt, nur weil man ihn auf seine fehlerhaften Aussagen hinweist. Leider passiert es sehr oft das er Unwissenheit mit Verschmähung kontert.
Hallo Tdw, bleiben Sie doch einfach locker + freundlich (Admin hat es doch gerade 'angemahnt' ;-)) - das Attribut 'lächerlich' wurde nicht von mir zuerst in den Ring geworfen/falls Sie alle Beiträge gelesen haben sollten ...fordere ich deswegen eine 'Ermahnung'/lächerlich. Und bevor auch Sie weiterhin nur 'Mimimi' zur Ausgangsfrage beitragen, wäre eine fachliche Aussage von Ihnen für den Fragesteller sicher interessanter gewesen. Kommt die noch? Meine Aussage ist im Kern rechtssicher formuliert, auch wenn _auch Sie_ sich möglicherweise nicht die Mühe gemacht haben, das im Detail nachvollziehen zu wollen, stattdessen ... so what - kann weg, die bisherige Experte-Aussage ist doch aufschlussreich genug ;-) Gruß w.
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