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Ablehnung Wunschklinik

von Edwina20.12.2012 | 09:04
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich verstehe es nicht... Im August stellte ich einen Antrag auf stat. Reha, dem wurde Ende Oktober statt gegeben. Mit meinem Arzt zusammen, vorbereitet durch Telefonate durch ihm und auch mir, haben wir eine fachlich absolut passende Klinik gefunden. Eine DRV-eigene Klinik, Wartezeiten dort von 2 - 3 Wochen. Die Wunschklinik wurde von Seiten der DRV abgelehnt mit dem Satz: "Ihrem Wunsch, die Leistung in der von Ihnen genannten Einrichtung durchzuführen, können wir nicht entsprechen. Nach unserer Überzeugung ist diese nicht die geeignete Einrichtung, um die festgestellten Funktionsstörungen zu behandeln und die wesentliche Besserung Ihrer Erwerbsfähigkeit im Sinne der Rentenversicherung sicherzustellen. Um dem Versorgungsauftrag der Rentenversicherung und auch Ihrem Interesse gerecht zu werden, haben wir die vorstehend genannte Einrichtung gewählt." Mein Arzt hat daraufhin nun mit einem Oberarzt meiner Wunschklinik telefoniert und sie haben mein Krankheitsbild sowie das dort angebotene Therapiekonzept besprochen. Danach ist die Wunschklinik wirklich passend, Tagessatz vollkommen im Rahmen mit anderen Kliniken, Wartezeit weiterhin sehr kurz. Ich legte Widerspruch ein, gut begründet durch mich und Arzt. Und ich fragte, warum meine Klinik nicht die passende sein sollte. Auch wies auf mein Wunsch- und Wahlrecht hin und dass mein Wunsch ein "berechtigter" wäre, lt. SGB. Und ich schrieb, dass ich die formulierte Ablehnung sachlich nicht verstehe und um Erklärung bitte. Nun bekam ich ein Schreiben von der DRV indem wieder meine Wunschklinik abgelehnt wurde. Es wird geschrieben, dass im SGB von "berechtigten Wünschen" und nicht von "Wünschen" geredet wird. Weiter steht da: "Kann nach entsprechender Prüfung dem Wunsch nicht entsprochen werden, ist dies sachlich und für den Betroffenen nachvollziehbar schriftlich zu begründen. Bezüglich unserer Ablehnung Ihrer Wunsch-Einrichtung verweisen wir auf unsere Begründung im Bescheid vom ....". Ich fühle mich so schlecht, ich will doch keinen Luxusurlaub im 5-Sterne-Hotel. Alles was ich beantragt habe stimmt fachlich, zeitlich (kurze Wartezeit) und wirtschaftlich. Die Klinik die mir jetzt zugeteilt wurde, hat eine Wartezeit zwischen 2 - 4 Monaten. Was soll ich nur machen? Es zieht sich schon alles so lange hin.

13 Antworten

Edwinaam 20.12.2012 | 09:39
Zitat von Hammer Welpe anzeigenausblenden
Meines Erachtens geht es nicht um "Schuld", sondern um für mich als Betroffene nicht nachvollziehbare Ablehung eines berechtigten Wunsches, den ich auf Grundlage der Sozialgesetzgebung gestellt habe. Aber danke für den wertvollen Beitrag.
Hammer Welpeam 20.12.2012 | 09:15
Sie sind doch selber schuld an der jetzigen Situation. Da haben Sie sich aber ein schönes Eigentor geschossen. Hätten Sie keinen Widerspruch eingelegt und gleich die von der RV genannte Kilnik genommen ( die sicher nicht ohne gute med. Gründe ausgesucht wurde ) wären Sie schon lange in Reha. Wer die Musik bezahlt kann eben auch bestimmen was und vorallem wo gespielt wird.
Schadeam 20.12.2012 | 09:18
Bei diesem Problem kann Ihnen das Forum nicht weiterhelfen. Es handelt sich um ein Einzelfallproblem bei laufendem Widerspruch - was soll ma da von außen sagen?
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 20.12.2012 | 12:23
Wie Sie sicher wissen, bleibt Ihnen nach erfolglosem Widerspruch lediglich die Möglichkeit der Klage vor dem Sozialgericht. Da dies i.d.R. 1-2 Jahre dauert, bis ein Urteil gefällt ist, wäre es in Ihrem Fall kontraproduktiv, so lange auf einen Antritt der Rehabilitation zu warten. Daher bleibt Ihnen lediglich die Möglichkeit, die Rehabilitation in der vorgeschlagenen Rehaklinik anzutreten.
???am 20.12.2012 | 12:28
Vielleicht liegt die Lösung des Problems in der Frage, welcher DRV Ihre Wunschklinik denn gehört. Wenn es nicht die DRV ist, von der Sie die Kur gezahlt bekommen, kann es sein, dass diese Klinik von Ihrer DRV einfach nicht belegt wird. Außerdem müssten Sie beweisen, dass Ihre Wunschklinik besser (!) geeignet ist als die ausgewählte und dabei keine höheren Kosten entstehen. Das geht schon bei den Fahrtkosten los. Eine Wartezeit von 4 Monaten an sich ist kein Argument gegen eine Klinik, es sei denn die Wartezeit ist aus irgendwelchen speziellen Gründen nicht zumutbar (z.B. AHB, Eilfall ...).
Edwinaam 20.12.2012 | 14:00
Zitat von ??? anzeigenausblenden
Die DRV ist identisch, die Wunschklinik ist fast 100 km näher an meinem Zuhause. Mein Arzt hat die med. Seite fundiert begründet. Ich verstehe es einfach nicht, mir scheint es so willkürlich... Ich werde die vorgeschlagene Klinik nehmen. Aber es ist alles in den SGB´s geregelt, was Wunsch- und Wahlrecht angeht. Auch die Sache mit der für den Betroffenen nachvollziehbaren Ablehnung. Und trotzdem geht die DRV auf meine Fragen inhaltlich überhaupt nicht ein. Wenn man mir nicht mitteilt, warum aus Sicht der DRV die Wunschklinik nicht passt, wie kann dann der Betroffene noch detaillierter argumentieren?
stuosiam 20.12.2012 | 14:21
ja so ist dass in unserem lande!:-) recht haben, und recht bekommen sind leider nicht dass gleiche. wie schon geschrieben, sie können ja klage beim sg einreichen, klar dauert es dann lange. daher sollten sie nochmals der sachbearbeitung dies miteilen , und dass dadurch die reha verschleppt wird und dadurch wohl kaum eine besserung der drohhenden erwerbsminderung erreicht werden kann. desweiteren haben sie bei klage einreichung weiterhin anspruch auf krankengeld falls dieser noch besteht. letztendlich wird aber ihre erkrankung dadurch nicht besser, und sie abwägen sollten ob die vorgeschlagene klinik nicht auch für sie gut wäre.
Schwarzwälderam 20.12.2012 | 14:27
Sie können versuchen ein persönliches Budget zu beantragen. Sie bekommen dann einen festen Betrag mit dem Sie Ihre Rehamaßnahme selber planen können. Das ist zwar eine recht aufwändige Angelegenheit, aber manchmal die letzte Möglichkeit. Manchmal reicht auch schon die reine "Androhung" ein persönliches Budget beantragen zu wollen um seine Ansprüche durchzusetzen. Allerdings ist das bereits etwas spät in Ihrem Fall nach durchgeführtem Widerspruchsverfahren.
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 20.12.2012 | 14:32
Die Aussage, dass im SGB alles klar geregelt ist, kann ich nicht teilen. Leistungen zur Teilhabe stellen Ermessensleistungen dar, demnach ist Ihrem Wunsch nur dann nachzugeben (sprich Ihre Klage/ Ihr Widerspruch begründet), wenn ein Ermessensfehler vorliegt. Das wäre in Ihrem Fall nur möglich, wenn eine Ermessensreduzierung auf Null (so der Fachbegriff) vorliegt, sprich wir als RV-Träger keine andere Möglichkeit haben, als Ihrem Wunsch nachzugeben, da keine andere Entscheidung Sinn ergeben würde.
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 20.12.2012 | 14:37
Und die Aussage von "Schwarzwälder" kann gestrichen werden, eine selbst indizierte Leistung zur medizinischen Rehabilitation zählt nicht zu den budgetfähigen Leistungen der Rentenversicherung (i.S.v. § 17 SGB IX)
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 20.12.2012 | 15:46
Richtig, habs bisschen falsch ausgedrückt: es zählt NOCH nicht zu den budgetfähigen Leistungen. Natürlich ist es angedacht, dass es irgendwann so laufen wird (auch wenn ich nicht daran glaube), zur Zeit befindet sich das Verfahren zum persönlichen Budget noch in der Erprobungsphase. Bislang ist diese Form der finanziellen Selbstbestimmung hauptsächlich für Fahrtkosten und Verpflegungskosten angewendet worden. Das führt aber hier zu weit und ist für die Beantwortung der Frage irrelevant, da dieses Verfahren zur Zeit keine Anwendung findet.
Schwarzwälderam 20.12.2012 | 14:54
In § 17 SGB IX steht, das alle zu erbringenden Leistungen zur Teilhabe des § 5 SGB IX als Budget zur Verfügung gestellt werden können.
Gastronomam 27.12.2012 | 12:25
Wenn ich den Beitrag von Edwina richtig gelesen habe, hat die DRV bisher jede Eigeninitiative kategorisch abgelehnt, ohne auch nur ansatzweise einen eigenen Beitrag zu einer zügigen Abwicklung eines Reha-Verfahrens zu leisten. Hier wäre interessant, wer der Kostenträger bis zum Reha-Antritt ist, um zu erfahren wie mit Geldern von Versicherten durch Untätigkeit und lange Wartezeiten umgegangen wird.
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