ich stellte im Juni 2012 einen Antrag auf EM im Dezember 2012 kam der Ablehnungsbescheid. Nun habe ich erfahren das die für mich zuständige Rentenversicherung eine Abschrift an das für mich zuständige Jobcenter geschickt hat. Das zuständige Jobcenter muss vor dem Entscheid schon eine Kostenerstattung an die zuständige Rentenversicherung gesandt haben. Wo bleibt der Datenschutz um so einfach einen Ablehnungsbescheid an dass Jobcenter zusenden??
Freundliche Grüße H. Thiemann
08.01.2013, 18:48
von
Auggener
Zitiert von: Herbert Thiemann
Sehr geehrte damen und Herren,
ich stellte im Juni 2012 einen Antrag auf EM im Dezember 2012 kam der Ablehnungsbescheid. Nun habe ich erfahren das die für mich zuständige Rentenversicherung eine Abschrift an das für mich zuständige Jobcenter geschickt hat. Das zuständige Jobcenter muss vor dem Entscheid schon eine Kostenerstattung an die zuständige Rentenversicherung gesandt haben. Wo bleibt der Datenschutz um so einfach einen Ablehnungsbescheid an dass Jobcenter zusenden??
Freundliche Grüße H. Thiemann
Unter Behörden gibt es keinen Datenschutz.
08.01.2013, 19:57
von
KSC
Dass die DRV dem Jobcenter mitteilt ob ein Rentenantrag positiv oder negativ beschieden wurde, entspricht der Rechtslage.
Das Jobcenter muss wissen, dass die Ärzte der DRV Sie für nicht erwerbsgemindert halten....nur so kann es den Mitarbeitern des Jobcenters gelingen ihre Aufgaben zu erfüllen: nämlich Sie bei der Erlangung einer Arbeit zu unterstützen.
08.01.2013, 20:09
von
Tratra
Für die Sozialversicherungen gelten besondere Vorschriften zum Schutz der Sozialdaten. Eine Weitergabe ist nur unter bestimmten zweckgebundenen Bedingungen möglich. Hier hatte das Jobcenter ein berechtigtes Interesse zu wissen, ob Sie Rente beziehen oder nicht.
Auf die Bestimmung zur Weitergabe Ihrer Daten wurden Sie übrigens auf dem Rentenantrag (den Sie sorgfältig durchgelesen und unterschrieben haben) aufmerksam gemacht.
09.01.2013, 10:35
Experten-Antwort
Den Antworten von "Tatra" und "KSC" ist nichts hinzuzufügen.