Hallo Tobias,
da dies ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung ist, handelt es sich hierbei nicht um eine Frage, die die gesetzliche Rentenversicherung beantworten kann. Sie haben zwar Recht damit, dass Teilnehmer einer LTA und somit Übergangsgeldbezieher eine Aufstockung durch das Jobcenter erhalten und somit ein Berührungspunkt besteht. Aber bezüglich der Prüfung, ob eine Aufstockung geleistet wird, kann der Rentenversicherungsträger keine Auskünfte erteilen. Hierfür und für die Bewilligung der Aufstockung ist allein das Jobcenter zuständig. Es wäre sinnvoll, wenn Sie sich mit Ihrem Berater Ihres zuständigen Jobcenters in Verbindung setzen würden.