Hallo Gerdi,
solange ihr Arbeitsverhältnis nicht tatsächlich beendet wurde, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegen. Ihr Arbeitsverhältnis ruht derzeit nur und Sie gelten - wegen der Aussteuerung des Krankengeldes - als arbeitslos, sind dies aber nicht tatsächlich, da das Arbeitsverhältnis nur ruht.