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Experten-Antwort

Abmeldung Arbeitsamt, dafür Mindestbeitrag freiwillig an Rentenversicherung zahlen, sinnvoll ?

von Susan01.06.2016 | 10:16
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10 Antworten

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Ich (46 Jahre alt ) bin seit 1 1/2 Jahren arbeitssuchend ohne Leistungsbezug beim Arbeitsamt gemeldet. Da ich stundenweise in der familiengeführten Pension aushelfe, bin ich auch nicht an Stellenangeboten bzw. Fortbildungen interessiert. Auch meine Vermittlerin will mich endlich loswerden und drängt mich zum Abmelden. Nun überlege ich, mich durch die Zahlung des Mindestbeitrages freiwillig bei der Rentenversicherung zu versichern, um auch den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nicht zu verlieren. Entstehen für mich irgendwelche Nachteile mit meiner Abmeldung ? Ich denke, eine Wiederanmeldung ist ja jederzeit wieder möglich, sollte ich doch mal wieder an einem Stellenangebot interessiert sein. Ich möchte nur in Bezug auf meine Rente keine Nachteile durch die Abmeldung haben.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits ausgeführt, müssen Sie für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente in letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit zurückgelegt haben. Durch die Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit wird der 5-Jahreszeitraum verlängert. Wenn Sie sich nicht mehr arbeitslos melden und auch keine Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung zurücklegen, werden die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente spätestens nach 2 Jahren nicht mehr erfüllt sein. Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen können Sie den Anspruch nicht aufrechterhalten. Auch die spätere erneute Arbeitslosmeldung würde nicht zu weiteren Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit führen. Durch die vorhandene Lücke werden die Voraussetzungen für diese Anrechnungszeiten nicht mehr erfüllt sein.

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9 Antworten

SuchenUndFragenam 01.06.2016 | 10:40
Für eine eventuelle EU-Rente kommt es darauf an, dass In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung). Da nützen dann die freiwilligen Beiträge gar nichts. Sinnvoller wäre da schon, Beiträge für die Tätigkeit in der Pension zu zahlen, die ja sicherlich über "Minijob" abgerechnet werden.
Susanam 01.06.2016 | 10:51
Ich bekomme dafür kein Geld ausbezahlt, versorgt und krankenversichert bin ich über meinen Mann. Nützt mir denn dann überhaupt die derzeitige Meldung beim Arbeitsamt bezüglich der EU- Rente etwas ? Wie gesagt, die Vermittlerin hat laut Ihrer Aussage von Ihrem Chef die Anweisung, mich zur Abmeldung zu bewegen und droht schon, mich in irgendeinen Job zu vermitteln. Da ich langzeitarbeitslos bin, würde mir ja nicht mal der Mindestlohn zu stehen. Ich habe 17 Jahre in einem Hotel unter schlechten Bedingungen gearbeitet und bin dadurch gesunbdheitsbedingt ausgeschieden, dass soll sich nicht wiederholen, deshalb bin ich nun zu Hause und helfe in der Pension nur bei Bedarf aus.
SuchenUndFragenam 01.06.2016 | 11:01
Nee, die Meldung beim Arbeitsamt nützt für die Rente überhaupt nichts. Da fließt ja kein Geld - folglich auchkeine Pflichtbeiträge. Überlegen würde ich - zusammen mit dem Steuerberater der Pension, ob nicht doch eine Meldung bei der Minijob-Zentrale sinnvoll (und sowieso auch richtig!!!) wäre. Dann könnte man dort (Pflicht-)Beträge abführen - und die Zeiten würden wieder zählen. 100 Euro im Monat (oder so) sollte sich die Pension leisten können (sonst ist sie eh kurz vor der Pleite...), man wäre während der Arbeit versichert, alles wäre rechtlich im grünen Bereich...
SuchenUndFragenam 01.06.2016 | 11:16
Auf die Krankenversicherung hat der Minijob keinen Einfluß.
Susanam 01.06.2016 | 11:10
ich bin nur so informiert, dass die Zeiten der Arbeitlosenmeldung der Rentenversicherung jährlich gemeldet werden und somit ich meinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente behalte, bezüglich der Höhe der Rente würde es sich nicht auswirken. Durch eine Meldung als Mini- Jobber würde ich also diesen Anspruch auch behalten, oder ? Dann wäre das wirklich eine Überlegung wert. Würde ich im Falle eines Krankheitsfalles dann auch in dieser gemeldeten Höhe Anspruch auf Krankengeld haben ( zum Beispiel die 100,- Euro ) oder bleibe ich wie jetzt familienversichert ?
senf-dazuam 01.06.2016 | 11:07
wie hier im Forum auch bereits mehrfach ausgeführt wurde, erhalten freiwillige Beiträge u.U. den EM-Renten-Anspruch. "Voraussetzung ist jedoch, dass vor dem 01.01.1984 die allgemeine Wartezeit erfüllt sein muss u n d außerdem ist erforderlich dass jeder Kalendermonat vom 01.01.1984 bis zum Kalendermonat vor Eintritt der Erwerbsminderung mit Anwartschaftszeiten belegt ist. Es darf somit keine Lücke von einem Kalendermonat vorliegen." Forensuche nach "aufrechterhaltung anspruch erwerbsminderungsrente" sollte helfen. Ein pflichtversicherter Minijob dürfte sich doch auch steuerlich für die Pension auswirken, oder?
Susanam 01.06.2016 | 11:34
Das heisst also, duch die Anmeldung bei der Minijobzentrale mit Zahlung der Rentenversicherung von mir und " meinem Arbeitgeber " kann ich den Anspruch aufrechterhalten ? Laut meiner Recherchen derzeit 32,73 Euro Rentenversicherung ?
SuchenUndFragenam 01.06.2016 | 11:38
Genau - sofern Sie nicht Ihr eigener Arbeitgeber sind. Die Höhe hängt von der Höhe des Einkommens ab: "Minijobber zahlen zum pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent in der Regel einen Eigenbeitrag von 3,7 Prozent. Bei einem monatlichen Verdienst von 450 Euro liegt der Eigenbeitrag damit bei 16,65 Euro im Monat. Liegt der Verdienst unter 175 Euro im Monat, ist für den tatsächlichen Verdienst ein Eigenbeitrag von 3,7 Prozent und für die Differenz vom tatsächlichen Verdienst bis 175 Euro der volle Rentenversicherungsbeitrag von 18,7 Prozent zu zahlen." (Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio…
W*lfgangam 01.06.2016 | 21:04
Hallo Susan, die Meldung muss der Arbeitgeber/Steuerberater selbst/allein machen, dafür gibt es Formulare bei der Minijob-Zentrale: Privathaushalt: https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/03_mj_in_privathaushal… dito als Online-Anmeldung: https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/05_hhs_online/secure/I… Minijob nicht im Privathaushalt: https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_… Am Billigsten ist es natürlich den EM-Anspruch durch die weitere Meldung beim Arbeitsamt aufrecht zu erhalten, andererseits können Pflichtbeiträge für Altersrenten auch sehr nützlich sein. Letztendlich sollten Sie sich in der nächsten Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt generell mal über Ihre bestehenden Rentenansprüche und etwaige Verfalls-/Verhinderungsmöglichkeiten informieren... ohne Ihr Rentenkonto zu kennen, kann hier jede Antwort falsch sein. Gruß w.
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