Hallo Tina,
für die Erfüllung der Wartezeit für langjährig Versicherte (35 Jahre) werden freiwillige Beiträge berücksichtigt.
für die Erfüllung der Wartezeit für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) werden freiwillige Beiträge nur unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232688/publicationFile/52920/rente_jeder_monat_zaehlt.pdf
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232670/publicationFile/63947/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.pdf
Bevor sie sich beim AAmt abmelden und freiwillige Beiträge zahlen, sollten sie aber vlt. mal über einen Minijob (im Privathaushalt) nachdenken, denn in der Regel hat dieser einige Vorteile gegenüber den freiwilligen Beiträgen.
Schauen Sie doch mal in der Nachbarschaft oder im Freundeskreis, ob dort jemand für ein paar Stunden Unterstützung im Haushalt/Garten brauchen kann.
Beispiel: einen Minijob im Privathaushalt ohne Befreiung von der RV-Pflicht mit 5 Std/Monat a 10,00 Euro bei der Minijob-Zentrale anmelden
--> Monatsentgelt von 50,00 Euro
Der Arbeitgeber zahlt dafür monatlich zusätzlich ca. 7,50 Euro an Abgaben für Steuer und Versicherungen an die Minijob-Zentrale, kann den Job aber in der Steuererklärung absetzen und bekommt dieses Geld dann locker zurück ;-) Neben den o.a. Abgaben zahlt der Arbeitgeber Ihren Anteil am RV-Beitrag in Höhe von 13,7 % (Mindestbemessungsgrenze 175,00) also ca. 30,50 Euro an die Minijob-Zentrale und zieht diesen von Ihrem Monatsentgelt ab.
Damit bleibt Ihnen zwar nicht mehr viel von Ihrem schwer verdienten Geld übrig, aber es ist günstiger als freiwillige Beiträge (Mindestbeitrag ca. 85,00 Euro/pro Monat) zu zahlen und Sie erwerben so wichtige Monate mit PFLICHTBEITRAGSZEITEN und der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bleibt erhalten!
Schauen sie doch mal auf die Internetseite der Minijob-Zentrale und machen sie unbedingt einen Beratungstermin bei der DRV !!!
Viel Erfolg