Guten Tag, ich habe mich neulich nach Aussteuerung durch die Krankenkasse arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet. ALG1 wurde einen Monat lang gezahlt, bis ich mit einem Reha-Vorbereitungslehrgang im Rahmen von LTA begonnen habe. Ich beziehe nun Übergangsgeld. Kostenträger: DRV Bund.
Die AfA hat mich nun in einem Telefonat gefragt, ob ich mich nicht für die Dauer der Maßnahme bei der AfA abmelden und ggfs. nach Ende der LTA wieder anmelden wolle. Dies habe den Vorteil, dass ich während der LTA keine Vermittlungsvorschläge erhalten würde.
Ich bin bislang davon ausgegangen, dass meine Arbeitslos- und Arbeitssuchend-Meldungen für die Dauer der LTA ruhen und ich während der Dauer der LTA auch keine Vermittlungsvorschläge erhalte.
Ist das Vorgehen der AfA so üblich? Hätten Vermittlungsvorschläge Priorität vor der LTA?