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Abmeldung bei Arbeitsagentur?

von PATTI04.09.2007 | 09:09
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, mein Mann geb. 1950 ist langzeitarbeitslos und bezieht auch keinerlei Leistungen von der Arbeitsagentur - er muss sich jetzt monatlich dort persönlich melden und sich einen unbezahlten ehrenamtlichen Job suchen - reine Schikane? Meine Frage, wenn er einen 400,00 Euro Job hätte und er würde sich bei der Agentur abmelden ist das ratsam und könnte er evtl. seine Rentenbeträge dann selber finanzieren? Vielen Dank.

3 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 04.09.2007 | 09:59

Den Beiträgen von "Tom" ist nichts hinzuzufügen.

Moderatoren-Antwortam 04.09.2007 | 11:15

Ein bißchen wenig an Angaben! Was haben Sie bis 02/2007 gemacht, Jahrgang usw..

Moderatoren-Antwortam 06.09.2007 | 11:42

Mit der vorzeitigen Rente mit 60 meinen Sie bestimmt die sogenannte Altersrente für Frauen. Wir gehen davon aus, dass Sie die 4,9% als Aufstockungsbeitrag zu einem Minijob bezahlen. Dadurch möchten Sie die fehlenden 15 Pflicht-Beitragsmonate für die 121 Pflichtbeiträge nach dem 40. Lebensjahr erreichen. Hierfür ist eine Meldung bei der Agentur für Arbeit nicht erforderlich.

Allerdings kann die weitere Meldung bei der Arbeits-Agentur die Anwartschaft auf die sogenannte Erwerbsminderungs-Rente aufrecht erhalten. Denn Aufstockungs-Beiträge zahlen Sie ja erst seit März 2007, und die Altersrente beginnt erst 2011.

Inwieweit in Ihrem Fall die Meldung tatsächlich Sinn macht, hängt nicht zuletzt von der Belegung Ihres Versicherungsverlaufs ab. Daher sollten Sie sich diesbezüglich mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Empfehlenswert ist eine kostenfreie Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe.

8 Antworten

Tomam 04.09.2007 | 09:15
Am Besten wäre ein Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV. Natürlich gibt es die Möglichkeit durch Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in dem 400 Euro Job sich nicht mehr bei der Agentur melden zu müssen und trotzdem alle weiteren Voraussetzungen aufrecht zu halten. Gerade aber im Hinblick auf das Geburtsdatum ist evtl. die Altersrente wegen Alo mit 60 Jahren evtl. noch möglich (falls er am 1.1.04 Alo war). Im Hinblick auf die Erfüllung der Voraussetzungen, muß er aber nach einem Lebensalter von 58 1/2 mind. 1 Jahr gewesen sein. Die Voraussetzung mit den Pflichtbeiträgen könnte mit einem 400 Euro Job und Verzicht auf Versicherungsfreiheit gegeben sein. Für eine genaue Auskunft wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle.
Tomam 04.09.2007 | 09:19
Ergänzend: natürlich wird die Voraussetzung mit den Pflichtbeiträgen auch durch die weitere Alo Meldung aufrecht erhalten durch die Verlängerung des Zeitraumes um die Zeiten der Alomeldung.
Maria L.am 04.09.2007 | 10:14
Laut Grundgesetz ist Zwangsarbeit verboten. Merkwürdigerweise gilt das zwar nicht für 1-Euro-Jobs (die nach meiner persönlichen Meinung eine Form von Zwangsarbeit sind), ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, daß jemand, der überhaupt keine Leistungen von der Arbeitsagentur bezieht, zur Aufnahme einer Arbeit gewzungen werden kann, und dann noch einer unbezahlten.Ein Ehrenamt muß doch freiwillig sein. Vermutlich war das von der Arbeitsagentur nur als mehr oder weniger freundlicher Vorschlag gemeint, wie Ihr Mann sich sinnvoll für das Gemeinwesen betätigen könnte. Fragen Sie diesen Punkt doch mal im Forum von www.tacheles-sozialhilfe.de nach.
Petraam 04.09.2007 | 10:42
Zahle ab 03/2007 den freiwilligen Versicherungsbetrag von 4,9%. Entsehen mir Nachteile, wenn ich mich bei der Agentur für Arbeit nicht mehr arbeitslos melde?
Ossiam 05.09.2007 | 11:55
Hallo Patti, ungewöhnliche Frage zurück!Weshalb meldet sich Ihr Ehemann bei der AfA arbeitslos bzw.arbeitssuchend wenn er gar keine Arbeit aufnehmen will?Bekanntlich ist das ohne Arbeitssuche erst ab dem 58.Lj unbedeutend. Für einen 400.-EUR Job ist es auf alle Fälle ratsam auf die Versicherungsfreiheit gegenüber dem Arbeitgeber in schriftlicher Form zu verzichten.Der Minijob wäre dann Rentenrechtlich einem "normalen" Arbeitsrechtsverhältnis gleichgestellt. mfG
Pattiam 05.09.2007 | 16:15
Zur Frage von Ossi, mein Mann will ja arbeiten, aber die AfA sagt er ist nicht mehr vermittelbar und es gibt nichts zu tun für ihn, außer einer evtl. ehrenamtlichen unbezahlten Tätigkeit, die er sich selber suchen müßte. Er versucht jetzt einen 400,00 Euro Job zu finden, damit er von der Agentur loskommt, weil das für uns alles nur noch Schikane ist (alle 4 Wochen persönlich melden, umsonst arbeiten usw.). Mein Mann erhält keine Bezüge und fühlt sich sehr im Stich gelassen, weil die Agentur ihn ja offensichtlich loswerden will.
Petraam 06.09.2007 | 07:13
Ich bin Jahrgang 1951. Mir fehlen jetzt noch 15 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenvers., damit ich mit 60 vorzeitig mit Abzug in Rente gehen kann. Ich übe seit 1997 eine geringfügige Tätigkeit aus und zahle seit März 2007 den freiwilligen Beitrag von 4,9%. Muß ich jetzt gleichzeitig beim AA noch arbeitslos gemeldet werden, damit mir keine Nachteile entstehen in Bezug auf evtl Erwerbsminderungsrente usw. Für eine Rückantwort wäre ich ankbar.
dieter1234am 06.09.2007 | 10:53
Ihr Mann soll sich die Verpflichtung zur Suche und Annahme einer Ehrenamtlichen Tätigkeit mit Rechtsgrundlage schriftlich geben lassen. Mal sehen was die da schreiben werden. Gegen die Verfolgungsbetreuung der 4 Wochen Meldung ist wohl nicht zu machen.
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