Hallo "GänseblümchenHB",
auch bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze meldet der Arbeitgeber das Jahresentgelt an die Minijob-Zentrale. Dort wird dann festgestellt ob es sich um einen Minijob oder (wegen überschreiten der Grenze) um eine versicherungspflichtige Beschäftigung handelt.
Fragen zum Minijob werden auch auf der Seite www.minijob-zentrale.de beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung