Ich bin privat KV versichert. Ich befinde mich seit 1 Woche in einer AHB nach einer Herz OP.Da ich privat Krankenversichert bin wollte ich auch in der AHB die Leistungen wei ( Einzelzimmer, Chefarztbehandlung etc.) in Anspruch nehmen. Die ReHA Klinik teilte mir mit, das nach Zusage durch die GRV nur eine Abrechnung durch die GRV möglich ist. Wenn ich die sogenannten Wahlleistungen in Anspruchnehmen will müsste ich die gesamten Kosten soebst bezahlen, da die Klinik neben der Pauschalabrechnung mit der GRV keinen weitere Rechnungn für z. B. Chefarztbehandlung Einbettzimmer stellen dürfte. Die KV sag das ist nicht richtig. Kann mir jemand sagen was nun richtig ist und wie ich hier weiter komme. Ich habe natürlich keine Lust die ganzen kosten selbst zu bezahlen. Würde aber gern meine Rechte als Privatpatient warnehmen. vielen Dank im voraus
28.06.2009, 19:38
von
-_-
Das ist keine Frage für dieses Forum. Individuelle Leistungen und Rechnungsgestaltungen können Sie allenfalls mit der Reha-Klinik bzw. Ihrer privaten Krankenversicherung verhandeln, sicherlich nicht mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Einen Kontrahierungszwang hinsichtlich Wahlleistungen sehe ich aber für die Klinik nicht.
28.06.2009, 22:32
von
Ralf
Wem soll ich Fragen wenn nicht der Rentenversicherung? Gibt es einen Kontrahierungszwang mit der REHA Klinik wenn die GRV einen Kostenzusage erteilt hat oder nicht. Die private KV bestreitet dies. Die Klinik behauptet dies, in dem sie argumentiert, wenn ich die Wahlleistungen in Anspruch nehmen würde die Zusage der GRV nicht greifen und ich müsste die gesamte Behandlung selbst bezahlen und im nachhinnein mit einem Kostenträger abrechnen. Denn Sie (die Klinik) dürfe bei einer Zusage der GRV keine weitere Rechnung schreiben. Mir geht es darum ist die Aussage der Klinik richtig oder nicht? Alles weitere muss ich dann mit der Klinik klären
vielen Dank
29.06.2009, 11:24
von
Nix
Während einer stationären medizinischen Leistung zur Rehabilitation zu Lasten des RV-Trägers gibt es keine Möglichkeit, Privatversicherungsleistungen zu Lasten Ihrer PKW in Anspruch zu nehmen.
Viele Grüsse Nix
29.06.2009, 11:25
von
Nix
.... zu Lasten Ihrer PKV ....meinte ich natürlich
29.06.2009, 11:31
von
Rechtschreibeteufel
Achtung,
ich bin der kleine Rechtschreibteufel. Ich komme immer dann zum Einsatz, wenn unverhältnismäßig viele Rechtschreibfehler gemacht wurden. Das ist bei Ihnen eindeutig der Fall.8 Fehler in solch einen kleinen Text.
Hut ab!!!!
Und das als Privat Patient ;-)))
29.06.2009, 21:08
von
Ralf
vielen Dank für die Antworten. Ich konnte zwischenzeitlich eine Einigung mit dem Leistungserbringer und dem Kostenträger erzielen.