Der gewerbliche Arbeitgeber muss den Beitragsnachweis der Minijob-Zentrale rechtzeitig vor der Fälligkeit übermitteln; beispielsweise ist das für Oktober 2015 der 25.10.
Ein Arbeitgeber rechnet für seine Minijobber die Stunden bzw. den Verdienst bis zum Tag vor der Meldung ab und leistet danach den Lohn. Zum Verständnis unterstelle ich einen Stundenlohn von 10 €, folgendes Beispiel.....
Beschäftigungsbeginn 9.9.15
Anzahl der Stunden bis 22.9. = 20 = 200 € = Meldung
Arbeitsleistung vom 23.-30.9. = 10 Stunden = 100 €
Verdienst September mithin 300 €. Lohnzahlung erfolgt in Höhe von 200 €
Arbeitsleistung vom 1. bis 24.10. 2015
35 Stunden = 350 € (Meldetermin)
Arbeitsleistung vom 25.-31.10.2015
5 Stunden = 50 €.
Verdienst mithin im Oktober 400 €, Lohnabrechnung über 450 €.
Abänderung der Variante zur Verdeutlichung 36 Std. = 360 € + 100 € = 460 € im fiktiven Abrechnungszeitraum,
im Oktober jedoch nur 36+5 Std. tatsächlich gearbeitet = 410 €, Lohnzahlung jedoch 460 €
Je nach Meldetermin können sich mithin unterschiedliche Verteilungsmöglichkeiten und Ergebnisse ergeben, die unter Umständen ein Unter- oder Überschreiten der Grenze von 450 € bewirken.
Ist diese Art der Abrechnung denn korrekt? Für die geltende Hinzuverdienstgrenze bei vorzeitigem Altersrentenbezug und Einhaltung der 450 Euro Grenze kann doch meines Erachtens nur auf den Kalendermonat abgestellt werden. Welche individuellen Abrechnungsmodalitäten und Fälligkeiten der Beitragsnachweise und der Gelder bestehen, müsste doch völlig unerheblich sein – oder irre ich mich da?
Muss der Arbeitgeber nicht ein „monatliches“ Lohnkonto führen, damit die Prüfung eines Minijobs + die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen dokumentiert wird?
2. Frage....ist es denn zulässig, Stunden in spätere oder frühere Abrechnungszeiträume zu verschieben?? Beispiel März tatsächlich 25 Std. gearbeitet, September 70 Stunden. Verschiebung von 20 Stunden rückwirkend auf März und "Parken" von 5 Std. für den nächsten Monat?? Ich dachte immer, wenn ein Überschreiten eintritt, ändert sich das Beschäftigungsverhältnis, dann Gleitzone und vielleicht auch unzulässige Verdienstüberschreitung für die Altersrente..??
Danke vorab.