Angenommen es wurde Jemandem rückwirkend die Rente wegen voller Erwerbsminderung zuerkannt. Die Rentenhöhe liegt bei ca. 800,-Euro monatlich. Hat diese Person zuvor ALG I bezogen in einer Höhe von ca. 1000,- Euro monatlich, dann ist es ja so, dass im Rahmen der Berechnung des Nachzahlungsbetrages nur 800,- Euro (für jeden nachzuzahlenden Monat) an die Agentur für Arbeit fließen und die Differenz von 200,- Euro von dem EM-Rentner nicht zurückgezahlt werden brauchen.
Wie aber verhält sich Vorstehendes, wenn man an Stelle des ALG I Übergangsgeld von der DRV bekommen hat. Hat die DRV dann Anspruch auf Rückzahlung der vollen Höhe des Übergangsgeldes oder ist dieser Anspruch auch beschränkt auf den monatlichen Zahlbetrag der (geringeren) EM-Rente?
Sofern die Möglichkeit besteht, bitte ich um Nennung einer einschlägigen Rechtsgrundlage.
Dank bereits im Voraus