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Experten-Antwort

Abschätzung erwünscht

von Herr Taschenbier15.05.2018 | 12:29
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, habe eine Frage, da meine Mutter eine Rentenauskunft beantragt hat und folgendes drin steht, zu dem ich gerne eure Meinung hören wollte (bevor ich das Amt erneut aufsuche): Ausgangslage: Mutter, 64 Jahrgang, ist klassisch Hausfrau, hat 3 kinder (84,86,94 Jahrgang). Im Bescheid steht: 1) es werden 2 Jahre pro Kind Kindererziehungszeit vorgemerkt. Bei 3 Kinder sind es also 6 Jahre insgesamt. 2) für jedes der Kinder wird darüber hinaus , so wie ich das verstehe, 10 Jahre nach der Geburt Kindererziehungszeit berücksichtigt. In ihrem Falle wären das ganze 20 Jahre. Fragen: - Was bedeutet das nun für ihre mögliche Rente? Leider gab das Amt hierzu keine Auskunft - eine approximative Schätzung wäre ja schon Mal hilfreich. - Wird das aus Punkt 1) mit den von Punkt 2) addiert? Oder werden jetzt 20 Jahre zu Grunde gelegt? - Ab wann könnte sie frühmöglichst in Rente gehen? - wie viel ist davon mehr oder minder 'sicher'? Hintergrund meiner Frage ist, dass ich von der Mutterrente gehört habe und vermute, dass meine Mutter nur aufgrund dieser Novelle jetzt Zeiten angerechnet bekommt. Da das aber ein teures Projekt für die Regierung ist, fürchte ich, dass es in 10 Jahren, wenn sie in Rente gehen könnte, es dann gekürzt werden könnte, wenn die Politik das so will. Ist die Angst berechtigt ? - was würdet ihr meiner Mutter final empfehlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Taschenbier,

für die Erziehung eines Kindes werden in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Erfüllen aller Voraussetzungen drei Jahre (bei Geburten ab 1992) bzw. 2 Jahre (bei Geburten vor 1992) Kindererziehungszeiten und 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet. Im Fall Ihrer Mutter wären das insgesamt 7 Jahre (= 84 Monate) Kindererziehungszeiten.

Sofern Ihre Mutter außer den Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten keine weiteren rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt hat, kommt für Sie nur eine Regelaltersrente in Frage (Wartezeit 60 Monate). Diese wird gewährt ab dem Folgemonat nach Vollendung des 67. Lebensjahres.

Jeder Kalendermonat mit Kindererziehungszeiten wird mit 0,0833 Entgeltpunkten bewertet, so dass sich insgesamt 6,9972 Entgeltpunkte ergeben. Momentan würde dies einen monatlichen Bruttorentenbetrag von etwa 217 Euro ergeben.

Wie und wann die von der Bundesregierung angekündigte "Mütterrente" umgesetzt wird, ist noch nicht bekannt.

Kinderberücksichtigungszeiten rechnen nicht zu den Wartezeitmonaten für eine Regelaltersrente. Sie werden selbst nicht bewertet, wirken sich aber bei der Bewertung z.B. von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit aus.

Zu möglichen Rentenansprüchen und deren Höhe finden Sie in den Renteninformationen und Rentenauskünften, die Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger regelmäßig übersendet, weitere Angaben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

14 Antworten

Samsam 15.05.2018 | 12:39
Wenn Sie eine Rentenauskunft haben steht doch drin wie hoch die derzeitige Rente ist. Die 6 Kinderjahre bringen derzeit etwas 180 € Bruttorente, ab Juli 3% mehr. Bei einer "klassischen Hausfrau" bringen die 10 Jahre Berücksichtigungszeit wohl nichts, es sei denn sie kommt auf 35 Versicherungsjahre und kann ab 63 bereits in Rente gehen - aber das steht ja im Abschnitt "AR für langjährig Versicherte" in der Rentenauskunft. Kommt es zur neuen Mütterrente hieße das dass es künftig mal 3 Jahre pro Kind gibt, dann würde sich die Rente um etwas 90 € steigern. PS: weiteres erfahren Sie in jeder DRV Beratungsstelle und was Sie für in 10 Jahren befürchten, dazu kann heute keiner was sagen.
Deutscham 15.05.2018 | 12:52
Approximativ? Tolles Fremdwort. Hochgestochener geht es wohl nicht? Wer soll den heute sagen, was sich die Politik bezüglich der Rente noch ausdenkt? Warten Sie bis 2020. Dann wird die neu gebildete Rentenkommission ihre Vorschläge vorstellen. Vorher bleibt alles Spekulation!
W*lfgangam 15.05.2018 | 19:30
Ergänzend zu den Vorbeiträgen: Ihre Mutter hat Anspruch auf die Regelaltersrente ab 67, die dafür erforderliche Mindestversicherungszeit von 5 Jahren Beitragszeit ist durch die 7 (!) jährige Pflichtbetragszeit für Kindererziehung erfüllt - können Sie im Versicherungsverlauf der Rentenauskunft nachzählen/passt schon. Für die Altersrente an langjährig Versicherte ab 63 benötigt Sie 35 Versicherungsjahre, inklusive der 10-jährigen Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung erreicht sie die nicht und wird Sie bis 63 mit irgendwelchen künftigen Versicherungszeiten auch nicht mehr erreichen können. *) Die Altersrentenarten - 4 an der Zahl - und deren (nicht) erreichbare Voraussetzungen sind konkret im vorderen Textteil der Rentenauskunft dargestellt ...nochmal ganz langsam nachlesen. *) selbst wenn Sie als nur Hausfrau vielleicht früher mal rein schulische Ausbildungszeiten ab 17. Lbj. (Schule/Fachschule/Studium) absolviert haben solle und doch noch die 35 Jahre erreichen könnte, würde sich die Zuzahlung von freiwilligen Beiträgen nicht lohnen - bei einem versicherungspflichtigen Minijob sehe das anders aus. Aber 'hätte/wenn/wäre' ...wenn solche Konstellation vorliegen sollten, lassen Sie sich das in der nächsten Beratungsstelle erklären/gegenprüfen. Gruß w.
normal zahlender Arbeiteram 16.05.2018 | 07:49
Kommt es zur neuen Mütterrente hieße das dass es künftig mal 3 Jahre pro Kind gibt, dann würde sich die Rente um etwas 90 € steigern. Das wäre ja ein Hammer. Für Leute die zum Teil nichts in das Rentensystem eingezahlt haben (Beamtenmütter und deren Männer)kann die Rente bei 3 Kinder um 90 € steigern, aber bei den Bestandserwerbsminderungsrentner die zum Teil 35 Jahre und mehr eingezahlt haben gelten die neuen Verbesserungen nie.
Lars hat geschriebenam 16.05.2018 | 11:04
Zitat von normal zahlender Arbeiter anzeigen
das ist kein politisches Forum. Wir Arbeitnehmer werden zu 40-50 Jahre Versicherungszeiten, bei minimaler Rente ( Holland Österreich Dänemark Schweiz ) gezwungen. Ich ärgere mich masslos über die DRV welche den normalen Rentner ins Armenhaus bringt. Dieser Beitrag wird gelöscht werden.
Schorscham 16.05.2018 | 14:21
Ärgern Sie sich auch über den Busfahrer, wenn das Verkehrsunternehmen die Fahrpreise erhöht hat? Die DRV setzt nur gesetzliche Vorschriften um, die unsere demokratisch gewählten Bundestagsabgeordneten beschlossen haben. MfG
Herr Taschenbieram 16.05.2018 | 15:19
Hallo Expertin, das war eine super hilfreiche und klare Antwort. Danke auch an das Sams, das mein Wortspiel erkannt und mir geholfen hat ;-) Ein paar Folgefragen von mir: 1) Mit 217€ Bruttorente, auf wie viel kommt man ca netto als Rentner?  2) ihr schreibt 10 Jahre Kindererziehungszeit. Im Schreiben stehen aber 20 Jahre? 3) Angenommen die Mütterrente tritt ein, dann käme doch eine Altersrente an langjährig Versicherte in Betracht, oder? Denn: 9 Jahre für die Kinder + 20 Jahre Kindererziehungszeit = 29 Jahre. Das heisst meine Mutter müsste nur noch 6 Jahre einem 450€ Minijob nachgehen, damit sie mit 63 in Rente gehen kann? Stimmt das? Und was wäre dann ihr Anspruch? Danke Euch im voraus
-am 16.05.2018 | 16:10
Zitat von Herr Taschenbier anzeigen
Hallo Herr Taschenbier, zu 1) Von 217 Euro Bruttorente bleiben nach Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ca. 190 Euro netto zu 2) Die 7 Jahre Kindererziehungszeit sind in den 20 Jahren Berücksichtigungszeit (= Zeitraum vom Geburtstag des 1. Kindes bis zum Tag vor dem 10. Geburtstag des 3. Kindes)zeitlich gesehen enthalten und dürfen deshalb nicht "doppelt" gezählt werden.# zu 3) Es bleibt somit auch bei insgesamt 20 Jahren, wenn sich aufgrund der Mütterrentenregelung zusätzliche Kindererziehungszeiten ergeben, weil auch diese zeitlich gesehen in den 20 Jahren enthalten wären.
Herr Taschenbieram 16.05.2018 | 16:57
Vielen Dank Expertin! Es gibt also nix, was unsere Mutter tun kann, um die Rente signifikant zu erhöhen, oder? Danke
Herr Taschenbieram 17.05.2018 | 00:33
Danke für die Antwort. Das ist der Sohn bereit. Wie viel soll der Sohn für sie einzahlen und was ist der Effekt für sie?
_icham 17.05.2018 | 11:44
Ein Jahr Mindestbeitrag kostet 1004,40 EUR (12*83,70 EUR) und bringt eine zusätzliche Anwartschaft von mtl. 4,42 EUR (brutto).
W*lfgangam 17.05.2018 | 19:44
Wenns für die Mutter ist, dann natürlich Höchstbeiträge - 14.509 EUR für das Jahr = schlappe 66 EUR Brutto-Monatsrente/schon mit der Rentenanpassung ab 01.07.2018. In 10 Jahren lässt sich schon was/viel in die DRV investieren ... Ich denke, Mutti nimmt lieber gleich jährlich die 14,5 T EUR in bar und verballert die auf Malle, statt 'schon' in 20 Jahren ab Rentenbeginn häppchenweise diese Summe im Einkommenstopf zu haben – mit dann dem Rollator ne Runde zu drehen ist weniger unterhaltsam, als spontan den Strohhalm beim Eimersaufen zu drehen ;-) Andererseits würde Sohnemann auch seine Unterhaltsleistungen im Rahmen der 'Hilfe zur Pflegeleistungen/Sozialamt' bei erhöhter Rente der Mutter reduzieren können ...eigenes Konto inzwischen blank/geht bereits Flaschen sammeln, um noch so halbswegs über die Runden zu kommen ;-) Helfen dann 600 EUR mehr Rente ./. 150.000 EUR Einzahlung wirklich? ... Meine Meinung: Herr Taschenbier, lassen Sie es so wie es ist, ohne das Rentenkonto Ihrer Mutter zusätzlich aufzupeppen - unterstützen Sie sie nach eigenem Ermessen privat. Gruß w.
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