Hallo zusammen, habe eine Frage, da meine Mutter eine Rentenauskunft beantragt hat und folgendes drin steht, zu dem ich gerne eure Meinung hören wollte (bevor ich das Amt erneut aufsuche):
Ausgangslage: Mutter, 64 Jahrgang, ist klassisch Hausfrau, hat 3 kinder (84,86,94 Jahrgang).
Im Bescheid steht:
1) es werden 2 Jahre pro Kind Kindererziehungszeit vorgemerkt. Bei 3 Kinder sind es also 6 Jahre insgesamt.
2) für jedes der Kinder wird darüber hinaus , so wie ich das verstehe, 10 Jahre nach der Geburt Kindererziehungszeit berücksichtigt. In ihrem Falle wären das ganze 20 Jahre.
Fragen:
- Was bedeutet das nun für ihre mögliche Rente? Leider gab das Amt hierzu keine Auskunft - eine approximative Schätzung wäre ja schon Mal hilfreich.
- Wird das aus Punkt 1) mit den von Punkt 2) addiert? Oder werden jetzt 20 Jahre zu Grunde gelegt?
- Ab wann könnte sie frühmöglichst in Rente gehen?
- wie viel ist davon mehr oder minder 'sicher'? Hintergrund meiner Frage ist, dass ich von der Mutterrente gehört habe und vermute, dass meine Mutter nur aufgrund dieser Novelle jetzt Zeiten angerechnet bekommt. Da das aber ein teures Projekt für die Regierung ist, fürchte ich, dass es in 10 Jahren, wenn sie in Rente gehen könnte, es dann gekürzt werden könnte, wenn die Politik das so will. Ist die Angst berechtigt ?
- was würdet ihr meiner Mutter final empfehlen?