Hallo und guten Tag,
ich beziehe seit 6 Monaten Arbeitslosengeld I. Im Oktober werde ich 63 Jahre alt. Aus der bereits abgeschlossenen Altersteilzeit habe ich Vertrauenesschutz. Im Termin bei der Rentenberatungsstelle habe ich nachgefragt wie hoch der Abschlag bei Rentenbezug ab 01.01.17 sein wird. Es sind 6,6 %. Bei der Rentenberatung hat mich der Rentenberater darüber aufgeklärt das ich nur noch 11 Monate sozialversicherungspflichtige Zeit benötigen würde um danach nächstes Jahr im Mai abschlagsfrei in Rente gehen zu können.
Er empfahl mir mich nach einem angemeldeten 165 Euro Minijob umzusehen. Ich habe vergessen zu fragen, ob dies auch möglich ist, wenn mir meine Schwägerin für Haus- und Gartenpflege einen Minijob anbietet und mich bei der Minijobzentrale anmeldet. Sie ist berufstätig und alleinstehend mit grossem Haus und Garten und hatte bis vor Kurzem einen Gärtner bei der Minijobzentrale angemeldet. Oder ob zwingend nur ein Selbstständiger den Minijob mit mir abschliessen darf, damit er bei den 45 Jahren Versicherungszeit mitzählt und die Auszahlung der Rente somit nach 11 Monaten abschlagsfrei erfolgen kann.