Abschläge

von
Maria IX.

Hallo, in meiner Rentenauskunft steht, dass ich einen Betrag an die Rentenversicherung zahlen kann damit ich abschlagsfrei in Rente gehen kann. Ist das sinnvoll oder nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich?

von
Upsala

Das ist in der Tat möglich und zwar bis man die jeweils individuelle Regelaltersgrenze erreicht hat - danach nicht mehr.

Nachzulesen im § 187a Sozialgesetzbuch (SGB) VI:

1)1 Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentenminderungen durch die vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters durch Zahlung von Beiträgen ausgeglichen werden. 2Die Berechtigung zur Zahlung setzt voraus, dass der Versicherte erklärt, eine solche Rente zu beanspruchen.

(2)1 Beiträge können bis zu der Höhe gezahlt werden, die sich nach der Auskunft über die Höhe der zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters erforderlichen Beitragszahlung als höchstmögliche Minderung an persönlichen Entgeltpunkten durch eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters ergibt. 2Diese Minderung wird auf der Grundlage der Summe aller Entgeltpunkte ermittelt, die mit einem Zugangsfaktor zu vervielfältigen ist und die sich bei Berechnung einer Altersrente unter Zugrundelegung des beabsichtigten Rentenbeginns ergeben würde. 3Dabei ist für jeden Kalendermonat an bisher nicht bescheinigten künftigen rentenrechtlichen Zeiten bis zum beabsichtigten Rentenbeginn von einer Beitragszahlung nach einem vom Arbeitgeber zu bescheinigenden Arbeitsentgelt auszugehen. 4Der Bescheinigung ist das gegenwärtige beitragspflichtige Arbeitsentgelt aufgrund der bisherigen Beschäftigung und der bisherigen Arbeitszeit zugrunde zu legen. 5Soweit eine Vorausbescheinigung nicht vorliegt, ist von den durchschnittlichen monatlichen Entgeltpunkten der Beitragszeiten des Kalenderjahres auszugehen, für das zuletzt Entgeltpunkte ermittelt werden können

Das ganze sollte gut überlegt sein weil es hier je nach dem um sehr hohe Beträge geht. Wir sprechen hier über einen Betrag von gut und gern 30.000 Euro und (ggf. deutlich) mehr um den Abschlag vollständig auszugleichen. Der Abschlag kann aber auch nur anteilig ausgeglichen werden, abhängig davon in welcher Höhe Sie ihren Beitrag zahlen. Der Abschlag wird dann anteilig ausgeglichen.

Um den konkreten Betrag in Erfahrung zu bringen, fordern Sie ggf. eine Rentenauskunft gemäß § 187a SGB VI von Ihrem Rentenversicherungsträger an. Dieser muss hierfür zudem i.d.R. den gewünschten Rentenbeginn wissen und welche Rentenart Sie beanspruchen möchten.

Außerdem muss Ihr Arbeitgeber bescheinigen in welcher Höhe bis zum mutmaßlichen Rentenbeginn entgelte gezahlt werden. Wirklich Sinn macht so eine Auskunft daher frühestens ca 1 Jahr vor dem gewünschten Rentenbeginn.

MFG
Upsala

von
=//=

Es ist in jedem Fall möglich. Ob es sinnvoll ist, ist die andere Frage. Die Beträge, die eingezahlt werden müssen, damit die AR abschlagsfrei gezahlt werden kann, sind immens hoch. Es ist wirklich fraglich, ob sich das rentiert. Sie können sich diesen Betrag ausrechnen lassen, wenn Sie bei Ihrer zuständigen DRV nachfragen.

von
=//=

Ergänzung:

Es gibt Arbeitgeber, die beim Ausscheiden Abfindungsbeträge bezahlen, die ausschließlich für den Ausgleich verwendet werden dürfen. Allerdings ist das nun eher die Minderheit, nachdem es jetzt ab 07/2014 auch die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt.

von
W*lfgang

Zitiert von: Maria IX.
Hallo, in meiner Rentenauskunft steht, dass ich einen Betrag an die Rentenversicherung zahlen kann damit ich abschlagsfrei in Rente gehen kann. Ist das sinnvoll oder nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich?
Maria IX.,

wenns der DRV finanziell gut geht, haben Sie den Einzahlungsbetrag 'schon' in 20 Jahren nach Rentenbeginn wieder raus - rechnen Sie real eher mit 25-30 Jahren. Ggf. können Sie Rentenbeiträge noch steuerlich 'verbauen', so dass die Rendite etwas ansehnlicher wird ...das können Ihnen aber nur steuerberatende Personen näher aufschlüsseln.

Wie von Upsala vorgeschlagen: Holen Sie sich vielleicht 2-3 Proberechnungen mit unterschiedlichen Szenarien ein ...noch besser: erst mal in der nächsten Beratungsstelle auflaufen, um gesicherte Erstinformationen anhand Ihrer Versicherungsdaten zu erhalten.

Gruß
w.

Experten-Antwort

Die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung besteht. Ein Beispiel: Bei einer monatlichen Rente in Höhe von 1200,-- Euro und einer vorzeitigen Inanspruchnahme von 24 Monaten (= 7,2 % Abschlag) würde der Abschlag 86,40 Euro betragen. Durch die Einzahlung in Höhe von 20.860,88 Euro wäre der Abschlag ausgeglichen.
Damit hätten Sie 86,40 Euro Brutto-Rente ausgeglichen. Sollten Sie versicherungspflichtig in der Rentnerkrankenversicherung sein, müssten Sie den Eigenanteil, der zur Zeit für die Kranken- und Pflegeversicherung in der Regel bei 10,5 bis 11 % liegt, noch abziehen. Den (höheren) Rentenbetrag müssen Sie evtl. versteuern. Evtl. wird die Rente bei anderen Leistungen angerechnet (z.B. als Einkommen bei einer Witwenrente). Damit lässt sich also nicht auf Anhieb sagen, ob die Ausgleichzahlung sinnvoll ist.
Wir empfehlen Ihnen ebenfalls, eine konkrete Rentenauskunft nach § 187a SGB VI von Ihren Rentenversicherungsträger anzufordern. Evtl. Fragen, die Sie dann noch haben, klären Sie am besten bei der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle.

von
****

1200.- Rt = 41.0818 EP x 7,2%= 2,9579 EP Kürzung.
Nachzahlung gem. §187 a SGB 6 kostet für 1 EP in 2015 =6544.- Euro.
2,9579 x 6544 = 19356,44 Euro
Dafür erhalten sie 86,40 Monatsrente/ 1036,80 Jahresrente Brutto.
19356,44 : 1036,80= 18,7 Jahre, das heißt ohne Berücksichtigung von Steuervorteilen, KV/PV- Beiträgen oder Beitragszuschüssen zur PKV und ohne Rentenanpassungen hat sich die Einzahlung nach 18,7 Jahren amortisiert.
Würde man Steuervorteile ausschöpfen und Beitragszuschüsse zur PKV in die Renditeberechnung mit einbeziehen amortisiert sich u.U. die Einzahlung schon nach 14-15 Jahren.
Also W*lfgang, nochmal die Rechenmaschine anschmissen und auch den Rentenberater in der A+B-Stelle und den Steuerberater befragen bevor man hier immer die Zahl 25 - 30 Jahre verbreitet.

von
W*lfgang

Zitiert von: ****
Also W*lfgang, nochmal die Rechenmaschine anschmissen
****,

ich nehme den Kopf-Abakus :-) erst kürzlich war hier wieder im Nachrichtenteil ein Beitrag von einem unbedeutenden Mann namens Rische, Präsident der DRV Bund, zu lesen, der die Rendite auf 3,x beziffert hat ;-) Die Broschüre der DRV zur Rendite von Beiträgen lässt sich zz. auch nicht verlinken (wird überarbeitet).

Und wenn es genau 18,7 Jahre wären, also rd. 20 ...was hätte ich als Rentner dann 'gewonnen', wo die Urne rein statistisch gesehen vor mir bereits glüht? Genau, ich hätte häppchenweise mein eigen Kapital wieder zusammen - ein super Geschäft, glüht der Ofen vorher, ist's verbrannt ...und lebe ich länger, ist es dem dementen Versicherten auch egal, was sein Betreuer an ungedeckten Heimkosten aus der buckligen Verwandtschaft noch auftreiben muss.

Gruß
w.
PS: nicht das wir uns falsch verstehen - die Rendite ist schon 'nicht schlecht', verglichen mit den privaten Wegelagerern ...aber, nur um _am Ende_ der Lebensspanne als Rentner/in damit noch einen fetten Bonus einzustreichen, ziemlich untauglich - meine Meinung (von individuellen Einzelfällen abgesehen, da muss allseits' sehr spitz' gerechnet werden!).

Real bleibe ich bei 25-30 Jahren, die 'einfache Schönrechnung' kenne ich selber – da allein schon zuckt der/die Versicherte zurück ;-)

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