Hallo willi,
bei Wegfall der Erwerbsminderungsrente vor Vollendung des 62. Lebensjahres gilt der vorherige Rentenbezug nicht als Zeit einer vorzeitigen Inanspuchnahme.
D.h. dass bei einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Rentenbeginn 08/2012 in Ihrem Fall noch eine Rentenminderung von 7,2 % vorliegen würde.