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Zur Experten-Antwort springenHallo Ratsuchende,
aufgrund Ihrer Angaben können wir feststellen, dass für Sie ein sogenannter Verminderungszeitraum von der Vollendung Ihres 60. Lebensjahres und 7 Monaten bis zur Vollendung Ihres 63. Lebensjahres und 7 Monaten vorhanden ist. Hieraus ergibt sich der derzeitige Abzug bei der Erwerbsminderungsrente in Höhe von 10,8 %.
Die Monate innerhalb dieses Zeitraumes, in denen Sie die Rente beziehen, wirken sich auf die später beginnende Altersrente aus, indem hieraus die Rentenminderung errechnet wird.
Die anderen Monate innerhalb dieses Zeitraumes, in denen Sie die Rente NICHT beziehen, führen dazu, dass sich eine Rentenminderung kleiner als 10,8 % ergibt.
In Ihrem Fall schreiben Sie, dass Sie planen die Erwerbsminderungsrente für 15 Monate vor dem Ende des Minderungszeitraumes nicht beziehen zu wollen.
Somit ergeben sich 21 Monate des Rentenbezuges innerhalb des Minderungszeitraumes, so dass bei der Altersrente ein Abzug in Höhe von 6,3 % (21 x 0,3 %) bestehen bleibt.
Die restlichen 4,5 % Rentenminderung (Differenz: 10,8 % - 6,3 %) für 15 Monate Nichtrentenbezug entfallen dann.
Dies gilt für die Entgeltpunkte, die der bisherigen Rentenberechnung zugrunde liegen.
Sollten noch weitere Entgeltpunkte aufgrund von Beschäftigung etc. hinzukommen, unterliegen diese neuen Entgeltpunkte keiner Kürzung.
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