Guten Morgen Ulrike,
Wurde bei der Erwerbsminderungsrente bereits ein Abschlag berücksichtigt (etwa 10,8 %) so beträgt der Zugangsfaktor für die Entgeltpunkte dieser Rente 0,892.
Auch bei Umwandlung dieses Teils der Entgeltpunkte für eine spätere vorzeitige Altersrente, für die an sich keine Abschläge anfallen, bleibt dieser Abschlag grundsätzlich erhalten, vgl. § 77 Abs.3 SGB VI.