Hallo Flo,
die Entgeltpunkte, die in der laufenden Rente bereits mit einem Abschlag
(bei Ihnen in Höhe von 18 %) belastet sind, bleiben dies auch bei einer
zukünftigen Rente. Das heißt, dass der Abschlag in seiner ursprünglichen
Höhe bestehen bleibt. Lediglich die Entgeltpunkte, die in der bisherigen
Rente noch nicht enthalten waren (bei Ihnen also die Entgeltpunkte für die
Beschäftigung ab dem 01.11.2006) erhalten dann die niedrigeren Abschläge
bemessen am Beginn der neuen Rente.