Zitiert von: Susanne45
Hallo , vielen Dank für die bisherigen Beiträge. Nur damit ich jetzt endlich richtig verstehe: würde ich nun heute eine höhere Rente bekommen, wenn ich zum Stichtag 2000 schwerbehindert gewesen wäre?
Ja, der Vertrauensschutz wirkt aber nur, wenn frühzeitig in die Altersrente gewechselt worden wäre! Der bei der EM-Rente auferlegte Abschlag wird zeitlich der Phase zwischen dem 60. und dem 63. Lebensjahr zugeordnet - auch wenn Sie mit 58 EM-Rentner werden. Der Abschlag wirkt also sofort, wobei der Grund für den Abschlag fiktiv in der Zukunft liegt.
Mit jedem Monat, für den Sie nach dem 60.Lj. EM-Rente beziehen verfestigt sich der Abschlag, deshalb musste der Stichtags-Schwerbehinderte so früh wie möglich seine Altersrente (Vollendung 60.Lj.) die Altersrente abrufen, damit der Abschlag auf 'null' gehen konnte. Findet der Wechsel z.B. erst mit 60 Jahren und 6 Monaten statt, so haben sich 6x 0,3% Abschlag (minus 1,8%) verfestigt - denkt der Betroffene gar erst mit 63 an die Umstellung in die Altersrente, dann behält er trotz Stichtag den Abschlag aus der EM-Rente auch in der Altersrente, weil ja zwischen 60 und 63 vorzeitg EM-Rente bezogen wurde (bei der Altersrente hätte ja kein vorzeitger Bezug vorgelegen = Vertrauensschutz!)
Pech also für alle, welche vor dem 17.11.1950 geboren wurden, am 16.11.2000 schwerbehindert oder BU oder EU waren (also vertrauensgeschützt sind); eine EM-Rente beziehen, welche nach dem 31.12.2000 begonnen hat (also mit Abschlag) und bis heute noch nicht in die Altersrente umgestellt haben - denn zwischenzeitlich haben sich schon 2 Jahre oder 7,2% Abschlag verfestigt und bis zur Umwandlung in die Altersrente werden sich weitere bis zu 3,6% Abschlag verfestigen!
Allerdings: wer die Wartezeit der 35 Jahre nicht erfüllt, der hat keinen Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen - egal, ob Stichtag oder nicht!