Hallo Susanne45,
vermutlich haben Sie vor Ihrer Altersrente eine Erwerbsminderungsrente bezogen und keine Erwerbsunfähigkeitsrente.
Versicherte, die vor dem 17.11.1950 geboren wurden und am 16.11.2000 schwerbehindert (GdB mindestens 50), berufs- oder erwerbsunfähig waren, erfüllen die Voraussetzungen für den Vertrauensschutz. In diesem Fall wäre der Bezug einer Altersrente für behinderte Menschen nach Vollendung des 60. Lebensjahres (bei Vorliegen der Wartezeit von 35 Jahren) ohne Rentenminderung möglich.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger und lassen prüfen, ob bei Ihnen am 16.11.2000 eine Berufsunfähigkeit nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht vorlag.