Die Höhe der EM-Rente beinhaltet eine Zurechnungszeit und Abschläge.
Die genauen Beträge können Sie in den Unterlagen des Bescheides finden und nachvollziehen.
Die hier aufgeführten Abschläge werden auch auf die nachfolgende Altersrente übernommen. Zu den bisher berechneten Abschlägen bis zur Regelaltersrente kommen also die 8 Monate für 02-09/2018 mit 0,3% hinzu, dies wären also 2,4% zusätzlich bzw. 12,6 % insgesamt. Bei einer EM-Rente ist der Abschlag aber auf maximal 36 Monate begrenzt, dies entspricht 10,8 %.
Insofern ist der Abschlag auch auf die Altersrente dann geringfügig höher.
Für die EM-Rente wird zur Berechnung der EP nur die Beitragszeit bis zum Eintritt der Erwerbsminderung (siehe Bescheid) berücksichtigt. Wenn Sie danach noch bis zum Renteneintritt 10/2019 gearbeitet haben, werden die entsprechenden Monate bis inklusiv 09/2019 als Hinzuverdienst berücksichtigt. Dieser ist für das Kalenderjahr 2019 auf 6.300 EUR begrenzt, so dass ein höherer Verdienst zu einer Kürzung der nachträglich bewilligten EM-Rente führen kann.
Für die Altersrente wird dann eine Vergleichsberechnung (inklusiv dieser Beitragsmonate) durchgeführt. Sofern die EM-Rente höher ist, erhalten Sie auch eine erhöhte Altersrente (Besitzschutz der EM-Rente).
Wenn Sie bis zum Eintritt der Altersrente Krankengeld oder ALG erhalten haben, kann ein Erstattungsanspruch dieser Leistungsträger bestehen. Dies wirkt sich nicht auf die Höhe der Rente aus, mindert aber Ihren Nachzahlungsanspruch entsprechend.
Sofern tatsächlich Erstattungsansprüche wegen KG oder ALG bestehen, sollten Sie sich dann auch dringend bei Ihrem zuständigen Finanzamt erkundigen/helfen lassen, wie die Rente dann für das Jahr 2019 zu versteuern ist.
Ansonsten ist ein Nachzahlungsbetrag in dem Jahr zu versteuern, in dem die Nachzahlung erfolgt (also 2021?). Der zu besteuernde Anteil der Rente (2019=78%) ändert sich aber nicht. Lassen Sie sich auch in diesem Fall von Ihrem FA helfen und sprechen Sie dabei die Möglichkeit der Fünftel-Regelung an.
siehe auch hier:
https://www.buhl.de/steuernsparen/rentennachzahlung-in-der-steue…
Bis die entsprechenden Bescheide/Neuberechnungen erstellt sind, erhalten Sie aber Ihre bisherige Altersrente unbeschränkt weiter, so dass Sie für die genauen Zahlen tatsächlich 'Geduld' haben dürfen ;-)