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Abschläge auf Witwenrente

von mialein20.01.2010 | 10:04
1301 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, mein Schwager ist mit 50 Jahren verstorben. Ich habe gelesen, daß es auf die Witwenrente 10,8 % Abschlag gibt. Wenn der Verstorbene bereits eine EMR bezogen hat und diese bereits mit Abschlägen belastet war, werden diese beibehalten. Wie ist es nun mit den Abschlägen, wenn wie hier, bereits seit über 12 Jahren eine abschlagsfreie volle EMR bezogen wurde? Danke und Grüße

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da in der Erwerbsminderungsrente Ihres Schwagers keine Abschläge enthalten waren, wird die Witwenrente auch aus den vollen Entgeltpunkten gewährt, die der Erwerbsminderungsrente abschlagsfrei zugrunde gelegen haben.

2 Antworten

Bit1501am 21.01.2010 | 08:27
Ich hätte gerne eine Frage Meine ehemaliege Chefin bekommt Witwen- Hinterbliebenen Rente. Sie hat sich eine Bäckerei gekauft für 100Tausent Euro und einen Laden. Also ist sie Selbständig und hat auch Angestellte in 3 Filialen. Ist Sie verflichtet dieses der Rentenversicherung zu melden? Da Sie sich selbsständig gemacht hat beim Ortnungsamt
Wolfgangam 21.01.2010 | 20:02
Hallo Bit1501, > Ist Sie verflichtet dieses der Rentenversicherung zu melden? Wenn es keine Witwenrente ist, für das (ur)altes Recht vor 1987 weiter anzuwenden, dann ja. Diese Verpflichtung steht im Rentenbescheid - ob Arbeitseinkommen (steuerrechtlicher Gewinn aus selbständiger Tätigkeit/Gewerbebetrieb) bei neuerem Hinterbliebenenrentenrecht zu einer Anrechnung/Kürzung der Witwenrente führt, steht auf einem anderen Blatt. Der Freibetrag und das anrechenbare Einkommen sind gegenüber zu stellen. Gruß w.
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