Hallo, am 01.07.2023 werde ich in Rente gehen. Rente nach 45 Berufsjahren. Meine Regelaltersrente beginnt eigentlich erst am 01.07.2025.
Ich werde dadurch 83,00 Euro Rente im Monat verlieren.
Lohnt es sich diese auszugleichen oder besser das Geld unters Kopfkissen legen.
Man könnte den Betrag dann ja auch steuerlich absetzen
Können Sie das mal näher erläutern, warum Sie 83 € verlieren, wenn Sie abschlagsfrei in Rente gehen können?
Im Vergleich wozu? Zu einer 2 Jahre später beginnenden Rente mit Weiterarbeit? Wieso verlieren? Haben Sie denn dafür etwas gezahlt?
Hallo Willy,
IHRE Altersrente beginnt dann, wann Sie es so wollen. Ob Sie bis zu Ihrer RegelaltersGRENZE weiterarbeiten wollen oder vorher ausscheiden, ist Ihre Entscheidung allein. Wenn Sie bis zur prognostizierten RegelaltersRENTE bei vorzeitigem Rentenbeginn die von Ihnen genannten 83 EUR 'verlieren' ...hmm, einfach weiterarbeiten, dann haben Sie keinen 'Verlust' ;-)
Natürlich können Sie auch bis zum abschlagsfreien Rentenbeginn Ihr Rente noch finanziell aufwerten. Eine Ausgleichszahlung bei erwarteter Rentenminderung ab 63 einzahlen ...mit grob 20.000+ EUR wären Sie dabei *) - oder ruhen Sie lieber auf einem feuerfestes Kopfkissen? ;-)
Gruß
w.
*) der Ausgleichsbetrag/die Rentenminderung ab 63 dürfte doppelt so hoch sein, als nur die fehlende Beschäftigungszeit von dem abschlagsfreien Rentenalter bis zur Regelaltersrente – da geht noch mehr, als 20T ...oder brauchen Sie 2 gefüllte Kopfkissen ? *g
Hallo Willy,
wenn Sie die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllen, „fehlt“ Ihnen lediglich die Rente für die Zeit, wo sie keine Beiträge mehr einzahlen, sprich für die Zeit von Juli 2023 bis Juni 2025.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Ihre Rente durch Ausgleichszahlung(en) zu erhöhen, wenn Sie Ihre Rente eher in Anspruch nehmen möchten. Ob sich das finanziell und steuerlich für Sie lohnt, könnten Sie beispielsweise mit einem Steuerberater absprechen. Auch ist eine persönliche Beratung bei einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe ist empfehlenswert.
Um den maximalen Ausgleichswert zu erfahren ist ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung erforderlich. Diesen finden Sie hier: