Ich kann mit 63 Jahren mit
9,6 % Abschlag in Rente gehen.
Worauf wrid der Abschlag berechnet- auf die rentenrechtlichen Zeiten bis zum 63. Lebensjahr oder auf die Zeiten bis 65 Jahre und 8 Monate ?
Ich kann mit 63 Jahren mit
9,6 % Abschlag in Rente gehen.
Worauf wrid der Abschlag berechnet- auf die rentenrechtlichen Zeiten bis zum 63. Lebensjahr oder auf die Zeiten bis 65 Jahre und 8 Monate ?
Der Abschlag wird auf die Entgeltpunkte des 63. Lebensjahres errechnet.
Bekanntlich führen mehrere Wege nach Rom.
Nehme mal den Durchschnittsverdiener ( als Eckrentner) mit 45 Jahren
Beitragszeit- 27,20 RW. x 45 Entgeltpunke 1224,00 Bruttorente.
Statt 1,0000 ./. 9,60% Abschlag 0,9040 x 45 ergibt 40,68 EP. a/27,20
Euro 1.106,50 lebenslange Bruttorente.
Nach Volksschule Sauerland ( Münte) 1.224 ./. 9,6 Euro 117,50
von 1224 abgezogen auch 1.106,50 lebenslange Rente.
Weil ich gerade dabei bin, anrechnungsfrei für Witwen/Witwerrente
West: 27,20 x 26,4 fach 718,08, bis 30.6.09 701,18.
Ost: 24,13 x 26,4 fach 637,03, bis 30.6.09 616,18.
Wer sich über diese Ergänzung aufregt ist selber schuld.
Mit freundlichen Grüßen.
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