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Experten-Antwort

Abschläge bei Altersrente?

von Alois13.08.2014 | 09:34
3328 Ansichten
21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Jahrgang 1963. Die neue abschlagsfreie Rente mit 45.Beitragsjahren erhalte ich mit 64 Jahren und 10 Monaten. Regelaltersrente wäre mit 66 Jahren und 10 Monaten. Ich möchte jedoch bereits mit 63 Jahren in Rente gehen. Wie hoch werden meinen prozentualen Abschläge sein? 46 x 0,3% = 13,8% oder 22 x 0,3% = 6,6% ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.08.2014 | 14:30

Die Altersrente für langjährig Versicherte (nur 35 Jahre Wartezeit erforderlich) können Sie mit Rentenabschlag von 13,8 % ab dem 63. Lebensjahr bekommen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Pflichtbeiträge erforderlich) können Sie doch frühestens mit 64 Jahren und 10 Monate erhalten. Ein früherer Rentenbeginn ist nicht möglich –auch nicht mit Rentenabschlägen-.

20 Antworten

Mitleser1954am 13.08.2014 | 09:50
Variante 1, 46 x 0,3%. Die Rente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden.
Hedwigam 13.08.2014 | 10:42
Warum solche hohe Abschläge hinnehmen, besser arbeitslos melden, Krank schreiben lassen usw.
Kai-Uweam 13.08.2014 | 11:18
Ja, hauptsache irgendwie dem Staat auf der ´Tasche liegen....tolle Idee!
Ernstam 13.08.2014 | 12:21
Hallo Ach ja und wem liegt der Berufssoldat auf der Tasche? Der geht zwischen 48 und 54 in ALTERSRENTE! Oder der Berufsfeuerwehrmann der geht mit 52 in ALTERSRENTE! Oder die Beamten die es ein bisserl schwerer hatten die durften schon immer mit 63 in ALTERSRENTE gehen! Oder der Bürgermeister, der nach 8 Jahren als Bürgermeister in seinen wohl verdienten Ruhestand gehen darf! Der der Bundestagsabgeordneten! usw usw uns so weiter! Ich glaube nicht das der kleine Michel sich da irgendein Schlechtes Gewissen machen muss!!!!
Kai-Uweam 13.08.2014 | 15:53
Ernst: Ich beziehe mich lediglich auf die hetzerische Aussage von "Hedwig". Dass Staatsdiener Sonderbehandlungen zustehen, brauchen wir hier nicht diskutieren,
Hedwigam 13.08.2014 | 16:48
Warum Hetze; und warum haben Staatsdiener Sonderrechte, ach so, das steht Ihnen ja zu. Der Durchschnittsrenter mit 1200 Euro, den kann man noch mit 100 Euro Abschlag bestrafen. Und für Sie Kai- Uwe ist das alles so OK. Jetzt will auch noch die Beamten-Witwe mit 3000 Euro Mütterrente, aber das ist ja alles OK. Wir haben alle Gründe das wir nicht mehr wählen gehen.
Ernstam 13.08.2014 | 18:58
Hallo ICH STEHE AUF DER SEITE VON HEDWIG! Und empfehle auch diese Handlungsweise! Und ich bin der Meinung das mit der Sonderbehandlung der Beamten Schluss sein muss!
KSCam 13.08.2014 | 20:54
Regt euch doch nicht auf! Bis der heute 51 jährige Alois mit 63 in Rente gehen kann, wird noch viel Wasser ins Meer fließen - und ob der dann irgendwann arbeitslos wird oder krank oder vielleicht längst tot ist,.... Was soll denn dieses Palaver und das schimpfen auf vermeintliche Vor- oder Nachteile irgendwelcher Bevölkerungsgruppen? Bringt das irgendwen weiter?
W*lfgangam 13.08.2014 | 20:41
Zitat von Ernst anzeigen
Ernst schrieb

Hallo

Schlimmer wie Lehrer geht nicht.

So noch ein bissel Stamtisch geschwätz.

Vergleich zwischen Altersrente und Pension

Generale und Oberste sowie Offiziere in den Fachdienstlaufbahnen der Bundeswehr 62

Oberstleutnante

61

Majore und Stabshauptleute

59

Hauptleute, Oberleutnante und Leutnante

56

Berufsunteroffiziere

55

Offiziere, die in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen als Flugzeugführer oder Waffensystemoffizier verwendet werden 41

Für den Ruhestand der Arbeitnehmerhaushalte ermittelt das Statistische Bundesamt einen Einkommensrückgang nach OECD-Skala von 44 % und 13 % für den eines Pensionärs. Langjährig versicherte Angestellte, die 2003 durch Erreichen der Altersgrenze aus dem Arbeitsleben ausschieden, erhielten eine Rente von durchschnittlich 1227 € pro Monat nach Abzug der Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung (alte Bundesländer)[7], 1 % aller Angestellten erhielten in den alten Bundesländern eine Rente über 1.800 €. Die durchschnittlichen Pensionen betrugen im Januar 2012 monatlich 2.540 Euro (Quelle: destatis, Fachserie 14, Reihe 6.1).

Während die relativen Zahlen (wie der Einkommensrückgang) zeigen, dass Beamte im Alter deutlich besser gestellt sind als Angestellte.

• Das Punktesystem der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt das während des Berufslebens erzielte Durchschnittseinkommen und bezieht sich nicht, im Gegensatz zu Beamtenpensionen, auf das deutlich höhere letzte Einkommen. Zudem verfälscht die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung das Bild. Schon bei einem größeren Teil der dienstälteren Beamten des gehobenen Dienstes sowie nahezu durchgängig bei Beamten des höheren Dienstes liegt das Bruttogehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, dennoch wird die Pension regelmäßig aus dem letzten (vollen) Gehalt errechnet. Übersteigt das Gehalt eines rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmers hingegen die Beitragsbemessungsgrenze, generiert der übersteigende Betrag keine Entgeltpunkte und wirkt daher auch nicht rentensteigernd. Die Altersrente ist von Beitragshöhe und Beitragszeit abhängig. Sie bemisst sich nach erbrachten Rentenbeiträgen, die – außer bei Geringverdienenden – zu je 50 % vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber erbracht werden müssen. Beim monatlichen Durchschnittsgehalt eines Angestellten von 3304 €[9] ergibt sich nach Rentenformel ein Rentenanspruch von 35 € pro Jahr. Die Altersrente des „Eckrentners“ beträgt durchschnittlich 48 % des letzten Bruttoeinkommens. Die Altersrenten sinken voraussichtlich auf bis zu 40 %. Der Nachhaltigkeitsfaktor erlaubt es, von Jahr zu Jahr die Rente in Abhängigkeit vom Verhältnis Rentner/Beitragszahler zu kürzen.

• Pensionäre haben Anspruch auf eine Mindestversorgung, die aus dem Alimentationsprinzip folgt, welches den Beamten so absichern soll, dass die gewünschte unabhängige Amtsführung durch den Beamten jederzeit gewährleistet bleibt. Ledige Beamte erhalten 1499,95;€ (brutto) (Stand 2014). Berechnungsgrundlage der Mindestversorgung sind 65 % der letzten Stufe der Besoldungsgruppe A4. Altersrenten sind von den erbrachten Rentenbeiträgen (Entgeltpunkte/Rentenformel) abhängig und prinzipiell nach unten nicht begrenzt, ggf. können aber andere staatliche Leistungen wie Grundsicherung, Wohngeld oder ergänzende Sozialhilfe bezogen werden – genau dies soll Pensionären erspart bleiben, damit sie auch zu aktiven Zeiten ihr Amt unabhängig führen können.

• Der Pensionär erhält nach Erreichen der Altersgrenze bis zu 71,75 % seiner letzten Bezüge als Ruhegehalt (bezogen auf das Bruttogehalt, Stand 2012). Dieser volle Anspruch wird jedoch erst nach 40 Dienstjahren erreicht. Die Pensionen werden nach der ruhegehaltfähigen Dienstzeit (§ 6 BeamtVG) und den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen (§ 5 BeamtVG) berechnet.

...da bin ich bei Ihnen, dass Gleichbehandlung auch den Beamten zusteht - also her mit der abschlagsfreien Pension ab 63 und der vollen Mütterrente ohne Begrenzungen*g Gruß w.
Helmut L.am 13.08.2014 | 21:19
War mir klar das Sie Wolfgang sich hier noch dranhängen. Rente mit 63J., gerade Sie wissen nur bei Jahrgang 52, bei 45 Beitragsj. Die Beamten könnten locker bis 70 arbeiten, einen kleinen Beitrag für die fetten Gehälter. Sie wollen sich als Beamter doch nicht mit Menschen vergleichen die in ihrem Leben viel körperlich gearbeitet haben , bei vielen sind die Knochen mit 60 schon im Eimer. Wie sagte unsere Nachbarin, 88 J., Witwe, ihr Mann war Oberamtsrat, mir steht meine hohe Pension ja zu, Papa war ja Beamter. Und so denken diese Menschen, nie einen Tag gearbeitet, aber das Geld vom Steuerzahler steht mir ja zu. Jeder soll gut leben können, aber die Hälfte-Pension würde reichen. Ich will die Höhe hier nicht schreiben, sonst hängen sich noch 20 Leute hier dran.
Helmut L.am 13.08.2014 | 21:13
War mir klar das Sie Wolfgang sich hier noch dranhängen. Rente mit 63J., gerade Sie wissen nur bei Jahrgang 52, bei 45 Beitragsj. Die Beamten könnten locker bis 70 arbeiten, einen kleinen Beitrag für die fetten Gehälter. Sie wollen sich als Beamter doch nicht mit Menschen vergleichen die in ihrem Leben viel körperlich gearbeitet haben , bei vielen sind die Knochen mit 60 schon im Eimer. Wie sagte unsere Nachbarin, 88 J., Witwe, ihr Mann war Oberamtsrat, mir steht meine hohe Pension ja zu, Papa war ja Beamter. Und so denken diese Menschen, nie einen Tag gearbeitet, aber das Geld vom Steuerzahler steht mir ja zu. Jeder soll gut leben können, aber die Hälfte-Pension würde reichen. Ich will die Höhe hier nicht schreiben, sonst hängen sich noch 20 Leute hier dran.
W*lfgangam 13.08.2014 | 22:57
Zitat von Helmut L. anzeigen
Hallo Helmut, polarisieren und Anreize zum Nachdenken/Hinterfragen geben - wenn man/frau dazu bereit ist und nicht einfach Bild-Kommentare (ersetzbar auch durch andere Medien), die Stimmungs-/Auflagenmache sind, als eigene 'Wahrheit' erkennt und verkündet, ohne selbst einen Einblick in die Tiefen zu beiden Seiten der Medaille (auch gegenseitigen Auswüchsen!) zu haben. Im NDR gibt es so eine lustige Serie 'wahr oder unwahr', wie wär's: Oberamtsrat kann jeder werden? ( ) wahr? ( ) unwahr? ( ) Alternative: doch nicht Beamter, mit meiner Qualifikation (wenn ich sie denn hätte/habe) verdiene ich 'in der freien Wildbahn' 3x so viel! Gruß w. PS: Beamten*ärsche gehen genauso schnell kaputt, sei's körperlich oder psychisch, wie Arbeiter-/Angestelltengesäßhälften ...kommen Sie jetzt nicht mit: ach, Feuerwehr, Polizei, BW - nee, die mein ich ja nicht... Nebenbei, ein Oberamtsrat/Witwe zahlt deutlich mehr Steuern, als Sie – und nu? ;-)
Ernstam 14.08.2014 | 08:50
War mir klar das Sie Wolfgang sich hier noch dranhängen.
Hallo Helmut, polarisieren und Anreize zum Nachdenken/Hinterfragen geben - wenn man/frau dazu bereit ist und nicht einfach Bild-Kommentare (ersetzbar auch durch andere Medien), die Stimmungs-/Auflagenmache sind, als eigene 'Wahrheit' erkennt und verkündet, ohne selbst einen Einblick in die Tiefen zu beiden Seiten der Medaille (auch gegenseitigen Auswüchsen!) zu haben. Im NDR gibt es so eine lustige Serie 'wahr oder unwahr', wie wär's: Oberamtsrat kann jeder werden? ( ) wahr? ( ) unwahr? ( ) Alternative: doch nicht Beamter, mit meiner Qualifikation (wenn ich sie denn hätte/habe) verdiene ich 'in der freien Wildbahn' 3x so viel! Gruß w. PS: Beamten*ärsche gehen genauso schnell kaputt, sei's körperlich oder psychisch, wie Arbeiter-/Angestelltengesäßhälften ...kommen Sie jetzt nicht mit: ach, Feuerwehr, Polizei, BW - nee, die mein ich ja nicht... Nebenbei, ein Oberamtsrat/Witwe zahlt deutlich mehr Steuern, als Sie – und nu? ;-)
Hallo Den einstieg in den ÖD gibt es zu 80% nur mit Vitamin B, und da haben die meisten zu wenig von! Rente mit 63 für Beamte haben die doch sowieso schon ist für viele seit Jahren Standart. Siehe meinen Poost oben. Grund sätzlich bin ich Mensch und gönne jedem seinen Spassss, aber ich vordere hier mal die Unkündbarkeit für alle die Verbilliegten Versicherungen die Private KV ohne Wartezeit beim Arzt Termin Facharzt Termin Das Luxus Zimmer im Krankenhaus die Cheffarzt Betreuung Den Billiegen Kredit bei der Bank wegen Sicherem Einkommen und und und als ober Amtsrat den Neben Posten beim Energieversorger bei der Sparkasse beim Wasserversorger bei der Brantkasse und und und Meine Rechtschreibung ist meine Privatsache und Folge eines Beamten der sich mehr um seine Hobbys Kümmerte wie um sine Schüler ( Schöffe am Gericht, im Gemeinderat im Kreistag im Gesangverein in Afrika er hatte immer für allen Mist Frei. Ohne diesen Faulen Sack wäre ich auch OBERAMTSRAT.........
GroKoam 14.08.2014 | 10:07
Zitat von Ernst anzeigen
Ernst schrieb

Hallo

Schlimmer wie Lehrer geht nicht.

So noch ein bissel Stamtisch geschwätz.

Vergleich zwischen Altersrente und Pension

Generale und Oberste sowie Offiziere in den Fachdienstlaufbahnen der Bundeswehr 62

Oberstleutnante

61

Majore und Stabshauptleute

59

Hauptleute, Oberleutnante und Leutnante

56

Berufsunteroffiziere

55

Offiziere, die in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen als Flugzeugführer oder Waffensystemoffizier verwendet werden 41

Für den Ruhestand der Arbeitnehmerhaushalte ermittelt das Statistische Bundesamt einen Einkommensrückgang nach OECD-Skala von 44 % und 13 % für den eines Pensionärs. Langjährig versicherte Angestellte, die 2003 durch Erreichen der Altersgrenze aus dem Arbeitsleben ausschieden, erhielten eine Rente von durchschnittlich 1227 € pro Monat nach Abzug der Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung (alte Bundesländer)[7], 1 % aller Angestellten erhielten in den alten Bundesländern eine Rente über 1.800 €. Die durchschnittlichen Pensionen betrugen im Januar 2012 monatlich 2.540 Euro (Quelle: destatis, Fachserie 14, Reihe 6.1).

Während die relativen Zahlen (wie der Einkommensrückgang) zeigen, dass Beamte im Alter deutlich besser gestellt sind als Angestellte.

• Das Punktesystem der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt das während des Berufslebens erzielte Durchschnittseinkommen und bezieht sich nicht, im Gegensatz zu Beamtenpensionen, auf das deutlich höhere letzte Einkommen. Zudem verfälscht die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung das Bild. Schon bei einem größeren Teil der dienstälteren Beamten des gehobenen Dienstes sowie nahezu durchgängig bei Beamten des höheren Dienstes liegt das Bruttogehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, dennoch wird die Pension regelmäßig aus dem letzten (vollen) Gehalt errechnet. Übersteigt das Gehalt eines rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmers hingegen die Beitragsbemessungsgrenze, generiert der übersteigende Betrag keine Entgeltpunkte und wirkt daher auch nicht rentensteigernd. Die Altersrente ist von Beitragshöhe und Beitragszeit abhängig. Sie bemisst sich nach erbrachten Rentenbeiträgen, die – außer bei Geringverdienenden – zu je 50 % vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber erbracht werden müssen. Beim monatlichen Durchschnittsgehalt eines Angestellten von 3304 €[9] ergibt sich nach Rentenformel ein Rentenanspruch von 35 € pro Jahr. Die Altersrente des „Eckrentners“ beträgt durchschnittlich 48 % des letzten Bruttoeinkommens. Die Altersrenten sinken voraussichtlich auf bis zu 40 %. Der Nachhaltigkeitsfaktor erlaubt es, von Jahr zu Jahr die Rente in Abhängigkeit vom Verhältnis Rentner/Beitragszahler zu kürzen.

• Pensionäre haben Anspruch auf eine Mindestversorgung, die aus dem Alimentationsprinzip folgt, welches den Beamten so absichern soll, dass die gewünschte unabhängige Amtsführung durch den Beamten jederzeit gewährleistet bleibt. Ledige Beamte erhalten 1499,95;€ (brutto) (Stand 2014). Berechnungsgrundlage der Mindestversorgung sind 65 % der letzten Stufe der Besoldungsgruppe A4. Altersrenten sind von den erbrachten Rentenbeiträgen (Entgeltpunkte/Rentenformel) abhängig und prinzipiell nach unten nicht begrenzt, ggf. können aber andere staatliche Leistungen wie Grundsicherung, Wohngeld oder ergänzende Sozialhilfe bezogen werden – genau dies soll Pensionären erspart bleiben, damit sie auch zu aktiven Zeiten ihr Amt unabhängig führen können.

• Der Pensionär erhält nach Erreichen der Altersgrenze bis zu 71,75 % seiner letzten Bezüge als Ruhegehalt (bezogen auf das Bruttogehalt, Stand 2012). Dieser volle Anspruch wird jedoch erst nach 40 Dienstjahren erreicht. Die Pensionen werden nach der ruhegehaltfähigen Dienstzeit (§ 6 BeamtVG) und den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen (§ 5 BeamtVG) berechnet.

Hallo Helmut, polarisieren und Anreize zum Nachdenken/Hinterfragen geben - wenn man/frau dazu bereit ist und nicht einfach Bild-Kommentare (ersetzbar auch durch andere Medien), die Stimmungs-/Auflagenmache sind, als eigene 'Wahrheit' erkennt und verkündet, ohne selbst einen Einblick in die Tiefen zu beiden Seiten der Medaille (auch gegenseitigen Auswüchsen!) zu haben. Im NDR gibt es so eine lustige Serie 'wahr oder unwahr', wie wär's: Oberamtsrat kann jeder werden? ( ) wahr? ( ) unwahr? ( ) Alternative: doch nicht Beamter, mit meiner Qualifikation (wenn ich sie denn hätte/habe) verdiene ich 'in der freien Wildbahn' 3x so viel! Gruß w. PS: Beamten*ärsche gehen genauso schnell kaputt, sei's körperlich oder psychisch, wie Arbeiter-/Angestelltengesäßhälften ...kommen Sie jetzt nicht mit: ach, Feuerwehr, Polizei, BW - nee, die mein ich ja nicht... Nebenbei, ein Oberamtsrat/Witwe zahlt deutlich mehr Steuern, als Sie – und nu? ;-)
Hallo Den einstieg in den ÖD gibt es zu 80% nur mit Vitamin B, und da haben die meisten zu wenig von! Rente mit 63 für Beamte haben die doch sowieso schon ist für viele seit Jahren Standart. Siehe meinen Poost oben. Grund sätzlich bin ich Mensch und gönne jedem seinen Spassss, aber ich vordere hier mal die Unkündbarkeit für alle die Verbilliegten Versicherungen die Private KV ohne Wartezeit beim Arzt Termin Facharzt Termin Das Luxus Zimmer im Krankenhaus die Cheffarzt Betreuung Den Billiegen Kredit bei der Bank wegen Sicherem Einkommen und und und als ober Amtsrat den Neben Posten beim Energieversorger bei der Sparkasse beim Wasserversorger bei der Brantkasse und und und Meine Rechtschreibung ist meine Privatsache und Folge eines Beamten der sich mehr um seine Hobbys Kümmerte wie um sine Schüler ( Schöffe am Gericht, im Gemeinderat im Kreistag im Gesangverein in Afrika er hatte immer für allen Mist Frei. Ohne diesen Faulen Sack wäre ich auch OBERAMTSRAT.........
Ich fordere für jeden"sein privates Teutsch"
W*lfgangam 14.08.2014 | 19:36
Zitat von Ernst anzeigen
Ernst schrieb

Hallo

Schlimmer wie Lehrer geht nicht.

So noch ein bissel Stamtisch geschwätz.

Vergleich zwischen Altersrente und Pension

Generale und Oberste sowie Offiziere in den Fachdienstlaufbahnen der Bundeswehr 62

Oberstleutnante

61

Majore und Stabshauptleute

59

Hauptleute, Oberleutnante und Leutnante

56

Berufsunteroffiziere

55

Offiziere, die in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen als Flugzeugführer oder Waffensystemoffizier verwendet werden 41

Für den Ruhestand der Arbeitnehmerhaushalte ermittelt das Statistische Bundesamt einen Einkommensrückgang nach OECD-Skala von 44 % und 13 % für den eines Pensionärs. Langjährig versicherte Angestellte, die 2003 durch Erreichen der Altersgrenze aus dem Arbeitsleben ausschieden, erhielten eine Rente von durchschnittlich 1227 € pro Monat nach Abzug der Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung (alte Bundesländer)[7], 1 % aller Angestellten erhielten in den alten Bundesländern eine Rente über 1.800 €. Die durchschnittlichen Pensionen betrugen im Januar 2012 monatlich 2.540 Euro (Quelle: destatis, Fachserie 14, Reihe 6.1).

Während die relativen Zahlen (wie der Einkommensrückgang) zeigen, dass Beamte im Alter deutlich besser gestellt sind als Angestellte.

• Das Punktesystem der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt das während des Berufslebens erzielte Durchschnittseinkommen und bezieht sich nicht, im Gegensatz zu Beamtenpensionen, auf das deutlich höhere letzte Einkommen. Zudem verfälscht die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung das Bild. Schon bei einem größeren Teil der dienstälteren Beamten des gehobenen Dienstes sowie nahezu durchgängig bei Beamten des höheren Dienstes liegt das Bruttogehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, dennoch wird die Pension regelmäßig aus dem letzten (vollen) Gehalt errechnet. Übersteigt das Gehalt eines rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmers hingegen die Beitragsbemessungsgrenze, generiert der übersteigende Betrag keine Entgeltpunkte und wirkt daher auch nicht rentensteigernd. Die Altersrente ist von Beitragshöhe und Beitragszeit abhängig. Sie bemisst sich nach erbrachten Rentenbeiträgen, die – außer bei Geringverdienenden – zu je 50 % vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber erbracht werden müssen. Beim monatlichen Durchschnittsgehalt eines Angestellten von 3304 €[9] ergibt sich nach Rentenformel ein Rentenanspruch von 35 € pro Jahr. Die Altersrente des „Eckrentners“ beträgt durchschnittlich 48 % des letzten Bruttoeinkommens. Die Altersrenten sinken voraussichtlich auf bis zu 40 %. Der Nachhaltigkeitsfaktor erlaubt es, von Jahr zu Jahr die Rente in Abhängigkeit vom Verhältnis Rentner/Beitragszahler zu kürzen.

• Pensionäre haben Anspruch auf eine Mindestversorgung, die aus dem Alimentationsprinzip folgt, welches den Beamten so absichern soll, dass die gewünschte unabhängige Amtsführung durch den Beamten jederzeit gewährleistet bleibt. Ledige Beamte erhalten 1499,95;€ (brutto) (Stand 2014). Berechnungsgrundlage der Mindestversorgung sind 65 % der letzten Stufe der Besoldungsgruppe A4. Altersrenten sind von den erbrachten Rentenbeiträgen (Entgeltpunkte/Rentenformel) abhängig und prinzipiell nach unten nicht begrenzt, ggf. können aber andere staatliche Leistungen wie Grundsicherung, Wohngeld oder ergänzende Sozialhilfe bezogen werden – genau dies soll Pensionären erspart bleiben, damit sie auch zu aktiven Zeiten ihr Amt unabhängig führen können.

• Der Pensionär erhält nach Erreichen der Altersgrenze bis zu 71,75 % seiner letzten Bezüge als Ruhegehalt (bezogen auf das Bruttogehalt, Stand 2012). Dieser volle Anspruch wird jedoch erst nach 40 Dienstjahren erreicht. Die Pensionen werden nach der ruhegehaltfähigen Dienstzeit (§ 6 BeamtVG) und den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen (§ 5 BeamtVG) berechnet.

...Danke für diesen insgesamt wirklich köstlichen Beitrag - haben Sie sich schon im Fernsehen beworben, beim Satire-Gipfel für Newcomer? ;-) Gruß w.
Ernstam 15.08.2014 | 08:43
(Inhalt wegen vermeintlicher Wahrnehmungsstörungen entfernt, User trägt wahrscheinlich eine von diesen neumodischen virtuellen Brillen)
...Danke für diesen insgesamt wirklich köstlichen Beitrag - haben Sie sich schon im Fernsehen beworben, beim Satire-Gipfel für Newcomer? ;-) Ach Wolfgang das Sie als einer aus dem ÖD für diesen Kämpfen ist klar! Aber die Pension mit Spätesten 63 ist schon lange Usus, ich würde ihnen mal empfehlen ihre rosarote Brille abzusetzen! Durch das Internet lassen sich immer weniger Bürger ein A für ein O vormachen! Sie sollten bevor sie die Menschen hier versuchen zu Mobben meine Ausführungen widerlegen was stimmt an meinem Beitrag nicht? Oder sind sie wirklich so verbohrt?
W*lfgangam 15.08.2014 | 16:08
Hallo Ernst, ich will mich mit Ihnen sicher nicht streiten, aber: > Den einstieg in den ÖD gibt es zu 80% nur mit Vitamin B bei diesem Einstieg von Ihnen wollte ich schon gar nicht weiterlesen. Sie kennen die Auswahlverfahren im ÖD – bei Beginn oder Quereinstieg? Schon zu meiner Zeit ('n paar Jahrzehnte her) gab es einen 2-tägigen so genannten Eingnungstest (den eine entsprechen qualifizierte Fremdfirma durchführte). Wer von den damals 120 Bewerbern den ersten Tag 'überlebt' hatte (2/3 konnten sich den nächsten Tag frei nehmen), durfte weitermachen ...am Ende blieben 6 übrig, alles 'Arbeiterkinder', und die hatten natürlich so was von Vitamin B gehabt – 'ne belegte B-utterstulle zur Konzentration vielleicht ;-). Heute wird das mit wesentlichen 'schärferen' Methoden begleitet, für Quereinsteiger werden Assesment-Center durchgeführt – und jeder Bewerber hat die Möglichkeit, gerichtlich gegen eine Ablehnung vorzugehen. Im Laufe dieser vielen Jahre kann ich hier keinen 'Inzest' erkennen (bei 20 – 50 Neueinstellungen jährlich), sind vielleicht 1 Dutzend 'Beamtenkinder' in der gesamten Zeit neu angefangen, die aber auch die entsprechenden Eignungstests durchlaufen haben! Ihre weitere 'Thesen' könnte ich genauso zerlegen, ist aber nicht Inhalt dieses Forums. Wie gesagt, den einen oder anderen Auswuchs gibt es auf beiden Seiten (im Amigo-Land vielleicht mehr ;-) – oder schaffen Sie es, in einer mittelständischen Firma Ihren Neffen mit hervorragenden Abschlussnoten gegen die (struntzblöde) Tochter des Firmeninhabers durchzudrücken? > Durch das Internet lassen sich immer weniger Bürger ein A für ein O vormachen! Es gibt sicher hervorragende/objektive Inhalte im Internet ...nur (auch) bei diesem Thema prallen Welten/Nichtwissen/Wissen von Vorgestern aufeinander und das endet grundsätzlich in einem Shitstorm (hier gegen den ÖD)! Bleiben wir doch einfach dabei: Beamten sind die Maden im Speck (die sich aber bekanntlich vom Aas der 'kleinen' Leute ernähren), sonst geht ein Feinbild verloren, und alle sind happy. Gruß w. PS: ich kämpfe nicht für den ÖD, ich hab nur was gegen Meinungsmache bei widerlegbaren Behauptungen. --- Ende der Durchsage
Ernstam 16.08.2014 | 14:33
Hallo Eines müssen sie doch zugeben mit meiner Nase das sie aus dem ÖD kommen lag ich zu 100% Richtig oder?Ich Tippe bei ihnen mal auf Polizist oder Lehrer! Meine Tochter ist auch Beamtin Vitamin B war der Opa (Stellvertretender Oberstadt Direktor wegen dem Richtigen Partei Buch) gegen meinen Willen! 95% der Arbeiter Kinder Flogen Bereits in der Vorauswahl. 3 wurden eingestellt Ein Z12 BW und ein Dipl ing.
W*lfgangam 16.08.2014 | 15:27
Zitat von Ernst anzeigen
Ernst schrieb

Hallo

Schlimmer wie Lehrer geht nicht.

So noch ein bissel Stamtisch geschwätz.

Vergleich zwischen Altersrente und Pension

Generale und Oberste sowie Offiziere in den Fachdienstlaufbahnen der Bundeswehr 62

Oberstleutnante

61

Majore und Stabshauptleute

59

Hauptleute, Oberleutnante und Leutnante

56

Berufsunteroffiziere

55

Offiziere, die in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen als Flugzeugführer oder Waffensystemoffizier verwendet werden 41

Für den Ruhestand der Arbeitnehmerhaushalte ermittelt das Statistische Bundesamt einen Einkommensrückgang nach OECD-Skala von 44 % und 13 % für den eines Pensionärs. Langjährig versicherte Angestellte, die 2003 durch Erreichen der Altersgrenze aus dem Arbeitsleben ausschieden, erhielten eine Rente von durchschnittlich 1227 € pro Monat nach Abzug der Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung (alte Bundesländer)[7], 1 % aller Angestellten erhielten in den alten Bundesländern eine Rente über 1.800 €. Die durchschnittlichen Pensionen betrugen im Januar 2012 monatlich 2.540 Euro (Quelle: destatis, Fachserie 14, Reihe 6.1).

Während die relativen Zahlen (wie der Einkommensrückgang) zeigen, dass Beamte im Alter deutlich besser gestellt sind als Angestellte.

• Das Punktesystem der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt das während des Berufslebens erzielte Durchschnittseinkommen und bezieht sich nicht, im Gegensatz zu Beamtenpensionen, auf das deutlich höhere letzte Einkommen. Zudem verfälscht die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung das Bild. Schon bei einem größeren Teil der dienstälteren Beamten des gehobenen Dienstes sowie nahezu durchgängig bei Beamten des höheren Dienstes liegt das Bruttogehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, dennoch wird die Pension regelmäßig aus dem letzten (vollen) Gehalt errechnet. Übersteigt das Gehalt eines rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmers hingegen die Beitragsbemessungsgrenze, generiert der übersteigende Betrag keine Entgeltpunkte und wirkt daher auch nicht rentensteigernd. Die Altersrente ist von Beitragshöhe und Beitragszeit abhängig. Sie bemisst sich nach erbrachten Rentenbeiträgen, die – außer bei Geringverdienenden – zu je 50 % vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber erbracht werden müssen. Beim monatlichen Durchschnittsgehalt eines Angestellten von 3304 €[9] ergibt sich nach Rentenformel ein Rentenanspruch von 35 € pro Jahr. Die Altersrente des „Eckrentners“ beträgt durchschnittlich 48 % des letzten Bruttoeinkommens. Die Altersrenten sinken voraussichtlich auf bis zu 40 %. Der Nachhaltigkeitsfaktor erlaubt es, von Jahr zu Jahr die Rente in Abhängigkeit vom Verhältnis Rentner/Beitragszahler zu kürzen.

• Pensionäre haben Anspruch auf eine Mindestversorgung, die aus dem Alimentationsprinzip folgt, welches den Beamten so absichern soll, dass die gewünschte unabhängige Amtsführung durch den Beamten jederzeit gewährleistet bleibt. Ledige Beamte erhalten 1499,95;€ (brutto) (Stand 2014). Berechnungsgrundlage der Mindestversorgung sind 65 % der letzten Stufe der Besoldungsgruppe A4. Altersrenten sind von den erbrachten Rentenbeiträgen (Entgeltpunkte/Rentenformel) abhängig und prinzipiell nach unten nicht begrenzt, ggf. können aber andere staatliche Leistungen wie Grundsicherung, Wohngeld oder ergänzende Sozialhilfe bezogen werden – genau dies soll Pensionären erspart bleiben, damit sie auch zu aktiven Zeiten ihr Amt unabhängig führen können.

• Der Pensionär erhält nach Erreichen der Altersgrenze bis zu 71,75 % seiner letzten Bezüge als Ruhegehalt (bezogen auf das Bruttogehalt, Stand 2012). Dieser volle Anspruch wird jedoch erst nach 40 Dienstjahren erreicht. Die Pensionen werden nach der ruhegehaltfähigen Dienstzeit (§ 6 BeamtVG) und den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen (§ 5 BeamtVG) berechnet.

Hallo Ernst, 'schlimmer', nur ein so genannter Rentenberater im kommunalen ÖD mit Randkenntnissen in allen angrenzenden Bereichen ;-) Gruß w.
Ernstam 16.08.2014 | 15:36
Hallo Schlimmer wie Lehrer geht nicht. So noch ein bissel Stamtisch geschwätz. Vergleich zwischen Altersrente und Pension Generale und Oberste sowie Offiziere in den Fachdienstlaufbahnen der Bundeswehr 62 Oberstleutnante 61 Majore und Stabshauptleute 59 Hauptleute, Oberleutnante und Leutnante 56 Berufsunteroffiziere 55 Offiziere, die in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen als Flugzeugführer oder Waffensystemoffizier verwendet werden 41 Für den Ruhestand der Arbeitnehmerhaushalte ermittelt das Statistische Bundesamt einen Einkommensrückgang nach OECD-Skala von 44 % und 13 % für den eines Pensionärs. Langjährig versicherte Angestellte, die 2003 durch Erreichen der Altersgrenze aus dem Arbeitsleben ausschieden, erhielten eine Rente von durchschnittlich 1227 € pro Monat nach Abzug der Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung (alte Bundesländer)[7], 1 % aller Angestellten erhielten in den alten Bundesländern eine Rente über 1.800 €. Die durchschnittlichen Pensionen betrugen im Januar 2012 monatlich 2.540 Euro (Quelle: destatis, Fachserie 14, Reihe 6.1). Während die relativen Zahlen (wie der Einkommensrückgang) zeigen, dass Beamte im Alter deutlich besser gestellt sind als Angestellte. • Das Punktesystem der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt das während des Berufslebens erzielte Durchschnittseinkommen und bezieht sich nicht, im Gegensatz zu Beamtenpensionen, auf das deutlich höhere letzte Einkommen. Zudem verfälscht die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung das Bild. Schon bei einem größeren Teil der dienstälteren Beamten des gehobenen Dienstes sowie nahezu durchgängig bei Beamten des höheren Dienstes liegt das Bruttogehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, dennoch wird die Pension regelmäßig aus dem letzten (vollen) Gehalt errechnet. Übersteigt das Gehalt eines rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmers hingegen die Beitragsbemessungsgrenze, generiert der übersteigende Betrag keine Entgeltpunkte und wirkt daher auch nicht rentensteigernd. Die Altersrente ist von Beitragshöhe und Beitragszeit abhängig. Sie bemisst sich nach erbrachten Rentenbeiträgen, die – außer bei Geringverdienenden – zu je 50 % vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber erbracht werden müssen. Beim monatlichen Durchschnittsgehalt eines Angestellten von 3304 €[9] ergibt sich nach Rentenformel ein Rentenanspruch von 35 € pro Jahr. Die Altersrente des „Eckrentners“ beträgt durchschnittlich 48 % des letzten Bruttoeinkommens. Die Altersrenten sinken voraussichtlich auf bis zu 40 %. Der Nachhaltigkeitsfaktor erlaubt es, von Jahr zu Jahr die Rente in Abhängigkeit vom Verhältnis Rentner/Beitragszahler zu kürzen. • Pensionäre haben Anspruch auf eine Mindestversorgung, die aus dem Alimentationsprinzip folgt, welches den Beamten so absichern soll, dass die gewünschte unabhängige Amtsführung durch den Beamten jederzeit gewährleistet bleibt. Ledige Beamte erhalten 1499,95;€ (brutto) (Stand 2014). Berechnungsgrundlage der Mindestversorgung sind 65 % der letzten Stufe der Besoldungsgruppe A4. Altersrenten sind von den erbrachten Rentenbeiträgen (Entgeltpunkte/Rentenformel) abhängig und prinzipiell nach unten nicht begrenzt, ggf. können aber andere staatliche Leistungen wie Grundsicherung, Wohngeld oder ergänzende Sozialhilfe bezogen werden – genau dies soll Pensionären erspart bleiben, damit sie auch zu aktiven Zeiten ihr Amt unabhängig führen können. • Der Pensionär erhält nach Erreichen der Altersgrenze bis zu 71,75 % seiner letzten Bezüge als Ruhegehalt (bezogen auf das Bruttogehalt, Stand 2012). Dieser volle Anspruch wird jedoch erst nach 40 Dienstjahren erreicht. Die Pensionen werden nach der ruhegehaltfähigen Dienstzeit (§ 6 BeamtVG) und den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen (§ 5 BeamtVG) berechnet.
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