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Abschläge bei EM Rente

von Klaus18.04.2007 | 13:58
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6 Antworten

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Ich bin im Februar 60 Jahre alt geworden, habe 46 Jahre ohne Unterbrechung in die GRV eingezahlt, darunter waren auch sehr viele Jahre wo die Beiträge in höhe der Beitragsbemessungsgrenze lagen.Auf Grund einer schweren Erkrankung,hat man mich Seitens der KV aufgefordert, einen Renteantrag zustellen.Die Rentenhöhe soll bei etwa Brutto 1550€ bei 8% Abschläge liegen.Kann das Richtig sein? Antrag auf GdB wurde jetzt gestellt.Habe ich überhaupt mit Prozentualen Abschlägen zurechnen.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da Sie 60 Jahre alt sind und mindestens 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten haben, könnte eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen bzw. berufs- oder erwerbsunfähige Personen in Frage kommen. Zusätzliche Voraussetzung ist allerdings eine Schwerbehinderung von mindestens 50 % bzw. Berufs-/Erwerbsunfähigkeit nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht.

Würden diese Voraussetzungen vorliegen, könnte frühestens ab dem Folgemonat der Vollendung Ihres 60 Lebensjahres ein Rentenanspruch bestehen, mit einem maximalen Rentenabschlag von 10,8 %.

Ein Rentenanspruch ohne Abschlag wäre nur möglich, wenn Sie bereits am 16.11.2000 mindestens 50 % schwerbehindert waren bzw. beruf-/erwerbsunfähig sind.

Eine konkrete Aussage zur Rentenhöhe ist nicht möglich.

Bezüglich der zu erwartenden Rentenhöhe und weiterer Informationen, welche Rente für Sie in Frage kommen könnte, empfehlen wir Ihnen daher, eine Rentenauskunft bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger zu beantragen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Rückantwort an Klaus auf die Frage, ob er richtig verstanden hat, dass er mit Berufs-/erwerbsunfähigkeit ohne Rentenabschlag Rente erhält:

Nein. Ein Rentenanspruch (Altersrente für schwerbehinderte Menschen/berufs-/erwerbsunfähige Personen) ohne Abschlag wäre nur möglich, wenn Sie bereits am 16.11.2000 berufs-/erwerbsunfähig gewesen wären.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Wie bereits mitgeteilt, ergibt sich ein maximaler Abschlag von 10,8 %.

Der Rentenabschlag richtet sich nach dem Rentenbeginn. Würde die Rente frühestmöglich (= Folgemonat 60.Lebensjahr) beginnen, ergibt sich ein Rentenabschlag von 10,8%. Mit jedem Monat, den Sie später in Rente gehen, verringert sich der Rentenabschlag um 0,3 %. Eine abschlagsfreie Rente ergibt sich dann frühestens mit einem Rentenbeginn ab Folgemonat des 63.Lebensjahres.

3 Antworten

Klausam 18.04.2007 | 17:49
Vielen Dank für die Antwort! Gestatten Sie mir,noch einmal nachzu haken.Habe ich das so Richtig verstanden,dass ich,wenn mir jetzt die beruf.-/erwerbsunfähigkeit attestiert würde, eine Erwerbsminderungsrente ohne Abschläge zuständ.
Heinericham 19.04.2007 | 08:27
Hallo, sie müssten am 16.11.2000 berufs- oder erwerbsunfähig gewesen sein, um keine Abschläge bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu haben. Wenn Sie erst jetzt diese Voraussetzungen erfüllen ist mit einem Abschlag zu rechnen. MfG
Klausam 19.04.2007 | 09:04
Frage:In welcher Höhe wurden sich die Abschläge sich belaufen?(in Prozenten)
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