Beziehe eine volle EU-Rente, befristet, bin Jhrg. 1952 und habe GdB 50.
Habe jetzt entsprechende Abschläge bei der EU-Rente-und møchte gern wissen, ob, bzw. wie ich eine Altersrente mit 63, bei dem GdB 50, ohne Abschläge bekommen würde?!
Ist es dabei ein Unterschied, ob ich diese EU-Rente, bei einer Verlängerung, bis über die 63 J. , beziehen würde, also ein " nahtloser" Übergang in die Altersrente für Schwerbehinderte da wäre?
Dann, so verstehe ich das, müsste ich diese Abschläge für den Rest meiner Rentnerzeit leisten.
Wenn z.B. die EU-Rente nicht verlängert wird und ich mit 62 noch einmal Arbeitslosengeld 2 beziehen würde/müsste- bis ich mit 63 die Altersrente für Schwerbehinderte beantragen könnte - hätte ich dann keine Abschläge mehr?
Also als GdB 50er/1952 geb., Altersrente mit 63 ohne direkte vorherige EU-Rente, aus der Arbeitslosigkeit oder auch einer Arbeitsstelle, keine Abschläge?
Bei Übergang von EU in die Altersrente mit 63 für Schwerbeh. Abschläge "für immer"?