Hallo Marita,
wenn für Sie Vertrauensschutz bei der Altersrente für Schwerbehinderte besteht, dann können Sie diese Rente auch ab 60 ohne Abschläge erhalten. Sie müssen das aber unbedingt rechtzeitig beantragen - der Rentenversicherungsträger wandelt die Erwerbsminderungsrente nicht automatisch in die Altersrente für Schwerbehinderte um.