Ich habe soeben gehört, dass man bei Schwerbeschädigung, ab 50% auch bei Rentenbeginn ab 63 Jahre Abschläge in kauf nehmen muß, wenn die Schwerbeschädigung bei Rentenbeginn noch keine volle 5 Jahre besteht.
Ist das richtig?
Wenn ja, wie hoch sind dann die Abschläge?
Danke für Antworten
Das ist Blödsinn, was Sie da gehört haben.
Die AR für Schwerbehinderte ist ab 63 abschlagsfrei - wie lange Sie bereits schwerbehindert sind, interessiert bei der DRV keinen (na da können ja die Datenschützer mal beruhigt sein;-))
August, bei mir 53 geb. schwerbeh. gibts ohne Abschlag erst mit 63 J. und 7 mon. Kommt auf ihr Alter an. Gruß Karl
Fordern Sie eine Rentenauskunft bei der DRV an - dann haben Sie schwarz auf weis wann Sie als Schwerbehinderter mit und ohne Abschlag in Rente gehen können.
Danke für die Auskünfte.
Habe gerade bei der DRV angerufen (hätte ich vielleicht schon vorher tun sollen) und die Auskunft erhalten:
bei min. 35 Pflichtversicherungsjahren und bis einschl. Jahrgang 1951 spielt es keine Rolle, Hauptsache die Schwerbescädigung ist min. 50% und besteht bei Rentenbeginn.
Gruß, August
Hallo August,
den Vorschlag von Tipp aufgreifend empfehlen wir Ihnen, sich eine aktuelle Rentenauskunft von Ihrem Versicherungsträger schicken zu lassen.
Sofern Sie die näheren Regelungen zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen interessieren, können Sie unter der Internetadresse der Deutschen Rentenversicherung in die Broschüre "Die richtige Altersrente für Sie" ab Seite 22 Einblick nehmen. Dort sind die Altersgrenzen detailliert dargestellt.
Selbstverständlich können Sie auch bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.
Danke an den Experten.
Seite 22 stimmt mit dem überein, was mir telefonisch mitgeteilt wurde.
Man kann sich diese Info herunterladen und auch kostenlos zuschicken lassen (was ich gleich getan habe)