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Abschläge bei Teilrente

von Piroska04.03.2008 | 19:23
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4 Antworten

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Wenn ich statt dessen Teilrente (z.BHallo Freunde, ich beabsichtige Altersrente für langjährig Versicherte wegen Vollendung des 63. Lebensjahres zu beantragen. Ich muß AUF DAUER mit 24*0,3% = 7,2% Abschlag rechnen. Frage 1:. 1/2 Rente) beantrage (das würde zum Überleben der 2 Jahre ausreichen), beziehen sich die 7,2% Abschlag dann nur auf die Teilrente oder dient als Berechnungsgrundlage die Summe der Vollrente? Frage 2: Wenn ich dann mit Erreichen des 65 Lebensjahres die Vollrente beantrage, werden dann zukünftig die 7,2% Abschlag nur von der bisherigen Teilrente (1/2 Vollrente) abgezogen oder von der gesamten Vollrente? Danke im Voraus für die vielen qualifizierten Antworten. Piroska

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von Jens wird zugestimmt. Geregelt ist dies in § 77 Abs. 3 SGB VI.

3 Antworten

Schiko.,am 04.03.2008 | 20:40
Kann mich nicht selber qualifizieren, eine antwort versuche ich trotzdem zu geben. Der abschlag bezieht sich in seiner form 0,3% je monat immer auf den bruttobetrag infrage kommenden rentenart. Mit freundlichen Grüßen.
jensam 05.03.2008 | 16:51
sie erhalten die abschläge auf die entgeltpunkte, die sie in anspruch nehmen, also die hälfte wenn es eine halbe teilrente sein soll, ab 65 geht es dann so weiter wie sie es beschrieben haben, die schon in anspruch genommen punkte behalten den abschlag, die restlichen (noch ungenutzten) punkte erhalten sie ohne abschlag
Piroskaam 06.03.2008 | 19:38
Hallo Freunde, danke für die Hilfe !!! Piroska
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