Hallo frage,
Sie wissen doch, die Älteren haben immer recht, besonders die Versichertenältesten....
Nein, Scherz beiseite!!!
Da haben Sie vielleicht etwas missverstanden, jedenfalls kommen nicht noch Abschläge zusätzlich hinzu.
Oder aber haben Sie bisher nur eine Teil-EM-Rente? Dann würde auf den Teil, der bisher noch nicht in Anspruch genommen worden ist, der Abschlag für die SB-Rente 'neu' hinzukommen.
Oder auch auf die EP, die Sie (nach der Zurechnungszeit) noch neben Ihrer vollen EM-Rente hinzuverdient haben.
Im Zweifelsfall können Sie sich auch bei Ihrer zuständigen DRV eine Probeberechnung anfordern.
Wenn sich aber eigentlich nichts 'gravierendes' neben einer vollen EM-Rente geändert hat, bleibt es bei dem Betrag, den Sie bisher bezogen haben, die Rente nennt sich dann nur anders (und Sie dürfen zumindest in diesem Jahr mehr als 6.300 EUR hinzuverdienen).
Alles Gute!