Zitiert von: cordsee
Wie sieht es bei einer
EU_Rente mit Schwerbehinderung aus?
cordsee,
bei einer EU-Rente (richtigerweise nennt man die seit 2001 EM-Rente/ErwerbsMinderungsrente) spielt der GdB keine Rolle. Die wird nach Jahr des Rentenbeginns mit entsprechenden Abschlägen versehen. Schauen Sie sich dieses Merkblatt dazu an (Seite 26):
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html
Gruß
w.
PS: Normale Altersrenten können Abschläge bis 14,4 % haben, die AR für Schwerbehinderte max. 10,8 % (die kann allerdings für Jg. 62 auch erst mit 61 + 8 mit 10,8% beginnen, oder ohne Abschlag mit 64 + 8).