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Experten-Antwort

Abschläge berechnen bei neuer Gesetzgebung??

von JUHEI19.03.2014 | 12:21
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Bin 62, habe ATZ-Vertrag, in 2006 abgeschlossen, läuft zum 31.3.2014 aus. Hätte jetzt 10,8 % Abschläge bei Rentenbeginn ab 4/2014. Wie hoch werden die Abschläge, wenn ich die Rente erst ab 1.7.2014 beantragen würde? Ich habe schon jetzt 45 Beitragsjahre voll und auch von Rentenanstalt bestätigt. Wären es dann nur noch 2,7%??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo JUHEI,

wie KSC bereits richtig angegeben hat, können Sie die abschlagfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte frühestens ab Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen (vorausgesetzt, das Gesetz wird wie derzeit bekannt verabschiedet).

Sofern Sie ab 01.07.2014 (oder früher) die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, gelten die Ihnen bereits bekannten (von KSC auch angegebenen) Abschläge.

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5 Antworten

KSCam 19.03.2014 | 12:33
Wenn das neue Gesetz so kommt wie bislang bekannt ist, wäre die Rente mit 63 (also in eiem Jahr) abschlagsfrei. Wenn Sie vorher in Rente gehen, haben Sie die Ihnen bekannten Abschläge. Also ab 01.04.14 10,8%, ab 01.05.14 10,5%, ab 01.06.14 10,2%, ab 01.07.14 9.9%, usw. Insofern wird es sich nicht rechnen wegen 09,% weniger Abschläge auf 3 Monate Rente zu verzichten. Und ob sich 1 Jahr Rentenverzicht wegen 10,8% rechnet, ist Ihre Entscheidung.
W*lfgangam 19.03.2014 | 22:03
Ergänzend zu den Vorbeiträgen: Ein Verzicht auf 15 Monate (gekürzten) Rentenbezug zugunsten der abschlagsfreien Rente zum 01.07.2014 rechnet sich nicht, dann sind Sie schon Gammelfleisch ;-) Wenn Sie sagen, Sie sind 62 (Jahrgang '52), ATZ endet zum 31.03., werden Sie wahrscheinlich zum 01.04.2014 die abschlagsfreie Rente erhalten können (63 erreicht) - auch die 12 Monate Verzicht rechnen sich nicht. Ggf. auch noch Verzicht auf Betriebsrente und evtl. zusätzliche Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung bis dahin. Gruß w.
DarkKnight RVam 20.03.2014 | 08:58
Wie wäre es mit einer Arbeitslosenmeldung nach der ATZ?? Gibt zwar zunächst eine Sperrzeit, aber die Überbrückung bis zur abschlagsfreien Rente wäre nach der Sperrzeit gesichert! 8-)
Karl-Ludwigam 20.03.2014 | 17:44
Wenn die ATZ, wovon auszugehen ist, seinerzeit von der Arbeitsagentur gefördert wurde, fällt diese Variante aus. Oder sehe ich das falsch?
W*lfgangam 20.03.2014 | 20:29
Hallo Karl-Ludwig, die ATZ-Förderung ist zugunsten des Arbeitgebers (wenn er sie überhaupt nutzt), Sie als dann ehemaliger Arbeitnehmer und Arbeitswilliger/-fähiger hätten (vor der Regelaltersgrenze) Anspruch auf ALG, wie von DarkKnight RV dargestellt. Ein Gespräch zwecks Info mit der örtlichen Agentur für Arbeit könnte nicht schaden - und was die von Ihnen in dieser Zeit 'erwarten', damit Sie ALG dauerhaft erhalten können. Gruß w.
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