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Experten-Antwort

Abschläge der Rente

von Annabel04.07.2016 | 17:44
1360 Ansichten
5 Antworten

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Das ich bei einem frühen Renteneintritt Abschläge hinnehmen muß ist ja klar. Jetzt aber will man mir weiß machen das ich 1954 geboren und seit 1971 in Arbeit stehen meine Rente nicht mit genau 63 beginnen kann. Dies geht nur wenn ich 10,6 % in Kauf nehme. Ist diese Auskunft wirklich richtig

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.07.2016 | 09:36

Eine verbindliche Aussage, für welche Rentenart die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist mit dem vorhandenen Angaben nicht möglich. Auch zur Höhe des Abschlags und des Rentenbeginns kann nur der für Sie zuständige Rentenversicherungsträger eine rechtsverbindliche Auskunft geben. Nur hier kann anhand Ihres Versicherungsverlaufs geprüft werden, zu welchem Zeitpunkt Sie mit welchem Abschlag einen Rentenanspruch haben.

4 Antworten

Nahlaam 04.07.2016 | 17:56
Die Auskunft ist richtig. Mal angenommen, Sie sind genau am 01.01.1954 geboren, dann können Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (abschlagsfreie Rente ab 63) zum 01. Mai 2017, also mit 63 Jahren und 4 Monaten antreten. Bei späterem Geburtstag entsprechend später. Bei Vorliegen der Schwerbehinderung könnten Sie nach obigem Beispiel abschlagsfrei die Rente für Schwerbehinderte am 01. September 2017 antreten bzw. entsprechend später, je nach Geburtsmonat.
W*lfgangam 04.07.2016 | 18:43
Hallo Annabel, wie viele Rentenauskünfte haben Sie bisher von der DRV erhalten? - wo genau das drin steht, was man in weise versucht beizubringen ;-) ...die erste 2009, die zweite in 12 und 15/16 sollte auch aktuell schon im Briefkasten gewesen sein. Nur, sie lesen wäre sicher nicht zu viel verlangt/alternativ mal sie sich erklären zu lassen. Nebenbei, 63 ohne Abschlag geht genau nur dann, wenn Sie vor dem 01.01.2007 ATZ vereinbart haben (die Vereinbarung am 01.07.2007 noch bestand), am 01.01.2007 schwerbehindert waren und das bei Altersrentenbeginn noch sind. Nur in diesem Fall haben Sie für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen noch den abschlagsfreien Rentenbeginn 63. Gruß w.
Babelanna am 04.07.2016 | 18:20
In welchem Monat 1954 sind Sie geboren ? Genau mit 63 geht nicht ohne Abzüge 9,6% .
Nahlaam 04.07.2016 | 18:00
Im genannten Beispiel wäre die Rente für langjährig Versicherte ab 01.01.2017 mit 9,6 % Abschlag möglich. Reguläre abschlagsfreie Altersrente ab dem 01. September 2019.
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