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Experten-Antwort

Abschläge Erwerbsminderungsrente

von Dirk Deichmann14.09.2018 | 19:16
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich werde demnächst von meiner Erwerbsminderungsrente in die AR für schwerbehinderte wechseln. Ich habe gehört, dass man bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge einzahlen kann. Meine unberechtigten Abschläge von 10,8% (ca. 6,5 EGP) würde ich gerne durch Einmalzahlung ausgleichen. Wieviel Geld müsste ich dafür aufbringen? Macht das überhaupt Sinn? Mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dirk Deichmann,

Bezieher einer Erwerbsminderungsrente dürfen nur die Minderung ausgleichen, die sich durch eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente zusätzlich ergibt. Rentenminderungen, die durch den Bezug einer Erwerbsminderungsrente entstehen, können nicht ausgeglichen werden.

Mehr zum Thema Ausgleichszahlung finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/FAQ/gesetzesaenderungen/flexirente/03_faq_liste_sonderzahlung_vermeidung_abschlaege.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Schorscham 14.09.2018 | 19:32
Welches Gericht hat denn entschieden, dass (Ihre) Rentenabschläge unberechtigt sind? Mir persönlich ist keine entsprechende Gerichtsentscheidung bekannt, wohl aber eine vom Bundessozialgericht, welches Rentenabschläge für rechtmäßig erklärt hat. (Az.: B 5 R 32/07 R; B 5 R 88/07 R; B 5 R 140/07 R und B 5 R 98/07 R) MfG
DRVam 15.09.2018 | 07:25
Abschläge einer Erwerbsminderungsrente können nicht ausgeglichen werden.
Memyselfam 15.09.2018 | 09:59
Das mag theoretisch so richtig sein, aber du kannst deine Altersrente u. U. Durch Sonderzahlungen aufstocken. Kommt im Prinzip auf das gleiche raus. Einfach bei der drv anfragen. Die Zahlungen muss man nicht in einer Summe ausführen, sondern geht auch in jährlichen raten
Schadeam 15.09.2018 | 12:24
Richten sie Ihre Anfrage direkt an Ihre DRV. Wenn es überhaupt möglich ist, muss man i.d.R. die spätere Altersrente a 17-20 Jahre erleben bis man die zusätzlichen Zahlungen durch die höhere Altersrente wieder draus hat. Ob sich das lohnt? Aber wie gesagt, lassen Sie es sich individuell berechnen und entscheiden dann.
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