Abschläge / Langjährig Versicherte

von
Nadenn

Tag auch. Frage bitte ; ich könnte in 2012 als sog. langjährig Versicherter mit 10,8% Abschlag in Rente gehen. Was bitte wäre wenn, sagen wir in 2009/10/11 eine anerkannte Schwerbehinderung dazu käme. Würde sodann der Abschlag auch 10,8% betragen ? Schon mal vielen Dank.

von
Schiko.

Hier im Forum braucht man
sich nicht auszuziehen.

Aber das Geburtsjahr/ Monat
sollte auch eine Dame nennen.
MfG.

von
Schade

das kann man auch ohne Geburtsdatum sagen!

Wenn Sie 10,8% Abschlag im Jahr 2012 haben, gehen Sie 36 Monate vor 65, also mit 62 in Rente und sind dann wohl Jahrgang 1950.

Die Schwerbehinderung ist dann abschlagstechnisch relevant, wenn Sie 35 Versicherungsjahre haben.
Dann wäre die AR schon ab 63 abschlagsfrei und vorher wäre der Abschlag um 7,2% günstiger als ohne SB.

Mit 62 betrüge der Abschlag nur noch 3,6%.

von
Schiko.

Rückrechnungen habe ich im
Beruf bei geplatzten Schecks
und Wechsel genügend ge-
macht.
Es sollte auch nur wieder mal
eine Erinnerung für alle sein.

MfG.

von
Nadenn

Vielen Dank, sehr gut analysiert -:) Jahrgang 1950. Ja in der Tat, ich könnte mit meinen über 35 Jahren in 2012 in Rente gehen. Sollte ich bis dahin meine Anerkennung ( Verfahren läuft ) als Schwerbehinderter bekommen, so denn die Abschläge nur noch 3,6% anstelle von 10,8%. Das war kurz und bündig eine gute Auskunft - trotz fehlende Angaben zu meinem Geburtsdatum -:) Vielen Dank an SCHADE nochmals.

von
-_-

Schwarz auf weiß mit Rentenhöhe geht es auch noch. Voraussetzung: Ihr Versicherungskonto muss vollständig geklärt sein und die Schwerbehinderteneigenschaft liegt vor. Unter
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.finden Sie die Auskunfts- und Beratungsstellen, bei denen Sie nach telefonischer Terminvereinbarung auch eine Rentenauskunft erhalten bzw. beantragen können.

von
Nadenn

Das ist nett gemeint. Hier in meiner Ecke gibt es auch eine solche Beratungstelle. Aber selbst hier, ist Inkompetenz nicht gänzlich ausgeschlossen. Ist ja auch nicht verwunderlich, wenn die Politik jede Woche eine andere Sau durchs Dorf treibt. Vertrauensschutz hier, Vertrauensschutz da, zum Vertrauensschutz ein Untervertrauensschutz und zu diesem......... was wäre wenn etc. etc.

Experten-Antwort

Für Versicherte, die im Jahr 1950 geboren sind, besteht bei Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen (inklusive Stichtagsvoraussetzung am 01.01.2007 !) die Möglichkeit, eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch zu nehmen. Ein Abschlag von 10,8 % ist dabei in Kauf zu nehmen. Liegen zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen vor, kann diese Altersrente mit einem Abschlag von 3,6 % in Anspruch genommen werden, da sie 12 Monate vor dem abschlagsfreien Rentenbeginn mit vollendetem 63. Lebensjahr beginnt.
Auch von hier aus empfehlen wir Ihnen den Besuch eines kompetenten Mitarbeiters / einer kompetenten Mitarbeiterin in einer unserer Beratungsstellen, bei dem / der Sie die Auskünfte sogar schwarz auf weiß bekommen; nicht unwichtig in Fragen, bei denen es um große Beträge geht.

von
Unwissender

Hallo,
ich beschäftige mich mit dem Gedanken am 1.1.2012 mit 60. in Altersrente zu gehen. Abschläge hin oder her. Jetzt habe ich gehört, das ich mit geringeren Abschlägen zu rechnen habe, wenn ich 45.Jahre voll habe. Wäre bei mir der 31.3.2012!
3 Monate länger arbeiten für einen geringeren Abschlag, würde ich gerne in Kauf nehmen.
Kann mir hier jemand einen Tipp geben.

von
-_-

Sie sollten sich besser an eine Auskunfts- und Beratungsstelle wenden und sich beraten lassen, welche Rentenart für Sie möglich und günstig ist. Dort erhalten Sie ggf. auch eine schriftliche Rentenauskunft.
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Mit der Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr wird eine neue Rentenart, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, eingeführt:

Wer 65 Jahre alt ist und eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt hat, kann ohne Abschläge in Rente gehen.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Rente__mit__67__node.html__nnn=true

von
ahschneeberger

Dame,Alter: im März 61Jahre
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit einiger Zeit ist das Gerücht im Betrieb, dass man mit 45 Beitragsjahren, ohne Abzug vor dem65. Lebensjahr in Rente gehen kann.
Kann es sein, dass dafür die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute in Frage kommt?

Experten-Antwort

Das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz, dem der Bundesrat am 30.03.2007 zugestimmt hat, sieht eine neue Rentenart vor: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 38 SGB VI).
Im neuen § 38 SGB VI (in Kraft ab 01.01.2012) heißt es:
"Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie
1. das 65. Lebensjahr vollendet und
2. die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben."
Nach derzeitiger Rechtslage wird diese Rente abschlagsfrei gezahlt. Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente ist jedoch nicht möglich!
Anspruch auf diese Altersrente besteht also nach Vollendung des 65. Lebensjahres
abschlagsfrei, wenn eine Wartezeit von 45 Jahren mit Pflichtbeitragszeiten (ohne
Arbeitslosigkeitszeiten) und Berücksichtigungszeiten erfüllt ist.

Experten-Antwort

Das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz, dem der Bundesrat am 30.03.2007 zugestimmt hat, sieht eine neue Rentenart vor:
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 38 SGB VI).
Im neuen § 38 SGB VI (in Kraft ab 01.01.2012) heißt es:
"Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie
1. das 65. Lebensjahr vollendet und
2. die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben."

Nach derzeitiger Rechtslage wird diese Rente abschlagsfrei gezahlt.
Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente ist jedoch nicht möglich!
Anspruch auf diese Altersrente besteht also nach Vollendung des 65. Lebensjahres
abschlagsfrei, wenn eine Wartezeit von 45 Jahren mit Pflichtbeitragszeiten (ohne
Arbeitslosigkeitszeiten) und Berücksichtigungszeiten erfüllt ist.

von
Rosanna

>>Jetzt habe ich gehört, das ich mit geringeren Abschlägen zu rechnen habe, wenn ich 45.Jahre voll habe. Wäre bei mir der 31.3.2012!<<

SCHÖN WÄR´S! Das was Sie gehört haben, betrifft einen ganz anderen Sachverhalt (für die bis 31.12.1942 geborenen Versicherten/Altersrentenbezieher). In den letzten Wochen wurden diesbezüglich zig Beiträge hier eingestellt!

Bei 45 Pflichtbeitragsjahren haben Sie ERST mit 65 Jahren einen Anspruch auf die Altersrente für BESONDERS langjährig Versicherte; vorzeitig kann diese AR nicht in Anspruch genommen werden, auch nicht mit Abschlag.

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