Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden, sondern nur mit 45 Wartezeitjahren. Dies hat zur Folge, dass künftig bei allen anderen Renten, die vorzeitig (dann vor 67) in Anspruch genommen werden, der Abschlag ab 67 berechnet wird. Wenn Sie also mit 63 die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllt haben: Abschlag 14,4 % !