Frage bitte :. Schwerbehindert seit 2009, volle Erwerbsunfähig seit 06/2010, über 35 Vers. Jahre geb. 08/1950. Rentenbeginn / wegen Schwerbehinderung war der 09/2011 allerdings ---- mit Abschlägen --- !!
Würde nicht unten genanntes / ---- Abschlagsfrei ----- für mich zutreffen ? Danke
Vollendung des 60. Lebensjahres - abschlagsfrei
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann von Versicherten bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres ohne Abschläge in Anspruch genommen werden, wenn diese bis einschließlich 16.11.1950 geboren wurden und am 16.11.2000 nach den Rechtsvorschriften des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IX – schwerbehindert oder nach dem am 31.12.2000 geltenden Rentenrecht berufs- oder erwerbsunfähig waren.