Hallo,
den Rentenversicherungsträgern liegen keine Auskünfte zu evtl. Änderungsplänen bezüglich der Altersrenten vor.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGeheime Sparpläne: Regierung will nach 2013 die Renten kürzen . So arbeitet das von Unionspolitiker Wolfgang Schäuble geführte Finanzministerium nach Medienberichten an einer Sparliste für die Zeit nach dem Urnengang. . Vorruhestandsbezüge und Witwenrenten sollen gekürzt werden Die gravierendste Änderung erfährt demnach aber der Bereich Renten. Den internen Planungen zufolge sollen die Deutschen künftig über die bislang vorgeschriebene Altersgrenze von 67 Jahren hinaus arbeiten. Außerdem soll die Dauer des Rentenbezugs an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Wer das nicht kann und dennoch eher aufhört zu arbeiten, wird demnach erhebliche Einbußen hinnehmen müssen. Außerdem soll der Vorruhestand möglichst unattraktiv gemacht und damit faktisch abgeschafft werden, während die Witwensteuer gekürzt werden soll. Unangebrachte Anreize zu einer frühzeitigen Verrentung sollten abgeschafft werden, wird in den Medien aus dem Konzept des Ministeriums zitiert. Bisher erwartet Vorruheständler, die vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters aus dem Berufsleben ausscheiden, ein Abschlag von jährlich 3,6 Prozent. Nach den Planungen der Experten aus dem Finanzministerium soll dieser künftig bei 6,7 Prozent liegen.Stimmt es, dass Merkel das vor hat ? http://www.ihr-rentenplan.de/html/geheime_sparplaene_regierung_w…
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Hallo,
den Rentenversicherungsträgern liegen keine Auskünfte zu evtl. Änderungsplänen bezüglich der Altersrenten vor.
Hallo Rentner,
die Berechnungsgrundlagen ändern sich nicht während des laufenden Rentenbezugs. Dies gilt auch bei der Weitergewährung zeitlich befristeter Renten.
Sobald ein neuer Leistungsfall eintritt werden die aktuellen Rechtsgrundlagen, die zu diesem Zeitpunkt gelten, zugrunde gelegt.
Bei einer nahtlos anschließenden Rente würde jedoch der Bestandsschutz greifen, so dass die anschließende Rente nicht niedriger wird als die zuvor gezahlte Rente.
Mein Gott, wie stark wird das wohl die Rentenkasse entlasten?Was sollten dann die tun, Jahrgang 09/1949, die im kommenden Jahr ab Okt. 2014 Rentner sein können. Beitragszahlung seit 1964, also bei Renteneintriss ca. 50 Jahre gezahlt. Jetzt schon die Rente beantragen oder greift dann zum Renteneintritt sowieso die eventuell neue Regelung. Will man denn auch das Renteneintrittsalter anheben ? GrussDasa Rentenalter soll nicht weiter abgehoben werden. Aber die Schwangerschaftszeit von derzeit 9 Monaten soll künftig auf Monate reduziert werden. Somit kann man einen früheren Eintritt ins Erwerbsleben erreichen.
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