Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Abschläge sollen auf 6,7% pM steigen

von Regierung will nach 2013 die Renten kürzen04.09.2013 | 12:13
2464 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Gerade reingekommen !
Geheime Sparpläne: Regierung will nach 2013 die Renten kürzen . So arbeitet das von Unionspolitiker Wolfgang Schäuble geführte Finanzministerium nach Medienberichten an einer Sparliste für die Zeit nach dem Urnengang. . Vorruhestandsbezüge und Witwenrenten sollen gekürzt werden Die gravierendste Änderung erfährt demnach aber der Bereich Renten. Den internen Planungen zufolge sollen die Deutschen künftig über die bislang vorgeschriebene Altersgrenze von 67 Jahren hinaus arbeiten. Außerdem soll die Dauer des Rentenbezugs an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Wer das nicht kann und dennoch eher aufhört zu arbeiten, wird demnach erhebliche Einbußen hinnehmen müssen. Außerdem soll der Vorruhestand möglichst unattraktiv gemacht und damit faktisch abgeschafft werden, während die Witwensteuer gekürzt werden soll. Unangebrachte Anreize zu einer frühzeitigen Verrentung sollten abgeschafft werden, wird in den Medien aus dem Konzept des Ministeriums zitiert. Bisher erwartet Vorruheständler, die vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters aus dem Berufsleben ausscheiden, ein Abschlag von jährlich 3,6 Prozent. Nach den Planungen der Experten aus dem Finanzministerium soll dieser künftig bei 6,7 Prozent liegen.
Stimmt es, dass Merkel das vor hat ? http://www.ihr-rentenplan.de/html/geheime_sparplaene_regierung_w…

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

den Rentenversicherungsträgern liegen keine Auskünfte zu evtl. Änderungsplänen bezüglich der Altersrenten vor.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentner,

die Berechnungsgrundlagen ändern sich nicht während des laufenden Rentenbezugs. Dies gilt auch bei der Weitergewährung zeitlich befristeter Renten.

Sobald ein neuer Leistungsfall eintritt werden die aktuellen Rechtsgrundlagen, die zu diesem Zeitpunkt gelten, zugrunde gelegt.

Bei einer nahtlos anschließenden Rente würde jedoch der Bestandsschutz greifen, so dass die anschließende Rente nicht niedriger wird als die zuvor gezahlte Rente.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

15 Antworten

Rentneram 04.09.2013 | 12:26
Generelle Fragen, wenn man bereits in Rente ist: Bleibt das dann generell bei einem so wie es im Bescheid steht oder wird das dann auch verändert ? Wie ist das wenn man eine befristete EM hat ? Gelten dann bei der nächsten Verlängerung die neuen Konditionen ?
Schadeam 04.09.2013 | 13:11
bitte, bitte nicht schon wieder die unsägliche Diskussion was passieren könnte, wenn die böse Regierung irgendwann mal irgendetwas ändert...... PS: die hochgelobte Schweiz, die hier immer wieder als Vorbild angeführt hat, kennt einen Abschlag von 6,8% pro Jahr Vorbezug.
Prophetam 04.09.2013 | 13:22
Einen Abschlag von einer anständigen Rente kann man verkraften. Aber von Armutsrente wie bei uns eben nicht. Warum lässt man die Generation ab 1961 nicht einfach nur einzahlen ohne eigene Ansprüche zu erwirtschaften ? Das wäre ehrlicher, denn wenn ich mir die Steigerung meines Rentenanspruches der letzten Jahre anschaue, kann man das sowieso inzwischen vergessen.
Robbyam 04.09.2013 | 13:32
Soeben reingekommen ? Das Thema stand mit gleicher Prozentzahl schon Dezember 2012 im Spiegel. Also ein " alter Hut"
Rentneram 04.09.2013 | 13:44
Vom Spiegel findet man nichts bei Google. Aber bei den Mittelstandsnachrichten 12/12 bezieht man sich auch auf den Spiegel. --- Zusätzlich steht das Renteneintrittsalter auf der Kippe. Künftig solle die Rentenzeit „an die Lebenserwartung gekoppelt werden“, heißt es einer Analyse aus dem Bundesfinanzministerium, über den dieReuters berichtet. Die neuen Regelungen sollen bereits von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble abgesegnet worden sein. --- http://www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de/2012/12/49044/
Adipösam 04.09.2013 | 14:32
In Zeiten von Fast-Food und Adipositas soll sich die Lebenserwartung bald verkürzen. Dann sinkt sicher wieder das gesetzliche Renteneintrittsalter irgendwann.......... oder ???????????????????
Babysam 05.09.2013 | 08:47
Da hat er keinen Platz mehr, denn an Muttis Brüsten nuckeln schon die vollversorgten Fürsorge und Beihilfeberechtigten auf Lebenszeit.
central plexusam 05.09.2013 | 15:18
Wir stehen vor dem Abgrund! Aber morgen sind wir einen Schritt weiter. Deshalb Ruhe bewahren!
PKW-Seehoferam 05.09.2013 | 23:25
Wenn ich gerade höre, daß der Seehofer so kurz vor den Wahlen die Einführung einer PKW-Maut befürwortet und auch noch von Rentenreform bzw. faktisch Rentenkürzung die Rede ist, wird wohl nach den Wahlen einiges auf uns zu kommen. Ich denke mal, daß die Hauptlast die Rentner tragen werden, weil diese sich am wenigsten oder kaum wehren.
Bobam 06.09.2013 | 09:59
Was sollten dann die tun, Jahrgang 09/1949, die im kommenden Jahr ab Okt. 2014 Rentner sein können. Beitragszahlung seit 1964, also bei Renteneintriss ca. 50 Jahre gezahlt. Jetzt schon die Rente beantragen oder greift dann zum Renteneintritt sowieso die eventuell neue Regelung. Will man denn auch das Renteneintrittsalter anheben ? Gruss
Bahram 06.09.2013 | 10:19
Zitat von Bob anzeigenausblenden
Dasa Rentenalter soll nicht weiter abgehoben werden. Aber die Schwangerschaftszeit von derzeit 9 Monaten soll künftig auf Monate reduziert werden. Somit kann man einen früheren Eintritt ins Erwerbsleben erreichen.
Mann in der Zeitam 06.09.2013 | 17:10
Was sollten dann die tun, Jahrgang 09/1949, die im kommenden Jahr ab Okt. 2014 Rentner sein können. Beitragszahlung seit 1964, also bei Renteneintriss ca. 50 Jahre gezahlt. Jetzt schon die Rente beantragen oder greift dann zum Renteneintritt sowieso die eventuell neue Regelung. Will man denn auch das Renteneintrittsalter anheben ? Gruss
Dasa Rentenalter soll nicht weiter abgehoben werden. Aber die Schwangerschaftszeit von derzeit 9 Monaten soll künftig auf Monate reduziert werden. Somit kann man einen früheren Eintritt ins Erwerbsleben erreichen.
Mein Gott, wie stark wird das wohl die Rentenkasse entlasten?
Mimiam 06.09.2013 | 20:11
Gibt es auch eine Quelle für diese Weisheiten? Ist ja sicher purer Zufall, dass auf dieser Seite für Beratung zu privaten Rentenversicherungen geworben wird!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026