(...) dann werden durch den neuen Leistungsfall die zum Rentenbeginn der Folgerente geltenden Vorschriften angewendet. Somit ist dann auch ein neuer Zeitraum für die Zurechnungszeit zu bestimmen./quote]
Und was bedeutet "Folgerente"? Die dann bewilligte Volle oder die Halbe?
Binchen,
was ist daran denn so schwer zu verstehen?
Ihre Ausgangsfrage:
"Der Fall :Teilrente unbefristet, aufgrund gesundheitlicher Verschlechterung ist eine Vollrente angedacht. Frage: Wie berechnen sich die zurechnungszeiten?"
kann doch nur in die (neue) 'Folgerente' einer _vollen_ EM-Rente/neuer Leistungsfall, führen - und NUR DANN ist das neue Recht/verlängerte Zurechnungszeit anzuwenden -. Die ohnehin laufende Teil-EM-Rente profitiert davon nicht.
Gruß
w.
PS: Berater 1. hat schon Recht. Was Berater 2. geäußert haben sollte/könnte, ist nur 'Wischiwaschi ...vielleicht haben Sie aber auch nicht konzentriert zugehört und seine vielleicht doch zutreffende Aussage unzureichend wiedergegeben ;-)