Hallo Tobias,
die Abschläge von 7,2 % können Sie ausgleichen.
Die konkrete Höhe des höchstmöglichen Ausgleichsbetrages wird individuell von Ihrem Rentenversicherungsträger berechnet. Die entsprechende Auskunft können Sie mit dem Vordruck V0210 anfordern. Die Zahlung kann als Einmalzahlung oder in Teilzahlungen (bis zu zweimal jährlich), maximal bis zum mitgeteilten Betrag, erfolgen. Die Zahlungen können Sie steuerlich geltend machen. Konkrete Auskünfte zu den steuerlichen Auswirkungen, auch für den Fall, dass der Arbeitgeber die Beiträge trägt, können Ihnen die Finanzbehörden, Steuerberater und die Lohnsteuerhilfevereine erteilen.