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Experten-Antwort

Abschläge vermeiden

von Tobias14.10.2019 | 11:25
124 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin Jahrgang 59 und möchte früher in Rente gehen. 45 Jahre Brufstätigkeit habe ich erst September 2022 erreicht. Meine Regelaltersrente habe ich am 01.07.2025 erreicht. Ich würde jetzt gerne zum 01.07.2021 mit einer Abfindung in die Arbeitslosigkeit gehen und dann am 07.2023 in die Rente mit 7,2% Abschlag. 2020 würde ich dann freiwillig ca. 34.000 Euro in die Rentenversicherung einzahlen, um die Abschläge zu verhindern. Ist das richtig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tobias,

die Abschläge von 7,2 % können Sie ausgleichen.

Die konkrete Höhe des höchstmöglichen Ausgleichsbetrages wird individuell von Ihrem Rentenversicherungsträger berechnet. Die entsprechende Auskunft können Sie mit dem Vordruck V0210 anfordern. Die Zahlung kann als Einmalzahlung oder in Teilzahlungen (bis zu zweimal jährlich), maximal bis zum mitgeteilten Betrag, erfolgen. Die Zahlungen können Sie steuerlich geltend machen. Konkrete Auskünfte zu den steuerlichen Auswirkungen, auch für den Fall, dass der Arbeitgeber die Beiträge trägt, können Ihnen die Finanzbehörden, Steuerberater und die Lohnsteuerhilfevereine erteilen.

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13 Antworten

DRVam 14.10.2019 | 13:17
Fordern Sie mit dem Formular V0210 eine Auskunft über die mögliche Ausgleichszahlung zu dem von Ihnen gewünschten Rentenbeginn bei Ihrem zuständigen Rententräger an und Sie bekommen die erforderliche Ausgleichssumme schwarz auf weiß zugesandt.
senf-dazuam 14.10.2019 | 13:24
Oder von 07/21 bis 09/22 einen Minijob ausüben oder freiwillige Beiträge zahlen, damit die 45 Jahre zusammenkommen. Lassen Sie sich am besten in einer Beratungsstelle informieren, welche Möglichkeiten Sie haben ...
W°lfgangam 14.10.2019 | 19:50
Hallo Tobias, denken Sie daran, dass die Ausgleichszahlung auch gesplittet/in Raten möglich ist. Ggf. können Sie dadurch steuerlich (=Altersvorsorgeaufwendungen) noch ein 'Schnäppchen' machen - insbesondere dann, wenn Sie erst in 2021 ein AG-Abfindung erhalten. TIPP: Lassen Sie sich auch steuerrechtlich beraten, wie Sie optimal diese Ausgleichszahlung(en) platzieren können -> geringster/effektiver Finanzeinsatz unter individuellen Bedingungen aller beteiligten Komponenten. Gruß w. PS: Dass Sie vielleicht unter günstigen Bedingungen auf vielleicht nur 15 Jahre Kapitalrückfluss aus der damit erhöhten Rente rechen müssen, ist Ihnen sicher bewusst!? Eine Einzahlung/Wette auf Ihr (Er)Leben eben :-)
senf-dazuam 16.10.2019 | 15:33
Sie sprachen von einer Abfindung ...
W°lfgangam 16.10.2019 | 20:34
...wieso sprachen Sie dann von freiwilligen Beiträgen für die 45 Jahre, wenn @Tobias bereits in der Ausgangsfrage von Alo/erwartetem ALG-Bezug gesprochen hat? ;-) Richtig ist, dass er/Jg. 59 mit 64+2/01.07.2023 eine abschlagsfreie Altersrente erhalten könnte (wenn anrechenbare 45 Jahre vorliegen), aber mit Rentenbeginn 01.07.2023 doch einen Abschlag ohne die 45 Jahre hat - aus der Altersrente für _nur_ langjährig Versicherte von 7,2 %. Richtig aber auch, dass die neben eines ALG-Bezugs erzielten Beiträge aus einem versicherungspflichtigem Minijob zu den 45 Jahren mitzählen - die einzige Möglichkeit neben dem ALG die 45 Jahre rechtzeitig zu erreichen ...oder auf's ALG punktgenau zu verzichten, um die fehlenden Monate durch freiwillige Beiträge aufzufüllen. Gruß w.
XYZam 17.10.2019 | 14:23
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
...Richtig aber auch, dass die neben eines ALG-Bezugs erzielten Beiträge aus einem versicherungspflichtigem Minijob zu den 45 Jahren mitzählen - die einzige Möglichkeit neben dem ALG die 45 Jahre rechtzeitig zu erreichen ...oder auf's ALG punktgenau zu verzichten, um die fehlenden Monate durch freiwillige Beiträge aufzufüllen. Gruß w.
Richtig ist, dass man 165 Euro (!) monatlich zum Arbeitslosengeld hinzuverdienen darf. Wenn's mehr ist, dann wird das Arbeitslosengeld gekürzt. Außerdem muss man bei dieser Variante darauf achten, dass man auf der geringfg. Beschäftigung eigene Beiträge an die Rentenversicherung zahlt; denn ansonsten ist die ganze Müh' für die Katz' …
senf-dazuam 17.10.2019 | 14:54
@w°lfgang: Meine Intention war, Tobias mehrere Möglichkeiten aufzuzeigen: - Abfindung in den Abschlagsausgleich investieren und nach Arbeitslosigkeit in Rente gehen. - parallel zur Alo einem Minijob nachgehen und diesen zum Auffüllen der Wartezeit verwenden - von der Abfindung leben und ohne Arbeitslosigkeit frewillige Beiträge zahlen (Mindestbeitrag ca. 1000 Euro pro Jahr bis ...; je nach Abfindung) und dann abschlagsfrei in Rente gehen - ... (weitere Möglichkeiten sind denkbar) Alles abhängig von den hier nicht genauer bezifferten Umständen.
XYZam 17.10.2019 | 15:07
Zitat von Tippsi anzeigenausblenden
Richtig ist, dass man 165 Euro (!) monatlich zum Arbeitslosengeld hinzuverdienen darf. Wenn's mehr ist, dann wird das Arbeitslosengeld gekürzt. Außerdem muss man bei dieser Variante darauf achten, dass man auf der geringfg. Beschäftigung eigene Beiträge an die Rentenversicherung zahlt; denn ansonsten ist die ganze Müh' für die Katz' …
Netto! also abzüglich Werbungskosten wie z.B. Reinigung von Arbeitskleidung, Arbeitsmittel, Wege zur Arbeit. Brutto ca. 200,00, davon 3,6% RV = 7,60 mtl. x 36 = 259,20 gegenüber 72,00 Abschlag bei einer Rente von 1.000,00 Abschlag x 240 Monate (20 Jahre) = 17.480,00 Da darf also nochmal gerechnet werden, ob das mit der Abfindungseinzahlung wirklich besser ist. Viel Vergnügen und gesundheitlich alles Gute! Tippsi
Natürlich netto. Ich habe ja auch nicht geschriebene, dass das Brutto ist. Wenn von (hinzu)"verdienen" die Rede ist, ist doch klar, dass das Netto ist ;-D
Tippsiam 17.10.2019 | 14:57
Zitat von XYZ anzeigenausblenden
Netto! also abzüglich Werbungskosten wie z.B. Reinigung von Arbeitskleidung, Arbeitsmittel, Wege zur Arbeit. Brutto ca. 200,00, davon 3,6% RV = 7,60 mtl. x 36 = 259,20 gegenüber 72,00 Abschlag bei einer Rente von 1.000,00 Abschlag x 240 Monate (20 Jahre) = 17.480,00 Da darf also nochmal gerechnet werden, ob das mit der Abfindungseinzahlung wirklich besser ist. Viel Vergnügen und gesundheitlich alles Gute! Tippsi
Tippsiam 17.10.2019 | 15:36
Uups, hoffentlich fängt Tobias nun nicht an, die Reiskörner zu zählen sondern seine eigenen Zahlen noch mal durchzurechnen, denn um die geht es ja!
W*lfgangam 17.10.2019 | 19:17
....und in China ist soeben ein Sack Reis umgefallen. Gruß w.
Uups, hoffentlich fängt Tobias nun nicht an, die Reiskörner zu zählen sondern seine eigenen Zahlen noch mal durchzurechnen, denn um die geht es ja!
Manche "Tippsen" können ihre "Tippsi-Griffel" einfach nicht stillhalten, was? Gruß w.
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