01.07.2023 ist mein Renteneintrittsdatum. 01.10.2022 habe ich meine 45 Berufsjahre voll. Würde aber gerne schon am 01.07.2021 meine Arbeitsstelle aufgeben und 2 Jahre mich arbeitslos melden. Arbeitgeber würde mich kündigen. Kann ich die fehlenden 14 Monate durch eine freiwillige Zahlung an die Rentenversicherung ausgleichen
Nein parallel zu den Pflichtbeiträgen aus dem ALG sind Sie nicht berechtigt freiwillige Beiträge zu zahlen.
Das ginge nur wenn Sie kein ALG bekommen.
Alternativ können Sie neben dem ALG 1 einen Minijob machen und daraus die 3,6% Eigenanteil leisten, dass wären dann Pflichtbeiträge die für 45 Jahre zählen.
Ist das nicht genau der Fall, den der Gesetzgeber vermeiden wollte?
Der Bezug von Arbeitslosengeld I in den letzten zwei Jahren vor dem Bezug der Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Wartezeit von 45 Versicherungsjahren) kann nur berücksichtigt werden, sofern eine vollständige Geschäftsaufgabe oder Insolvenz des Arbeitgebers vorliegt. Wie bereits ausgeführt, können Sie neben dem Bezug von ALG I einen versicherungspflichtigen Mini-Job ausüben. Dies führt dazu, dass Sie dann die versicherungspflichtigen Voraussetzungen der 45- jährigen Wartezeit erfüllen. Parallel zu dem Bezug von ALG I können Sie keine freiwilligen Beiträge entrichten.
Wann wollen Sie denn freiwillig für welche Zeit zahlen, wenn der Fragesteller nahtlos von Beschäaftigung zur ALG 1 wechselt?
Der ist dann durchgehend pflichtversichert und darf nicht.....
Zahlt die AfA denn so ohne weiteres das Alg 1 für die 2 Jahre bis zum Rentenbeginn?
Hallo ohne Bewerbungen?,
natürlich nur im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten, die gleich am Anfang des SGB 3 benannt werden:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__1.html
Folgen Sie den weiteren §§ im SGB3 werden Sie feststellen, dass da durchaus noch mehr auf Sie zukommt - das ALG ist keine 'Wartebank' bis zur Altersrente (mehr), die diesbezüglichen Vorschriften der '58-Regelung' beim Arbeitsamt sind nach 1996 gestrichen worden.
"Ich möchte ein Spiel spielen!" - wird Sie ihr Arbeitsamt auffordern, in Bezug auf einen weniger romantischen Film ...es liegt an Ihnen, die passenden Schlüssel zu finden/zu liefern, um weiterhin am Leben (finanziell gesehen) zu bleiben ;-).
Gruß
w.
Diese Frage stellen Sie doch besser dem Arbeitsamt und nicht den Mitarbeitern der DRV.
:)
Warum akzeptiert die DRV keine freiwilligen Beiträge bis
zur Rente während des Bezugs von ALG1 bis zur Rente,
um die Rente nach 45 Arbeitsjahren zu wahren.
Wo ist der Unterschied, wenn einerseits die Minijobzentrale die Beiträge überweist oder ich selbst. Hat die DRV irgend welche
finanziellen Nachteile dadurch oder gibt es einen anderen Grund ?
zur Rente während des Bezugs von ALG1 bis zur Rente,
um die Rente nach 45 Arbeitsjahren zu wahren.
Wo ist der Unterschied, wenn einerseits die Minijobzentrale die Beiträge überweist oder ich selbst. Hat die DRV irgend welche
finanziellen Nachteile dadurch oder gibt es einen anderen Grund ?
Lesen Sie mal die ersten vier Antworten nach der Frage.
Was den Minijob neben der Arbeitslosigkeit angeht, der trotzdem zählt, hat der Gesetzgeber wohl handwerklich nicht sauber gearbeitet. So etwas kommt überall vor und sollte dann auch genutzt werden.
zur Rente während des Bezugs von ALG1 bis zur Rente,
um die Rente nach 45 Arbeitsjahren zu wahren.
Wo ist der Unterschied, wenn einerseits die Minijobzentrale die Beiträge überweist oder ich selbst. Hat die DRV irgend welche
finanziellen Nachteile dadurch oder gibt es einen anderen Grund ?
Ganz einfach: Weil das so im Gesetz steht! Fragen Sie den Gesetzgeber, warum man das so gemacht hat bzw. lesen Sie die anderen Antworten...
Hallo Endstand,
der Gesetzgeber hat die Zahlung von freiwilligen Beiträgen neben einer Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn gezielt ausgeschlossen, da er Anreize vermeiden wollte, die einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben ermöglichen.
Die Rentenversicherung ist an das Gesetz gebunden, darf also keine entsprechenden freiwilligen Beiträge auf die Wartezeit anrechnen.